ZW in Solingen im elterlichen Haus?

Waldi, Sonntag, 25.03.2007 (vor 6709 Tagen)

Hallo,

mich erreichte nun auch die Kunde, dass Solingen Zweitwohnungssteuer erheben will :-( Wie ist das in meinem Fall zu werten:

- Hauptwohnung außerhalb SG
- ZW im elterlichen Haus, keine eigenen Räume mehr
- Effektiv bin ich da höchstens für ein paar Stunden im Monat

Den ZW in SG hatte ich nach dem Umzug hauptsächlich wegen des Autos behalten, mit dem neuen Wagen hat sich der Grund auch erledigt.

"1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
a) dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des
Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient,
b) der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten
entgeltlich oder unentgeltlich ³berlõsst und die diesem als Nebenwohnung
im vorgenannten Sinne dient oder
c) jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen
Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarf seiner Familie
innehat. Dieses gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten
Wohnhaus.
...
3) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum
Wohnen oder Schlafen benutzt oder zu diesem Zweck vorgehalten wird."

Wie schätzt Ihr meine Lage ein> Trifft dieser §§ auf meinen Fall zu> Wenn mich das was kostet, hat Solingen ziemlich schnell einen Zweitwohner weniger.

Waldi

ZW in Solingen im elterlichen Haus?

Yvonne Winkler @, Sonntag, 25.03.2007 (vor 6708 Tagen) @ Waldi

Hallo

zuerst mal Melderechtsstatus korrigieren. Räume im elterlichen Haus, die man nicht mehr innehat, sind keine Nebenwohnung iSd Melderechtes und gelegentliche Besuche auch nicht.

Zweitwohnung, die überhaupt nicht existiert abmelden, notfalls rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie aufgelöst wurde. Alles andere ist unrechtmäßig.

Gruß
YW

ZW in Solingen im elterlichen Haus?

Waldi, Montag, 26.03.2007 (vor 6708 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

ok, die melderechtlichen Voraussetzungen mögen entfallen sein.
Aber wie sieht's nun mit der Steuerpflicht stand heute aus> So wie ich das hier verstanden habe, hat das eine nicht notwendigerweise mit dem anderen zu tun.

Waldi

ZW in Solingen im elterlichen Haus?

Yvonne Winkler @, Montag, 26.03.2007 (vor 6708 Tagen) @ Waldi

So ganz nachvollziehen kann ich die Frage nicht.

Wenn die melderechtlichen Voraussetzungen für eine Nebenwohnung entfallen sind, ist es wider das Melderecht, ein Nebenwohnung anzumelden (auch wenn die Kfz-Versicherung dort billiger wäre).

Da die Zweitwohnungsteuer nach der oben zititerten Satzung an die gemeldete Nebenwohnung anknüpft, wird man in die Auseinandersetzung einsteigen müssen, will man nicht zur Kasse gebeten.

YW