Berlin Nachbarwohnung dazunehmen

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2020 (vor 1556 Tagen) @ Hertha0310

Für diesen Fall wird es keine Idee geben. Bei einem Wanddurchbruch werden aus zwei Wohnungen ja quasi eine. Dagegen können schon, selbst wenn der Vermieter es möchte, baurechtliche Bestimmungen dem gegenüberstehen, bspw. wegen Milieuschutz oder Zweckentfremdung. Auch aus Sicht der Vermieters könnte diese Maßnahme sich nur bedingt lohnen (er hat dann eine große Wohnung mit 2 Küchen, 2 Bädern, etc), die er ja dann auch nach euch noch so vermieten müsste.

Da es baurechtlich zwei Wohnungen sind, wären beide anzumelden. Es gibt Kommunen, die in ihren Satzungen regeln, dass mehrere Wohnungen im selben Gebäude/Grundstück nicht gezählt werden, Berlin gehört AFAIK nicht dazu.


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