Bayerische Erpresser fordern alle 20 %
Jatzt ist es soweit, nachdem alle bayerischen Satzungen durch Beschlüsse von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht die ursrünglichen rechtswidrigen Satzungen zur Erfassung einer Zweitwohnungssteuer sogar verboten hat waren alle gezwungen neue Satzungen zu verfassen.
Denn die Bemessungsgrundlagen waren willkürlich und auch betrügerisch aufgebaut.
Die Neuen Satzunngen mit geschätzten Bemessungsgrundlagen müssen nun erneut von Gerichten überprüft werden.
Eigentlich sind Schätzungen im Steuersystem nur bei Betrügern - Unseriösen Unternehmen- oder bei ungenügend prüfbaren Unterlagen und nicht nachvplluziehbaren Unterlagen mit der Schätzung als Alternative möglich.
In einer Zeit wo sogar die Luftverschmutzung nachgewiesen werden kann - entscheidet nicht eine Schätuung -
Bei der Ermittlung eines Mietpreises hat der Gesetzgeber unmissverständliche Regelungen per Mieterschutzgesetz geschaffen. Um einen Mietpreis festzustellen ob nun bei Neuvermietung oder Mietpreisanpassung hat der Vermieter über einen anerkannten öfenntlich vereidigten ortkundigen unabhängigen Sachverständigen die Aufgabe den Mietpreis für das Objekt zu ermitteln, dazu ist auch die Begehund der Wohnung erforderlich. Die dafür entstehenden Kosten hat der Vermieter alleine zu tragen, der Mieter hat Anspruch auf eine angepasste Miete solche Ermittlung anzuerkennen.
Der Gesetzgeber hat den Kommunen erlaubt allerdings niemals aufgefordert den Aufwand den ein Bürger mit dem Innehaben einer Zweitohnung zu besteuern.
Bisher ist es den Kommunen nicht gelungen über misteriöse Satzungen den Nachweis zu führen den ein Zweitwohnungsinhaber für einen Aufwand betreibt. Selbst über einen amtlichen Mietspiegel ist es schwierig den Nachweis zu erbringen. Es wird noch viele Gerichtsentscheidungen bedürfen bis diese Kommunen das ganz begreifen!!