Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben

KaiE, Dienstag, 02.03.2021 (vor 1390 Tagen)

Guten Tag Zusammen, ich habe im letzten Monat ein Schreiben der Stadt Köln bekommen in dem mir 1500€ Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 in Rechnung gestellt werden. Ich habe weder Ahnung davon, ob ich jemals als Zweitwohnsitz in Köln gemeldet war, noch habe ich die nötigen Unterlagen aufgefunden.
Ich habe Einspruch eingelegt und nun wird mir die Frage gestellt, wieso ich erst jetzt Einspruch einlege und welche Gründe ich hierfür habe?
Ich habe diesen Bescheid nicht bekommen bzw. gesehen - bin seitdem einige Mal umgezogen und muss eingestehen, dass ich mich nicht immer gleich innerhalb der ersten 2-3 Wochen umgemeldet habe.
Könntet Ihr mir helfen eine passende Antwort auf das Schreibe zu verfassen?

LG Kai

Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben

René ⌂ @, Dienstag, 09.03.2021 (vor 1383 Tagen) @ KaiE

Hallo,

In Köln (am Rhein?) häuften sich vor einigen Jahren Fälle, wo rückwirkend über mehrere Jahre hinweg Zweitwohnungsteuer erhoben wurde. Aber scheinbar nur in Köln und scheinbar fast immer ziemlich am Ende der Verjährungsfrist. Die Abgabenordnung erlaubt diese rückwirkende Erhebung bis zu einer Verjährung.

Ein Einspruch einzulegen (insbesondere innerhalb der knappen Frist) ist erst einmal hilfreich. Verständlicherweise will die Kommune auch Gründe - was soll sie sonst denn prüfen oder anders bewerten?

In deinem Fall solltest du deinen Meldestatus prüfen lassen. Bist du noch gemeldet? Offensichtlich, sonst würdest du es nicht bekommen. Und auch seit wann? Und dann solltest du das mit der Realität abgleichen lassen. Die Frage, die sich mir noch stellt: Warum nur 2017 (in den meisten Fällen kam der Steuerbescheid in Köln über mehrere Jahre im Block)?

Gut möglich, dass du bei der Ummeldung nach anderen Nebenwohnungen gefragt wirst (bzw. ob die bisherige Hauptwohnung Nebenwohnung wird) - und die Frage da nicht zutreffend beantwortest hast bzw. die Tragweite der Frage nicht bewusst war.

Solltest du keine Wohnung in all der Zeit bezogen haben, könntest du versuchen, diese rückwirkend abzumelden - und mit Irrtum begründen. Der Kommune kann man in dem Zusammenhang auch den Vorwurf machen, warum sie sich erst jetzt an dich wende. Schließlich hätte der Irrtum weitaus eher auch geklärt sein können.

Zweitwohnsitzsteuer aus dem Jahre 2017 erhoben

KaiE, Mittwoch, 10.03.2021 (vor 1382 Tagen) @ René

Hallo Rene,

vielen Dank für diese Infos und spannend, dass es hier in Köln am Rhein zu einer solchen Häufung kurz vor Ende der Verjährungsfrist kommt. Allerdings wäre es in meinem Fall von 2017 noch innerhalb der Frist von 4 Jahren, korrekt?
Ich werde nun ein Schreiben aufsetzen in dem ich deine Punkte anbringe. Denkst du es macht Sinn hier von einem Irrtum zu sprechen, dessen Tragweite ich nicht bewusst war? Sodass die Kommune hier sowas wie Kulanz einräumt und man sich in irgendeiner Form einigt?

Vielen, vielen Dank.

Gruß,
Kai