Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk

Sven Werner, Mittwoch, 02.09.2020 (vor 1577 Tagen)

Hallo,

meine Frau und ich wohnen in Berlin zur Miete. Wir haben noch eine Eigentumswohnung, die bis jetzt vermietet war und nun frei wurde. Vermieten möchten wir jetzt nicht mehr, sondern die Wohnung sollte einer von uns als Zweitwohnung anmelden. Da wir uns das eine oder andere mal streiten, wäre es gut, wenn man sich durch die Zweitwohnung mal für ein paar Tage aus dem Weg gehen könnte. Meine Frage wäre, muss man für die Behörden einen trifftigen Grund dafür haben, oder muss man niemanden einen Grund nennen? Wie sieht es bezüglich Zweckentfremdungsgesetz aus? So wie ich das verstanden habe, zahlt man die Zweitwohnsteuer ist alles ok?

Grüße
Sven

Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk

Sven Werner, Freitag, 11.09.2020 (vor 1567 Tagen) @ Sven Werner

Hat keiner eine Idee?

Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk

Rebell @, Samstag, 12.09.2020 (vor 1567 Tagen) @ Sven Werner

Hat keiner eine Idee?

Wenn einer eine Idee hätte- dann nur Alfred

Berlin Zweitwohnung im selben Ort/Bezirk

René ⌂ @, Donnerstag, 24.09.2020 (vor 1555 Tagen) @ Sven Werner

Zweckentfremdung heißt, dass eine Immobilie, die zum Wohnen vorgesehen ist, nicht zum Wohnen genutzt wird. Z.B. weil da eine Arztpraxis einzieht. In eurem Fall wollt ihr diese Wohnung ja beziehen, sie also zum Wohnen tatsächlich nutzen. Ob ihr das nur zum Auseinandergehen bei Streit oder zum Fröhnen bestimmter Hobbys nutzt, ist allein eure Sache - und da müsst ihr niemanden Auskunft geben (Grundgesetz - Unverletzlichkeit der Wohnung)

Natürlich fällt bei Nebenwohnungen die Zweitwohnungsteuer an. Nicht ganz von Bedeutung ist die Frage, wie ihr eure Beziehung räumlich ausgestaltet. Habt ihr einen Lebensmittelpunkt als Paar? Ich zitiere das Bundesmeldegesetz

Hauptwohnung eines verheirateten [..] Einwohners [..] ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie [..].

Wenn ihr also eine vorwiegend genutzte Wohnung der Familie habt, so ist diese Hauptwohnung. Die andere Nebenwohnung. Wenn ihr aber euch so einrichtet, dass ihr keine vorwiegend benutzte Wohnung hat, dann könnte jede Person auch eine der Wohnungen als alleinige Wohnung anmelden. Ihr besucht euch halt regelmäßig. Hier gibt das Gesetz etwas Gestaltungsspielraum, wie ihr eure Beziehung führen könnt. Abhängig davon müsstet ihr euch dann melden und ggf. diese Steuer zahlen.

(Den Fall beruflich notwendige Nebenwohnung klammere ich mal aus - und ist binnen Berlins nur schwer vermittelbar)