Teilpflege der Mutter

Arramis78, Freitag, 16.10.2020 (vor 1534 Tagen)

Hallo,

ich würde gerne meine Mutter über das verlängerte Wochenende (Freitag bis Montag) pflegen, um die pflegende Person am Wohnsitz meiner Mutter zu entlasten. Meine Mutter besitzt eine Eigentumswohnung auf die Sie mit Hauptwohnsitz angemeldet ist und die ca. 220 km entfernt von meinem Wohnort (Darmstadt) liegt.
Einen Telearbeitsplatz, der mir das möglich machen würde, bekomme ich nur, wenn ich nachweisen kann, dass meine Mutter in der näheren Umgebung untergebracht ist. Hierzu wäre es notwendig, meine Mutter mit Zweitwohnsitz in meiner Eigentumswohnung anzumelden.
Die Rente meiner Mutter ist im unteren Segment angesiedelt und wird nicht versteuert.
Was muss ich nun beachten?

Teilpflege der Mutter

René ⌂ @, Dienstag, 20.10.2020 (vor 1530 Tagen) @ Arramis78

Ich verstehe das Problem nicht, warum es einen Telearbeitsplatz nur dann geben soll, wenn eine zu betreuende Person in der näheren Umgebung untergebracht ist. Haben hier Menschen das Konzept des Telearbeitsplatzes nicht verstanden? Hier würde ich nachbohren...

Einen Nebenwohnung nur aus solchen Gründen anzumelden, zuwiderläuft dem Meldegesetz. Aber ja, deine Mutter könnte in deine Wohnung einziehen (also einen Teil ihrer Einrichtungsgegenstände mitbringen), sich dann formell als Nebenwohnung anmelden und dann auch Zweitwohnungsteuer zahlen. Da es eine gemeinsame Wohnung wäre, müsste aller Voraussicht nach der Wohnanteil ermittelt werden (also der Raum für sie plus anteilig Flächen der Gemeinschaftsräume wie Toilette). Da es eine Eigentumswohnung ist, würde aller Voraussicht nach die ortsübliche Vergleichsmiete genommen und dann müsste sie die Nebenwohnungsteuer für Darmstadt zahlen. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle, da es auf das Innehaben der Nebenwohnung abzielt. Eventuell, ich habe mir die Details zu Darmstadt nicht angeschaut, gibt es Härtefall-Regelungen wegen Pflege. Aber auch da dürfte von Bedeutung sein, dass sie nicht da wohnt, um gepflegt zu werden (das wäre eher umgekehrt, wenn du an ihrer Wohnung zu Pflegezwecken eine Nebenwohnung inne hast) und könnte ggf. bei Behörden auch Fragen aufweisen (aber fit ist sie, um regelmäßig 220km zurückzulegen?). Und ich habe auch keine Ahnung, ob das dann Auswirkungen auf deine Einkommenssteuererklärung haben könnte, wenn du Fahrten zur Pflege als Sonderausgaben geltend machen möchtest, wenn deine Mutter eine Wohnung ja direkt in deiner betreibt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Löse das Problem an der Wurzel und erkläre, was Telearbeitsplatz heißt.

Teilpflege der Mutter

Alfred @, Dienstag, 20.10.2020 (vor 1530 Tagen) @ René

Aber ja, deine Mutter könnte in deine Wohnung einziehen (also einen Teil ihrer Einrichtungsgegenstände mitbringen),

Wieso einen Teil der Einrichtungsgegenstände mitbringen? Man kann auch in eine bereits möblierte Wohnung einziehen

sich dann formell als Nebenwohnung anmelden

Wieso nur formell? Weil evtl. sogar Haupt- oder alleinige Wohnung richtig ist?

und dann auch Zweitwohnungsteuer zahlen.

Das Nutzen einer Nebenwohnung ist nicht steuerpflichtig . und mehr ist es in diesem Fall wohl nicht.