Vor-Ort-Besichtigung
2011 bekam ich das Elternhaus in Kemberg übertragen per Überlassungsvertrag. Da dieses noch beräumt werden musste und es nicht bewohnbar war, ich aber durch die Pflege meiner Mutter in Sachsen kaum Zeit hatte, dieses zu beräumen und zu renovieren, zieht sich die Sache sehr lange hin.
Ab 2018 lebt meine Mutter im Heim und wir konnten mit Renovierungsarbeiten beginnen.
Ich teilte der Stadt 2016 mit, dass im Haus keiner wohnt und wir das Haus später vermieten bzw. veräußern wollen, aber vorher noch renovieren müssen und sandte das Formular zur Zweitwohnungssteuer zurück.
2017 vermietete ich ein Zimmer, welches bei der EKST-Erklärung angegeben wurde, aber nur zu Einlagerungszwecken genutzt wurde. Der Gemeinde teilte ich dies nicht mit.
Da wir über 110 km entfernt wohnen, übernachteten wir 1-2 x monatlich dort. Durch die Renovierungsarbeiten fielen natürlich ab 2018 Strom und Wasserkosten an.
Nach nochmaliger Aufforderung der Stadt Kemberg, Angaben zur Zweitwohnungssteuer zu machen, teilte ich der Stadt in diesem Jahr wiederum mit, dass dieses Objekt nicht zu Erholungszwecken dient, sondern unser Aufenthalt nur zum Zwecke der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen ist. Das Haus wurde das letzte Mal 1965 saniert.
Damit gab sich die Stadt nicht zu frieden. Man drängte mich ständig, einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen und wies darauf hin, dass ich zur Mitwirkungspflicht verpflichtet wäre.
Damit ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen wollte, dokumentierte ich die bereits geleisteten Arbeiten und den IST-Zustand des Gebäudes und wies nochmals darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um eine reine Kapitalanlage handle und nicht zum Zwecke der persönlichen Lebensführung dient.
Da man weiterhin auf einen Besichtigungstermin bestand, dokumentierte ich den Renovierungsrückstau mit Zeitstempel durch eine aktuelle Zeitung.
Man blieb weiterhin der Meinung, man müsse das Objekt besichtigen, „...da man dies immer so machen würde und alle Bungalows und Ferienhäuser besichtigen würde. Außerdem hätte ich Strom und Wasser verbraucht.“
Da ich meine Enkeltochter (schulpflichtig) pflege, in Sachsen selbständig bin und dort ein eigenes Grundstück besitze, ist es mir zeitlich gar nicht möglich in Kemberg, außer zu Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten, zu sein.
Meine Fragen:
Bin ich verpflichtet, die Mitarbeiter in mein Haus zu lassen?
Was will man damit bezwecken?
Was kann ich dagegen tun?
Über Antworten würde ich mich freuen.