Teilpflege der Mutter

Alfred @, Dienstag, 20.10.2020 (vor 1530 Tagen) @ René

Aber ja, deine Mutter könnte in deine Wohnung einziehen (also einen Teil ihrer Einrichtungsgegenstände mitbringen),

Wieso einen Teil der Einrichtungsgegenstände mitbringen? Man kann auch in eine bereits möblierte Wohnung einziehen

sich dann formell als Nebenwohnung anmelden

Wieso nur formell? Weil evtl. sogar Haupt- oder alleinige Wohnung richtig ist?

und dann auch Zweitwohnungsteuer zahlen.

Das Nutzen einer Nebenwohnung ist nicht steuerpflichtig . und mehr ist es in diesem Fall wohl nicht.


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