Hauskauf+Umbau in derselben Stadt, ab wann als Hauptwohnsitz möglich?

milkyway, Montag, 14.09.2020 (vor 1729 Tagen)

Hallo liebes Forum.

Wir haben ein Haus in Berlin gekauft, welches wir jetzt noch ca. ein Jahr Lang instandsetzen müssen/werden - geplant ist bis Frühsommer nächsten Jahres.
Solange werden wir noch in unserer Mietwohnung im Stadtzentrum wohnen bleiben.

Am liebsten würden wir dieses Haus (dann Baustelle) so schnell wie möglich als Hauptwohnsitz anmelden, weil unsere Kinder dort im nächsten Jahr einen Platz auf der dortigen Schule erhalten sollen. Anmeldungen für das Schuljahr 2021 beginnen in zwei Wochen.

Dürfen wir das Haus bereits JETZT als Hauptwohnsitz anmelden, obwohl wir uns dort nur wenig bis gar nicht aufhalten werden (an Wochenenden vermutlich nur und zum renovieren)?
Wird eine Zweitwohnungssteuer fällig, obwohl beide Wohnsitze in dergleichen Stadt liegen?
Mit welchen Steuerforderungen ist zu rechnen?

Ab Frühsommer möchten wir dort komplett einziehen. Das wäre aber für die Sicherung eines Schulplatzes dort dann zu spät.
Auch ein Antrag auf Baukindergeld hängt von dem Einzugstermin ab. Je früher hier ein Antrag gestellt werden kann, desto höher die Chancen auf zusätzliche Förderung.

Danke schonmal für Eure Antworten!


Milkyway

Hauskauf+Umbau in derselben Stadt, ab wann als Hauptwohnsitz möglich?

Rebell @, Donnerstag, 17.09.2020 (vor 1726 Tagen) @ milkyway

Am liebsten würden wir dieses Haus (dann Baustelle) so schnell wie möglich als Hauptwohnsitz anmelden, weil unsere Kinder dort im nächsten Jahr einen Platz auf der dortigen Schule erhalten sollen. Anmeldungen für das Schuljahr 2021 beginnen in zwei Wochen.

das wäre wohl falsch bzw. würde Zwst fällig werden.


Dürfen wir das Haus bereits JETZT als Hauptwohnsitz anmelden, obwohl wir uns dort nur wenig bis gar nicht aufhalten werden (an Wochenenden vermutlich nur und zum renovieren)?

Wozu eigentlich?

Wird eine Zweitwohnungssteuer fällig, obwohl beide Wohnsitze in dergleichen Stadt liegen?

dazu gibt die Satzung Auskunft

Mit welchen Steuerforderungen ist zu rechnen?

steht auch in der Satzung


Ab Frühsommer möchten wir dort komplett einziehen. Das wäre aber für die Sicherung eines Schulplatzes dort dann zu spät.

Warum nicht heute schon die Kinder dort mit Erstwohnsitz anmelden? Denn mit Erstwohnsitz zahlen diese keine Zwst.

Glaubt Ihr denn die Verwaltung weiß etwas von Renovierung - Einzug ist unwichtig - nur die Erstwohnsitzmeldung der Kinder - reicht aus um keine Zwst zu fordern!

Hauskauf+Umbau in derselben Stadt, ab wann als Hauptwohnsitz möglich?

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2020 (vor 1720 Tagen) @ milkyway

Das Bundesmeldegesetz sagt, dass derjenige, der eine Wohnung bezieht, diese anmelden muss. In den Verwaltungsvorschriften ist zu lesen (siehe Blog):

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

Eine Baustelle ist also erst einmal keine bezogene Wohnung.

Würde man nun die Baustelle zur Hauptwohnung erklären (und bspw. diese Wohnung trotz Baustelle beziehen), könnte man sie schon zur Hauptwohnung erklären (wenn man davon ausgeht, dass man sie zum überwigenden Teile bewohnen wird - was ja mit der Prognose ja gegeben ist). Dann wäre in jedem Fall die andere die Nebenwohnung - mit Zweitwohnungsteuer.

Ob die Wohnungsfrage sich auf die Schulmeldungen beziehen, liegt nicht im Fokus dieser Seite. Ebenso das Baukindergeld.