500 000 000 € bayer. Söder- Finanzskandal was nun ?

Rebell @, Dienstag, 06.04.2021 (vor 1355 Tagen)

Im Jahre 1980 wurde in Bayern die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom Landtag den bayerischen Kommunen verboten.

Nach Druck von den Kommunalverbänden bayer. Gemeindetag beschloss man im Landtag dafür eine Entschädigung den Kommunen für den Ausfall dieser Einnahmen eine Entschädigung und stellte beim kommunalen Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen die Bürger mit den Bürgern mit den Zweitwohnungen gleich.
In der Folge flossen Steuermittel in Höhe von 35 Mio € ohne jeglichen Verwaltungsaufwand an diese Kommunen.
Im Jahre 2004 stolperte der damalige, verhinderte Kanzlerkandidat, -als Saubermann und Ministerpräsident von Bayern und hat in Unkenntnis der Lage sich für die Aufhebung des Verbotes ausgesprochen- überrascht war man allerdings als auch die Studentenstädte auf diesen Zug aufgesprungen sind- es war einfach dümmlich und nicht überlegte Vorgehensweise.
Dummerweise verlangten Gemeinde- und Städtetag weiterhin auf diese gewährten Schlüsselzuweisungen für diese 156 von 2056 kommunen nicht zu verzichten. Es war höchste Geheimhaltungsstufe allerdings bis von 1900 übrigen Kommunen eine Klage wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz beim bayer, Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gefordert wurde - blieb nur noch die schrittweise Abschaffung bis längstens 2024 noch bevor ein Gericht urteilen konnte- übrig.

Inzwischen ist die Generaltstaatsanwaltschaft, welche auch für die CSU-Maskenaffäre tätig werden musste - eingeschaltet- denn hier wurde diesen Kommunen zu Unrecht entweder die Zweitwohnungssteuererhebung erlaubt oder zu Unrecht die Entschäding für den Ausfall einer nicht möglichen Zwst-Erhebung - diese Schlüsselzuweisungen weiterhin gewährt.
Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer belaufen sich v 2005 bis 2020 bei 405000000€
Und die zu Unrecht gewährten zusätzlichen Zuwendungen in dieser Zeit sind 450300000€, wobei bei der Erhebung der Zwst etwa 50 % Verwaltungskosten anfallen- sind diese Schlüsselzuweisungen ohne Aufwand gewährt worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft - so ist nach rechtlichen Gesichtspunkten zu erwarten müsste eigentlich die Rückzahlung samt Zinsen plus eine Strafe wegen Steuergeldverschwendung eine Anklage erheben.
Jedem Unterstützungsempfänger wird bei Wegfall des Unterstützungsfalles sei es wegen Krankheit -Arbeitslosigkeit oder sonst verpflichtet dieses zu melden, bei Nichtbeachtung droht ausser der Rückforderung auch noch ein Strafverfahren. Angeklagt müsste der gesamte bayerische Landtag und auch MP Söder sein - ob er nun MP bleibt oder sich als Kanzlerkandidat noch melden wird - das kann sehr peinlich werden.Nach Aufhebung der Immunität wäre wohl die Bundeskanzlerwahl für ihn erledigt??

500 000 000 € bayer. Söder- Finanzskandal was nun ?

Rebell @, Freitag, 23.04.2021 (vor 1338 Tagen) @ Rebell

Jedem Unterstützungsempfänger wird bei Wegfall des Unterstützungsfalles sei es wegen Krankheit -Arbeitslosigkeit oder sonst verpflichtet dieses zu melden, bei Nichtbeachtung droht ausser der Rückforderung auch noch ein Strafverfahren. Angeklagt müsste der gesamte bayerische Landtag und auch MP Söder sein - ob er nun MP bleibt oder sich als Kanzlerkandidat noch melden wird - das kann sehr peinlich werden.Nach Aufhebung der Immunität wäre wohl die Bundeskanzlerwahl für ihn erledigt??

Hat sich wohl vollkommen erledigt - nicht Söder sondern Laschet ist Kanzlerkandidat durch CDU- Parteivorstand entschieden.

Lasst uns wohl gespannt sein ob im Rahmen der Transparenzrgeln auch diese "Unregelmäßigkeiten aufgegriffen werden"

500 000 000 € bayer. Söder- Finanzskandal was nun ?

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1194 Tagen) @ Rebell

Aufgrund der Vielzahl der Beiträge hatten Sie bestimmt bereits viel Erfahrung mit dem Thema Zweitwohnungssteuern sammeln können. Ich bin dankbar, dass es diese Seite gibt. Das Forum hatte ich anfangs gar nicht sofort entdeckt und freue mich über jeden Hinweis, dass Kommunen endlich zur Vernunft gekommen sind und die Zweitwohnungssteuer abgeschafft haben.

Leider ist der Fokus auf diese Besteuerung noch viel zu gering um in irgendeiner weise vielleicht auch durch öffentliche Diskussion Druck auf die Politik oder auf die Kommunen zu bewirken. Hin und wieder kommt raus wer aus der politischen Prominenz seiner/ ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, "versehentlich" natürlich. ;)

Ursprünglich wurde die Zweitwohnungssteuer in Kurgebieten dafür eingeführt, Leerstand innerhalb der begrenzten Wohngebiete zu verhindern und Wohnraumspekulation zu vermeiden. Als Nebeneffekt bewirkte man den Wohnortwechsel des Hauptwohnortes in die Kurgebiete und versprach sich höhere Zuweisungen und mehr Aktivität außerhalb der Ferienzeiten.


Die Grünen(mit denen ich auch nicht in allen Themen konform bin), hatte sich jetzt drauf verständigt ein Leerstandsverbot und ein Zweckentfremdungsverbot zu fordern. Wobei die Idee auch schon einmal von der Landesjugend der CDU gefordert wurde. Allerdings zeigte das Zweckentfremdungsverbot auch erste Schwächen vor allem bei bereits seit Jahren zweckentfremdeten Wohnraum und des Problems nur unter speziellen Bedingungen Bestandsschutz für den alten/neuen Nutzungszweck zu erhalten.

500 000 000 € bayer. Söder- Finanzskandal was nun ?

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1194 Tagen) @ Xzor

Ich wollte jetzt nicht jedes Mal ein neues Thema eröffnen. Falls das aber gewünscht ist, mache ich das dann zukünftig.

Ich habe nochmal geschaut unter welchen Voraussetzungen oder Grenzen das BVerfG sich selbst neue Steuerfindungsmöglichkeiten gibt und bin darauf wieder auf die Besteuerung leerstehender Immobilien gekommen:

Besonders interessant finde ich folgendes Zitat:
„Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Erschließung von Steuerquellen endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt. Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom BVerfG nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat.“Quelle

Wohnungsleerstand

Über Ausarbeitungen durch das BVerG freue ich mich jedes Mal. Wenn man soviele Texte liest, vergesse ich manchmal wo alles stand. Ich meine mich aber erinnern zu können, dass Leerstand, wenn er der Kommune begründet werden kann, weil der Vermieter z.B. gar keinen Mieter findet und seine Bemühungen dokumentieren kann, seine Mietausfälle über das Finanzamt steuerlich ansetzen kann.

Ich bin über Kommentare immer dankbar =)