Vermietungsverbot an wechselnde Gäste im Wohngebiet ?

Kommunalfreund @, Samstag, 15.08.2020 (vor 1596 Tagen)

Wer bzw. wo gab es denn seit der Novelierung 2017 Baunutzungsverordnung (Bundesbaugesetz) noch Probleme bei der Vermietung an wechselnde Gäste in Wohngebieten in den Tourismusgebieten<????
Trifft es denn wirklich zu, dass derartige Vermietungen nur möglich und erlaubt sind wenn dazu ein Bauantrag gestellt worden ist und dafür eine Genehmigung erteilt vorliegt?
Bekanntlich hatte es doch ab 2010 entlang der Nord- und Ostsee absolutes Vermietungsverbot vom Landratsamt als kommunale Aufsicht tausende Inhaber oder Besitzer von Ferienwohnungen betroffen!
Wer hat denn Erfahrungen wie sieht es aus - wenn z. B. in einer Tourismusgemeinde ob nun am Bodensee oder entlang des Alpenhauptkammes wie Bayern all diese Kommunen in der Zweitwohnungssteuersatzung verankert haben- bei teilweiser Vermietung an wechselnde Gäste - je nach Anzahl von Tagen - Wochen oder gar Monate, in welcher Zeit eine Eigennutzung ausgeschlossen abgesichert durch Verträge mit einer anerkannten Agentut nachgewiesen, wird die Zweitwohnungssteuer entsprechend der Satzung verringert!??

Wer muss denn sich um eine solche Nutzungsänderung - Genehmigung kümmern?

Angeblich gibts entlang vom Bodensee enorme Probleme- deshalb werden keine oder sehr selten noch solche Nutzungsänderungen genehmigt!
Dazu gibts Hinweise - denn ein neidischer Nachbar könne jederzeit sich beschweren und dabei eine solche Nutzungsänderung entweder die Genehmigung verhindern oder aber mit Klagen erzwingen, dass nur für eine begrenzte und bestimmte Anzahl von Gäste eine Beherbergung an wechselnde Gäste über die Nutzungsänderungsgenehmigung zulässig sei.
Konkret: Der Nachbar stimmte einem Vergleich zu: Vermietung ist nur an eine Familie mit max 3 Kinder - und diese müssten zur Familie zählen- zulässig.
Dazu gab`s bald Ärger, denn eine Familie mit 2 eigenen Kindern zog mit 2 befreundeten Kinder éiner befreundeten Familie ein und schon erstattet der Nachbar Anzeige!
Wer kennt solche Fälle???
Habe mal bei www.bürgernetzwerk-bayern.de gesucht- aber wenige Hinweise gefunden.
Wo und wie -wer weiß und kann dazu berichten??

Vermietungsverbot an wechselnde Gäste im Wohngebiet ?

Kommunalfreund @, Sonntag, 23.08.2020 (vor 1588 Tagen) @ Kommunalfreund

Wer bzw. wo gab es denn seit der Novelierung 2017 Baunutzungsverordnung (Bundesbaugesetz) noch Probleme bei der Vermietung an wechselnde Gäste in Wohngebieten in den Tourismusgebieten<????
Trifft es denn wirklich zu, dass derartige Vermietungen nur möglich und erlaubt sind wenn dazu ein Bauantrag gestellt worden ist und dafür eine Genehmigung erteilt vorliegt?

Viele Fragen ohne Antworten

scheinbar hat Politik den Gesetzgeber aufgefordert zu ändern !

Auch mit der Baunutzungsverordnung gingen Gemeinden in der Vergangenheit gegen Wohnungsnutzungen als Ferienwohnungen vor. Die Baunutzungsverordnung, die die bauliche Nutzung bestimmter Flächen regelt, sah keine Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten vor. Entsprechend untersagten viele Gemeinden die Nutzung tausender Wohnungen, insbesondere in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Eine daraufhin im Mai 2017 geänderte Baunutzungsverordnung lockerte die Einschränkungen. Ferienwohnungen sind danach als nichtstörende Gewerbebetriebe oder im Einzelfall als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes genehmigungsfähig. Wer eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, sollte über eine entsprechende Baugenehmigung verfügen. Gemeinden können die generelle Möglichkeit dazu jedoch insbesondere mittels Bebauungsplan zulassen oder ausschließen.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eigentumswohnung-kurz-vermieten-darf-die-weg-nicht-ei...

Wer kennt solche Fälle???

Habe mal bei www.bürgernetzwerk-bayern.de gesucht- aber wenige Hinweise gefunden.
Wo und wie -wer weiß und kann dazu berichten??