Oberstdorfer erpresserische Steuererklärung z.Zweitwohnungssteuer
Die mit Strafandrohungen an die registrierten Bürger mit Zweitwohnungen übermittelten Aufforderungen Erklärungen zur neuen Zweitwohnsitzsteuer zum Abgabetermin 7.August 2020 war wohl rechtswidrig - da dazu die erforderliche neue Zweitwohnungsstuersatzung noch gar nicht verfasst und auch nicht Bekanntgemacht worden ist- Der Abgabetermin musste aus rechtlichen Gründen auf den 9. November verschoben werden.