weiterhin rechtswidrige Satzung in Bayern
Benenne doch diese drei Kommunen - dann kann ich sie in die Weiße Liste aufnehmen.
Stand 17.2.2021 es sind in Bayern folgende Kommunen:
1)Sachsenkam - zahlreiche verlorene Prozesse -enorme Kosten für Sachverständige und Gutachten waren nicht mehr zu verantworten bei Erträgen zwischen 5 und 7 000 €
2) Eichstätt: Bei 1060 Zweitwohnungssteuerbescheiden wegen der bayerischen Monsterregelung einmal Steuerbescheide erlassen, am Anfang des neuen Jahres Anträge über Geringverdienernachweise zu prüfen nach Anerkennung Geld zurückzahlen, für das Neue Jahr wieder neuen Steuerbescheid erlassen Geldeingang prüfen überwachen verbuchen und am Beginn des nächsten jahres Anträge in der Zeit zwischen 1.1.und 31.1. wieder bearbeiten -nachprüfen - Steuer zurückzahlen und im Jahr 2019 nur noch 190€ als Ertrag - da half auch der Druck der Kommunalverbände die Empfehlung nicht verzichten nicht mehr-
3)Leutershausen -Einnahmen zwischen 117 und 318 € der Verwaltungsaufwand nicht mehr zu rechtfertigen
4)Görisried - bei Einnahmen weniger als 10 000 /jahr keine neue Satzung mehr beschlossen, da der Unsicherheitsfaktor und cer Verwaltungsaufwand nicht mehr zu rechtfertigen sind.
5) Es gibt in Bayern von 156 gesamt Kommunen noch weiter 16 Kommunen, welche nur auf ´Druck der Kommunalverbände nicht ausscheren sollten - allerdings die Einnahmen alle unter 10 000 € im Jahr sich bewegen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit - selbst alle übrigen bayerischen Satzungen sind wegen der schwierigen Bemessungsgrundlage im Grunde vor Gericht nicht mehr auf lange Zeit haltbar. Spätestens 2024 frisst der Verwaltungsaufwand und die vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen, den größten Teil der Erträge auf. Hinweis: Bayerischer Steuer-und Finanzskandal
www.bürgernetzwerk-bayern.de
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- weiterhin rechtswidrige Satzung in Bayern -
Rebell,
16.02.2021
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René,
16.02.2021
- weiterhin rechtswidrige Satzung in Bayern - Rebell, 17.02.2021
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René,
16.02.2021