In Jena keine Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Freitag, 09.04.2021 (vor 1523 Tagen) @ René

Die ZWS ist nun mal eine lokale Angelegenheit - sprich: die Parteien sollten da auch gerne die lokalen Umstände betrachten. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Piratenpartei die Einführung, Erhöhung, Beibehaltung, Senkung und Abschaffung fordert..

Es gibt bundesweit auch andere Parteien, welche die Abschaffung fordern, außer der Piratnpartei- auch vom Bund der Steuerzahler gibt es wiederholt diese Empfehlung- denn diese "Besteuerung" ist vielfach nur eine unseriöse Entgleisung mit unverhältnis hohem Verwaltungsaufwand


In Bezug auf Jena kann ich die Argumente verstehen: bedingt durch Intershop sind die Mieten recht hoch, andererseits gibt es auch viele Studis. Sie könnten ggf. den bayrischen Ansatz fahren - und Sozialgrenzen einführen.

Zu einer bundesweiten Einführung von Sozialgrenzen wie es in Bayern seit 2008 es gelungen ist kommt eben bei allen übrigen Bundesländer-Regierungen scheinbar nicht in Frage, ganz im Gegenteil - denn die Gier nach Geld ist ungebrochen und viele Kommunen werden immer wieder animiert auch eine Zweitwohnungssteuer einzuführen *)- da eben auch mit der Zwst. so manche Kommunen einer anderen Erstwohnsitze abjagen kann, denn im Kommunalen Finanzausgleich werden nur Bürger mit Erstwohnsitz berücksichtigt - Beste Beispiel München dort sind die Einnahmen aus der Zwst abzüglich der Kosten für den Verwaltungsaufwand nur ein Bruchteil vom Vorteil Erstwohnsitzergatterungen!
Wo sind denn die Mieten noch günstig???
*) Der Druck eben eine Zwst zu erheben kommt in der Regel von den Kommunalverbänden- diese sind in Sache Zwst.ähnlich positioniert wie in Italien die Mafia. Nicht von ungefähr ist dieses zutreffend auch in Bayern verfasste der Bayerischen Gemeindetag eine Mustersatzung - danach wurden tausende rechtswidrige Bescheide solange angewandt bis das Bundesverwaltungsgericht und auch das Bundesverfassungsgericht all diese Satzungen für rechtswidrig und nicht mehr anwendbar urteilte.
Die Dummen sind all jene welche ohne Widerspruch bezahlten und das wird sich auch künftig nicht ändern!!
Wer solchen Bescheiden nicht widerspricht und nicht klagt hat auch kein Recht sich zu beschweren!!


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