Insel Poel

marion, Sonntag, 21.02.2021 (vor 1154 Tagen)

Hallo, wir sind auf einen DauerCampingplatz auf Poel an der Ostsee , haben dort ein Wohnwagen mit Vorzelt, wir sollen ab dieses Jahr auch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wurde im Dezember in Satzung aufgenommen,haben sie Satzung sowie Formular zum Ausfüllen bekommen, nach Anfrage dort, haben wir erfahren, das die Steuer berechnet wird nach Größe des Objektes (Wohnwagen plus Vorzelt) ca 30 m" mal 5,52 Euro mal 12 Monate mal 20 Prozent ! Ist das rechtens ? Wo steht das, dass man einfach so rechnen kann , und 20 Prozent ist ziemlich hoch ! Die 5,52 Euro ? Kann ich nirgens wo zu finden. Die 20 Prozent stehen in der Satzung, letztes Jahr waren es 10 Prozent, kann man einfach mal so ne Satzung ändern ?? Kann auch nirgends finden, wo steht das es nach Größe des Objektes geht, ich hätte eher gedacht nach Jahres-Pachgebühr ( netto), aber das ist den wohl zu wenig bzw. weniger . LG Marion


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Insel Poel - marion, 21.02.2021 [*]