Mietspiegel als Bemessungsgrundlage fraglich???

Rebell @, Samstag, 19.12.2020 (vor 1195 Tagen)

Vom ALP Institut in Hamburg werden bundesweit Mietspiegel ausgearbeitet gegen hohe Gebühren

Interessant allerdings zu erfahren von diesem Institut folgende Aussage:
für einen wirklich rechtgültigen Mietspiegel können nur nachweisliche Mietverhältnisse einbezogen werden. Im Eigentum befindliche und selbst genutzte Wohnung oder Immobilien können diese nicht erfasst werden..
Folglich sind diese auch zu einer Mietpreisgrundlage nicht anwendbar!

Dieses müssten all jene Kommunen welche z.T. Zweitwohnungssteuerbescheide erlassen berücksichtigen bzw. sollte dieser Hinweis auch für Widerspruchbegründungen geltend gemacht werden.:-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion