Als Vertragspartei gesamtschuldnerisch für Bruder im Vertrag - Zweitwohnungssteu

Dk86, Donnerstag, 03.12.2020 (vor 1486 Tagen)

Hi zusammen

Mein Bruder wird in NRW in eine Wohnung einziehen, aber der Vermieter wird ihm nicht die Wohnung geben, wenn nicht einer für ihn bürgt. Daher habe ich als Schwester, die in Bayern wohnt, angeboten für ihn zu bürgen.

Der Vermieter ließ sich darauf ein, hat nun jedoch zur Bedingung gemacht, dass ich in dem Vertrag als Vertragspartei und Mietinteressent aufgeführt werde.

Bevor ich das unterschreibe: ist das so legitim? Fällt bei mir dann eine Zweiwohnsitzsteur an oder kriege ich eventuell andere Probleme?

Nota bene: das ganze soll nur temporär sein bis das Vertragsverhältnis meines Bruders fest ist und er die Miete auch alleine stemmen kann, aber solange bin ich im Mietvertrag drin. Und wenn ich das nicht zu, kriegt er auch nicht die Wohnung.

Bin um jede Hilfe dankbar. PS: Arbeite ganz normal in Bayern und bin hier steuerpflichtig.

Als Vertragspartei gesamtschuldnerisch für Bruder im Vertrag - Zweitwohnungsteue

Alfred @, Donnerstag, 03.12.2020 (vor 1486 Tagen) @ Dk86

Soweit mir bekannt nIcht unüblich.
Wo in NRW.
Wie werden die melderechtlichen Verhältnisse des Bruders sein? Alleinige Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung?

Als Vertragspartei gesamtschuldnerisch für Bruder im Vertrag - Zweitwohnungsteue

Dk86, Donnerstag, 03.12.2020 (vor 1486 Tagen) @ Alfred

Hi und danke für die Antwort

Wohnung ist in Köln.

Melderechtlich wird er dort als alleiniger Wohnsitz angemeldet sein.

Als Vertragspartei gesamtschuldnerisch für Bruder im Vertrag - Zweitwohnungsteue

Rebell @, Freitag, 04.12.2020 (vor 1485 Tagen) @ Dk86

Melderechtlich wird er dort als alleiniger Wohnsitz angemeldet sein.

Bums und schon sitzt man in der Falle und wird Zweitwohnungssteuerpflichtig, denn es nützt nichts zu behaupten - nur wegen Bürgschaft - aber trotzdem als Mieter im Vertrag, solche Dinge findet man üblich nicht in der Wirtschaft aber die Zweitwohnungssteuer - spielt hier ein böses Spiel.
Dazu gibt es viele ähnlich bzw. gleichgelagerte Fälle, Für Juristen welche für die Kommunen arbeiten eine erfolgversprechende Angelegenheit.
Von den Kommunen verzichtet man nicht auf diese Einnahmen und Warum?
Zweitwohnsitzler können leicht gemolken werden!, wer eine Kuh melken möchte- dem bleibt nichts anderes übrig als diese zu füttern. Stellt man bei der Kuh die Fütterung ein dann stirbt diese am Hungertod - ähnlich gehen diese Kommunen mit den Bürgern mit Zweitwohnsitz vor entweder Nebenwohnsitz als Erstwohnsitz oder Zweitwohnung-Wohnung verkaufen - in bayerischen Tourismusgebieten gibts inzwischen Satzungen wo nur noch Zweitwohnsitze möglich sind wenn die betreffende Wohnung an mindestens 180 Tag im Jahr dem üblichen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Wer das nicht akzeptiert darf trotz doppelter Zweitwohnungssteuer nicht mit einer Genehmigung rechnen!
Zweitwohnsitze werden inzwischen nicht nur als Unerwünschte bezeichnet sonder als Gefahr für den Frieden in einer Kommune!

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Alfred @, Freitag, 04.12.2020 (vor 1485 Tagen) @ Dk86

Dann ist nichts zu befürchten, in Köln werden nur Nebenwohnungen besteuert.
Von Rebell nicht irritieren lassen.

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Dk86, Freitag, 04.12.2020 (vor 1485 Tagen) @ Alfred

Merci!

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René ⌂ @, Mittwoch, 09.12.2020 (vor 1479 Tagen) @ Dk86

Nur ehe es fragen gibt: du hast diesen Vertrag mit unterzeichnet und bist dann Mieter. Aber du ziehst ja nicht ein (Die Verwaltung versteht darunter das Mitführen von Einrichtungsgegenständen). Denn nur wenn du einziehst, musst du eine Wohnung anmelden.