Haupt- und Zweitwohnsitz

Christian @, Sonntag, 01.04.2007 (vor 6227 Tagen) @ Woschi

Hallo Woschi,
das Melderecht nimmt auf solche Feinheiten wie persönliche Wünsche oder das Verhalten anderer keine Rücksicht. Die Auskunft, das bei einem ledigen (volljährigen) Einwohner die Hauptwohnung dort zu sein hat, wo er sich übers das Jahre gesehen - rein quantitativ, zeitlich - vorwiegend aufhält/aufhalten wird, ist richtig.
So wie Du Deine derzeitigen Lebens- und Wohnverhältnisse beschreibst, wäre das dann wohl das „Kuhdorf in MV“. Allenfalls kannst Du Dir noch überlegen, dieses sicherlich recht nette Dorf zu Deiner alleinigen Wohnung zu machen und Deine Schwester in Hamburg nur noch zu besuchen. Dann stellt sich die Frage nach einer möglichen Zweitwohnungsteuer in HH überhaupt nicht - wenn sie denn überhaupt fällig werden würde.
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Gruß


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