Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

Cherry2, Mittwoch, 10.02.2021 (vor 1581 Tagen)

Hallo Zusammen!

Folgende Problematik:
Ich bin 2016 mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung in Stadt A gezogen. Der Vermieter hatte damals verlangt, dass wir beide im Mietvertrag stehen.
Wir haben uns dann 2019 getrennt und ich bin wieder zu meinen Eltern in Stadt B gezogen. Habe mich ordnungsgemäß in dieser Stadt unter der Adresse meiner Eltern gemeldet.
Allerdings bin ich im alten Mietvertrag in Stadt A verblieben, da wir sonst beide hätten den Mietvertrag kündigen müssen und mein Ex-Freund wollte ja weiter dort wohnen.
Jetzt 2021 zieht mein Ex-Freund aus der Wohnung aus. Da sie so schön ist, möchte ich gern in die Wohnung wieder einziehen, allerdings nicht sofort, sondern erst in einem Jahr, da es aktuell noch nicht passt.
Ich möchte nun also diese Wohnung sicherheitshalber als Zweitwohnsitz anmelden, weil ich hin und wieder dort sein möchte. Ich stehe ja eh noch im Mietvertrag. Einen neuen aktuellen Mietvertrag will ich nicht, da sonst die Miete steigen würde.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wenn ich den Zweitwohnsitz in Stadt A anmelden will, wird von mir der Mietvertrag zur Vorlage verlangt (vermutlich, um die Quadratmeter zu sehen, die ja Berechnungsgrundlage sind). Jetzt steht da aber drin, dass ich diesen 2016 unterschrieben habe. Kann die Stadt mir jetzt Steuerhinterziehung unterstellen, weil ich nach der Ummeldung 2019 weiterhin im Mietvertrag stand un schon ab da hätte Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen? Ich habe mich seit der Ummeldung faktisch nicht eine Sekunde in der Wohnung aufgehalten, stand halt nur noch im Mietvertrag und möchte jetzt aber die Wohnung übernehmen als Zweitwohnsitz und mich tatsächlich wieder dort aufhalten.

Könnt ihr mir bitte helfen? Es ist alles recht kompliziert .. Sollte ich lieber den Vermieter überzeugen mir einen neuen Mietvertrag auszustellen von 2021 ohne die Miete zu erhöhen? Ich weiß aber nicht, ob er das macht.

Vielen Dank und liebe Grüße!
Cherry

Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

Alfred186, Donnerstag, 11.02.2021 (vor 1580 Tagen) @ Cherry2

Hallo,

Mietvertrag und Anmeldung sind unabhängig voneinander. Man kann also auch eine Wohnung mieten ohne dort zu wohnen bzw. jemand anderes wohnen lassen. In diesem Fall muss keine Anmeldung erfolgen.

Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bräuchtest Du soweit ich weiß, sowieso eine Einzugsbestätigung vom Vermieter. Dort erklärst Du, dass Du jetzt erst wieder einziehst und Dich melden willst und sie werden Dir das ausstellen. Also sollte es keine Probleme geben.

Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

René ⌂ @, Donnerstag, 11.02.2021 (vor 1580 Tagen) @ Alfred186

Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bräuchtest Du soweit ich weiß, sowieso eine Einzugsbestätigung vom Vermieter. Dort erklärst Du, dass Du jetzt erst wieder einziehst und Dich melden willst und sie werden Dir das ausstellen. Also sollte es keine Probleme geben.

So steht es in §19 Bundesmeldegesetz. Sowohl mein Vermieter als auch mein Meldeamt hat diesen §§ nicht verstanden.

Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

René ⌂ @, Donnerstag, 11.02.2021 (vor 1580 Tagen) @ Cherry2

Ähnlich wie es Alfred schon schrieb:

Das Melderecht sagt, dass eine Wohnung dann anzumelden ist, wenn sie bezogen wird. Bei Auszug entsprechend die Abmeldung. Und Beziehen wird in den Verwaltungsvorschriften so festgelegt:

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

(Quelle: Verwaltungsvorschriften, mein Blog zum Meldegesetz)

Beziehen ist eben nicht die Anmietung. Du darfst 20 Wohnungen anmieten und hast trotzdem nur einen Campingwagen auf dem Zeltplatz bezogen. Mal übrespitzt.

2019 bist du ausgezogen, hast also (Prüffrage) deine Einrichtungsgegenstände mitgenommen (oder gar deinem Ex überlassen) - und hast dich abgemeldet. Vielleicht hast du auch ein Vertragswerk mit deinem Ex aufgesetzt zur Klärung des Binnen-Verhältnisses (eine Person erklärt, auf den Nutzen des Vertrages zu verzichten und wird durch die Zahlung entbunden - das ist kein hinreichender Indiz, könnte deine Aussagen glaubhafter machen).

2021 zieht dein Ex also aus. Du willst einziehen. Ob du das melden musst (also ob das ein "Mitbringen von Einrichtungsgegenständen" entspricht), kann ich aus der Beschreibung nicht entnehmen. Willst du die Wohnung nur schon mal streichen und die Dielen schleifen, so ist das kein Bezug. Sammelst du schon fleißig Möbel, durchaus. Und dann käme ZWS ins Spiel. Für den Zeitraum.

Unbenommen davon: dein Vermieter ist verpflichtet, dir eine neue Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, denn du ziehst ja wieder ein. Dazu musst du ihm nur sagen: Du hast zeitweise da nicht gewohnt, wirst es aber künftig wieder tun. Das Problem ist: viele Vermieter verstehen §19 Bundesmeldegesetz nicht. Meiner hat nur die Schlüsselübergabe und nicht den Einzug bestätigt - und dem Amt war das egal, trotz Hinweis auf die Rechtslage.

Wenn du das aber anforderst, könnte es Fragen geben - Wer hat dann drin gewohnt? Hoffentlich keine ungenehmigte Untermiete.

Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

benisfroms, Donnerstag, 07.12.2023 (vor 551 Tagen) @ Cherry2

Normalerweise verlangen Städte bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes tatsächlich den Mietvertrag als Nachweis. Wenn du nachweisen kannst, dass du tatsächlich einen Mietvertrag für die Wohnung in Stadt A hast, könnte dies ausreichen. Es ist wichtig, ehrlich über deine Situation zu sein, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen. Steuerrechtliche Fragen sind komplex und können stark von der jeweiligen Gesetzgebung abhängen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass allein die Tatsache, dass du noch im Mietvertrag stehst, als Steuerhinterziehung angesehen wird. In der Regel müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um als Zweitwohnsitzsteuerpflichtig zu gelten, wie zum Beispiel tatsächlicher Aufenthalt an der Zweitwohnsitzadresse.