Zweitwohnungssteuer Verheiratete
baggle1, Sonntag, 29.11.2020 (vor 1656 Tagen)
Liebe Community,
meine Frau hat aus berufliche Gründen einen Zweitwohnsitz in Frankfurt.
Ich habe gegenüber der Steuerverwaltung folgendes Urteil abgeführt.
Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen unzulässig.
Die Stadverwaltung vertritt die Auffassung, dass man sich nur dann darauf berufen kann, wenn der Ehepartner sich überwiegend am Zweitwohnsitz aufhält und sich nicht ummelden kann, weil eine gemeinsame Famileinwohnung woanders liegt.
Da sich meine Frau sich nur zwei Tage in Franktfurt am Zweitwohnsitz dort aufhält, würde eine Steuerpflicht bestehen.
Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank
Zweitwohnungssteuer Verheiratete
Rebell , Sonntag, 29.11.2020 (vor 1656 Tagen) @ baggle1
Zweitwohnungsteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen unzulässig.
Die Stadverwaltung vertritt die Auffassung, dass man sich nur dann darauf berufen kann, wenn der Ehepartner sich überwiegend am Zweitwohnsitz aufhält und sich nicht ummelden kann, weil eine gemeinsame Famileinwohnung woanders liegt.
Da würde ich mal zurückfragen in welchem Urteil und in welchem Gesetzestext oder in welcher Satzung das so anzutreffen sei?
Da sich meine Frau sich nur zwei Tage in Franktfurt am Zweitwohnsitz dort aufhält, würde eine Steuerpflicht bestehen.
Wo weiß denn die Stadt Frankfurt das her ? Wie kommt dies Stadt da drauf ??
Weshalb denn beruflich nur zwei Tage pro Woche ?
WElche Entfernung vom gemeinsamen Hauptwohnsitz??
Hat jemand Erfahrung damit?
Ja - Erfahrungsgemäß versuchen all diese Kommunen einen Grund zu finden um die Steuer erheben zu können?
Zweitwohnungsteuer Verheiratete
Alfred , Sonntag, 29.11.2020 (vor 1656 Tagen) @ baggle1
Die Stadverwaltung vertritt die Auffassung, dass man sich nur dann darauf berufen kann, wenn der Ehepartner sich überwiegend am Zweitwohnsitz aufhält und sich nicht ummelden kann, weil eine gemeinsame Famileinwohnung woanders liegt.
Gehe davon aus, dass Frankfurt am Main gemeint ist. Dann gilt:
Diese Auffassung ist durch die Satzung der Stadt gedeckt und steht im Einklang mit der mir bekannten Rechtsprechung
Zweitwohnungsteuer Verheiratete
baggle1, Sonntag, 29.11.2020 (vor 1656 Tagen) @ Alfred
Vielen Dank für die Info.
Die Begründung erschien mir logisch.
Zweitwohnungsteuer Verheiratete
Mazzega, Sonntag, 29.11.2020 (vor 1656 Tagen) @ baggle1
Das war bei uns auch das Problem, aber Herr Hermes aus München konnte die Steuer aufheben. Ist auf alle Fälle unzulässig; genaue Begründung kann ich Dir icht sagen.
Zweitwohnungsteuer Verheiratete
Alfred , Sonntag, 29.11.2020 (vor 1656 Tagen) @ Mazzega
Das war bei uns auch das Problem, aber Herr Hermes aus München konnte die Steuer aufheben. Ist auf alle Fälle unzulässig; genaue Begründung kann ich Dir nicht sagen.
Dürfte von der Satzung, ggf. vom Argumentationsgeschick der Kommune/Einstellung des Sehenden abhängen.
Zweitwohnungsteuer Verheiratete
Rebell , Montag, 30.11.2020 (vor 1656 Tagen) @ Alfred
Das war bei uns auch das Problem, aber Herr Hermes aus München konnte die Steuer aufheben. Ist auf alle Fälle unzulässig; genaue Begründung kann ich Dir nicht sagen.
Exakt - dazu kann man nur noch gratulieren, es kommt eben drauf an wo und wie man argumentiert - in aller Regel sind es die unglücklich formulierten Satzungen, der Knackpunkt ist wohl immer wieder die Bemessungsgrundlage - denn der Gesetzgeber hat die Erhebung zwar erlaubt - es geht nur um die Besteuerung des Aufwandes den ein Bürger mit dem Besitz (Innehaben genügt auch) der Zweitwohnung betreibt.
Und das zu beweisen ist nicht immer einfach. auch der Verein Freunde für Ferien in Bayern hat es bewiesen, dass man - natürlich nur über und mit einem entsprechenden Anwalt, dazu darf man auch Hermes zählen und zuordnen- hier eben die vielen Satzungen kippen kann. Die beiden jüngsten Verhandlungen beim BundesverwG Leipzig haben deutlich ergeben- die Kommunen hatten nur die Einnahmen im Blickwinkel - jodoch nicht den aufwendigen Aufwand für die Beweisführung des Aufwandes den ein Betroffener hätte. Diese vielen Satzungen zu kippen ist nicht einfach aber die Kommunen berufen sich voller Vertrauen und ganz auf Ihre Rechtschutzversicherungen, dabei stehen Rechtswanwälte mit entsprechenden Honorarvereinbarungen zur Verfügung, was von einem Betroffenen Normalbürger im Verhältnis gar nicht finanziell möglich ist - oder aber kein Anwalt kann eine Erfolgsgarantie abgeben - und das Restsrisiko wird oft gemieden und man bezahlt und hat zwar Ärger aber seine Ruhe!!
Dürfte von der Satzung, ggf. vom Argumentationsgeschick der Kommune/Einstellung des Sehenden abhängen.
Hier im Forum steht Alfred und Rene eher auf dem Standpunkt -wer sich eine Zweitwohnung wohl leisten kann -- da trifft es wohl den "Richtigen"