Druckausübung auf Unerwünschte in Oberstdorf

Rebell @, Dienstag, 24.11.2020 (vor 1340 Tagen)

https://www.all-in.de/oberstdorf/c-lokales/zweitwohnungen-oberstdorf-uebt-druck-aus_a50...
dazu empfohlen die Lesefassung zur weiteren Druckausübung und teilweiser Enteignung der Bürger mit den Zweitwohnungen siehe >https://www.markt-oberstdorf.de/leistungen/satzungen/
https://www.oberallgaeu.org/fileadmin/eigene_dateien/Amtsbl%C3%A4tter_2019/Amtsblatt_Nr...
Hallo Herr yyyyyyyyy

nachdem ich auf meine Mail an die Stadtverwaltung Oberstdorf keine Antwort erhalten hatte, habe ich soeben eine netten Herrn beim Bauamt telefonisch erreicht (Philipp Kyewski, Te.: 08322-700 7504).
Die Auskunft ist die folgendes Beispiel:
Die Bereich Rettenberger Str. fällt tatsächlich unter die Bestimmungen der Teilungssatzung, Planbereich A2 (seit 2008).
Diese Teilungssatzung sah schon bei Erstellung in 2008 vor, dass bei Auftauchen von städtebaulichen Problemen strenger eingegriffen werden kann. Dies ist in 2019 geschehen.
Es soll erreicht werden, dass Eigentumswohnung wieder verstärkt entweder dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt oder aber alternativ zu min. 50% eines Jahres in die Fremdvermietung gehen.
1. Im Falle eines Bestandsschutzes (Sie blieben weiterhin Eigentümer) fällt eine deutlich erhöhte Zweitwohnungssteuer an (das ist Ihnen ja bekannt).
2. Im Falle des Verkaufs ist die erweiterte Nutzungsdauer als Ferienwohnung möglich - aber eben unter dem Nachweis der min 50%igen Fremdnutzung. Eine reine Zweitwohnung ist nicht mehr möglich.
3. Im Falle einer Schenkung/Erbe gilt das gleiche - eine mind. 50% Nutzung für den Fremdenverkehr wird erwartet.
Herr Kyewski teilte mir jedoch mit, dass Ihr Fall ein "Präzedenzfall" wäre. Die Erweiterung der bestehenden Satzung sei zwar beschlossene Sache, dennoch hätte es noch kein "Verfahren" oder gar ein Gerichtsverfahren gegeben. Er kann also keine rechtsverbindliche Auskunft geben, sondern nur mutmaßen, was in der Zukunft tatsächlich umgesetzt wird.
Er könnte sich vorstellen, dass in der Zukunft die Überprüfung durch Meldungen/Anzeigen aus der Bürgerschaft, durch Meldungen der Müllabfuhr (leere Mülltonnen), Überprüfungen geschlossener Rollos etc. stattfinden könnten, um dem bestehende Problem der leerstehenden Wohnungen in Oberstdorf Herr zu werden.
Herzliche Grüße Heike
Dazu würde sehr gut passen, denn in Deutschland könnte sich die Geschichte wiederholen?
https://www.augsburger-allgemeine.de/kultur/Murnau-in-der-NS-Zeit-Wie-das-Blaue-Land-br...


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