ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Sebastian123, Sonntag, 13.09.2020 (vor 1730 Tagen)

Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt.

Wohne seit einigen Jahren in Frankfurt und bin im 2. Quartal diesen Jahres zu meiner Frau (habe aber erst im Sept geheiratet) nach Koblenz gezogen, habe allerdings aus beruflichen Gründen meine Kleine Wohnung in Frankfurt behalten.

Mein Hauptsitz und Lebensmittelpunkt ist in Koblenz. Ich pendele montags bis donnerstags bzw. manchmal freitags nach Frankfurt mit der Bahn.

Nun möchte ich ich von der ZWS befreien lassen.

Begründen möchte ich, dass wie in anderen Städten,, vor dem Hintergrund, dass ich nun verheiratet bin und aus beruflichen Gründen in Ffm bin.

Für die Befreiung muss ich aber folgende Punkte ankreuzen:

3.3 Zweitwohnung für berufliche Zwecke oder aus Gründen von Ausbildung / Studium
(gilt ausschließlich für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften)
[ ] Ich bin verheiratet oder führe eine eingetragene Lebenspartnerschaft und lebe nicht
dauernd getrennt von meinem Ehe- oder Lebenspartner in unserer gemeinsamen Hauptwohnung, die
sich in einer anderen Gemeinde befindet. Die Zweitwohnung wird für berufliche Zwecke oder aus Gründen von Ausbildung / Studium genutzt.
[ ] Ich nutze die Zweitwohnung im Verhältnis zur Hauptwohnung zeitlich überwiegend.
[ ] Ich nutze die Zweitwohnung im Verhältnis zur Hauptwohnung zeitlich nicht überwiegend.
Voraussichtliches Ende der Ausbildung / des Studiums Datum: ________________________
Bitte eine Bestätigung für die Berufstätigkeit bzw. für die Ausbildung oder das Studium (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Studienbescheinigung) beifügen.

Muss ich nun 1 und 2 oder 1 und 3 ankreuzen, um von der ZWS befreit zu werden???

Folgendes steht in der Satzung 5(c) und verunsichert mich.


(5) Keine Zweitwohnungen im Sinne der Satzung sind
a) Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeuti- schen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden;
b) Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrich- tungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Personen die- nen;
c) Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. von einem nicht dauernd getrennt lebenden eine eingetragene Lebens- partnerschaft Führenden aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium vorwiegend genutzt werden, wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw. der Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet;

Freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus.

Gruß

ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Alfred @, Montag, 14.09.2020 (vor 1729 Tagen) @ Sebastian123

Für die Befreiung muss ich aber folgende Punkte ankreuzen:

3.3 Zweitwohnung für berufliche Zwecke oder aus Gründen von Ausbildung / Studium
(gilt ausschließlich für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften)
[ ] Ich bin verheiratet oder führe eine eingetragene Lebenspartnerschaft und lebe nicht
dauernd getrennt von meinem Ehe- oder Lebenspartner in unserer gemeinsamen Hauptwohnung,
die sich in einer anderen Gemeinde befindet. Die Zweitwohnung wird für berufliche Zwecke
oder aus Gründen von Ausbildung / Studium genutzt.
[ ] Ich nutze die Zweitwohnung im Verhältnis zur Hauptwohnung zeitlich überwiegend.

ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Sebastian123, Montag, 14.09.2020 (vor 1729 Tagen) @ Alfred

Zunächst erstmal, danke für das Lesen, Alfred!

Aber das beantwortete meine Frage nicht, ob ich die Kreuze bei 1 und 2 oder 1 und 3, um die Befreiung zu erhalten.

Eine Idee?

Gruß

ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Alfred @, Montag, 14.09.2020 (vor 1729 Tagen) @ Sebastian123

Wo ist in meiner Antwort die Frage 3?
Die genannten Fragen sind anzukreuzen.

ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Sebastian123, Montag, 14.09.2020 (vor 1729 Tagen) @ Alfred

In deiner Antwort war keine Frage 3.

Es gibt die 3 Auswahlmöglichkeiten.

1 ist ganz klar der. Fall. Aber ich übernachte in Frankfurt meist Mo bis Do (3 Nächte) und gelegentlich Mo bis Fr (4 Nächte). Daher ist es nicht so eindeutig, um befreit zu werden. Nur in Frankfurt ist das im Vergleich zu anderen Städten komplizierter, weil in Frankfurt will die Stadt den Hauptwohnsitz selbst bestimmen, obwohl man verheiratet ist und außerhalb den Lebensmittelpunkt hat. In den anderen Städten ist nur wesentlich, ob man als Verheirateter aus beruflichen Gründen gemeldet ist. Da wäre man schon längst befreit, unabhängig davon, ob ich an 4 oder 5 Tagen bzw. 3 oder 4 Übernachtungen in Ffm bin

ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Alfred @, Montag, 14.09.2020 (vor 1729 Tagen) @ Sebastian123

Du wolltest wissen, weiche Fragen Du ankreuzen musst. Das sind die zwei in meiner Antwort.