Maximaler ZWS Satz trotz Vemietung als Fewo und einer Eigennutzungsunmöglichkeit
Hallo,
ich habe mir vor 2 Jahren eine Ferienwohnung in Sonthofen gekauft, die über keinen Aufzug verfügt und nur über mehrere Treppen steigen erreichbar ist. Aufgrund einer inzwischen leider eingetretenen Querschnittslähmung kann ich die Wohnung nachweislich nicht mehr selbst nutzen und vermiete sie nun über 2 Vermietungsportale im Internet, wobei sie in der Hauptsaison praktisch vollausgelastet ist.
Obwohl ich den Sachverhalt der örtlichen Steuerverwaltung mitgeteilt habe, bekam ich nun einen ZWS Bescheid zugeschickt, bei dem 1) mein Antrag auf Reduktion der ZWS abgelehnt wurde und 2) der zu entrichtende ZWS Betrag aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Neugetaltung der ZWS in Sonthofen (20 % der berechneten theoretischen Jahresrohmiete) verglichen mit dem Vorjahr praktisch verdoppelt wurde! Das Amt argumentiert, entscheidend für die ZWS ist nicht, ob man die Wohnung überhaupt selbst nutzt, sondern ob man sie hätte nutzen können.
Frage: Kann ich gegen den Steuerbescheid auf entweder a) Reduktion oder b) kompletten Erlass der ZWS klagen?
VG
Heusteiger