Vermietungsverbot an wechselnde Gäste im Wohngebiet ?
Wer bzw. wo gab es denn seit der Novelierung 2017 Baunutzungsverordnung (Bundesbaugesetz) noch Probleme bei der Vermietung an wechselnde Gäste in Wohngebieten in den Tourismusgebieten<????
Trifft es denn wirklich zu, dass derartige Vermietungen nur möglich und erlaubt sind wenn dazu ein Bauantrag gestellt worden ist und dafür eine Genehmigung erteilt vorliegt?
Viele Fragen ohne Antworten
scheinbar hat Politik den Gesetzgeber aufgefordert zu ändern !
Auch mit der Baunutzungsverordnung gingen Gemeinden in der Vergangenheit gegen Wohnungsnutzungen als Ferienwohnungen vor. Die Baunutzungsverordnung, die die bauliche Nutzung bestimmter Flächen regelt, sah keine Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten vor. Entsprechend untersagten viele Gemeinden die Nutzung tausender Wohnungen, insbesondere in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Eine daraufhin im Mai 2017 geänderte Baunutzungsverordnung lockerte die Einschränkungen. Ferienwohnungen sind danach als nichtstörende Gewerbebetriebe oder im Einzelfall als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes genehmigungsfähig. Wer eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, sollte über eine entsprechende Baugenehmigung verfügen. Gemeinden können die generelle Möglichkeit dazu jedoch insbesondere mittels Bebauungsplan zulassen oder ausschließen.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eigentumswohnung-kurz-vermieten-darf-die-weg-nicht-ei...
Wer kennt solche Fälle???
Habe mal bei www.bürgernetzwerk-bayern.de gesucht- aber wenige Hinweise gefunden.
Wo und wie -wer weiß und kann dazu berichten??
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- Vermietungsverbot an wechselnde Gäste im Wohngebiet ? -
Kommunalfreund,
15.08.2020
- Vermietungsverbot an wechselnde Gäste im Wohngebiet ? - Kommunalfreund, 23.08.2020