Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

Rebell @, Samstag, 24.04.2021 (vor 1511 Tagen)

Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer Bemessungsgrundlage erneut auf dem Prüfstand?
denn im Grunde bedeutet die Belastung mit einer kommunalen Zweitwohnungssteuer ist der finanzielle Aufwand des einzelnen Zweitwohnungsinhabers für das Innehaben der Zweitwohnung(„Luxus“) . in der jeweiligen Kommune, mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhaber erfasst werden (BverfG v. 15.1.2014 Az 1BvR 1556/09 Rb 61)
Ausgehend hiervon wäre die Ermittlung des tats. Aufwandes für das Innehaben einer Zweitwohnung der wirklichkeitsgerechtete Maßstab. Dieser ist aber kaum zuverlässig feststellbar, da neben dem Kauf- oder Mietpreis auch noch der Aufwand für die Ausstattung und Unterhalt der Wohnung anzusetzen wäre. In der Rechtsprechung anerkannt, dass Satzungsgeber auf Ersatzmaßstäbe u.U. zurückgreifen kann, um eine möglichst realitätsnahe Bemessungsgrundlage zu ermitteln. ( BVerwG v. 29.6.2017 Az 9c7.16 Rn 54) Bei gemieteten Zweitwohnungen trotzdem sehr fraglich trotz Vorlage einer Mietvereinbarung. Sofern der Zweitwohnsitzinhaber hingegen Eigentümer ist, kann dabei die Bemessungsgrundlage nur geschätzt werden- und bei all diesen Zweitwohnungssteuerbescheiden sind inzwischen neuere gerichtliche Überprüfungen erforderlich und mit dem Argument angegriffen werden, dass jener Maßstab nicht den erforderlichen Bezug zu dem tatsächlichen für die Besteuerung zu erfassendem Aufwand aufweist. Gleichwohl verstößt der so gefundene Ersatzmaßstab gegen höherrangiges Recht. Dies liegt daran, dass der Maßstab in vielen Fällen zu einem Ergebnis führt, das nicht den „zumindest lockeren Bezug“ zu dem zu erfassenden tatsächlichen Aufwand aufweist (BverfG April 2018 Az 1 Bvl 11/14)
Unterstellt man einmal, dass der ermittelte Steuerbetrag zwar auf einer rechtlich nicht mehr tragfähigen Bemessungsgrundlage stand, diese in ihrer Höhe aber realitätsnah war (das Argument des Oberverwaltungsgerichts aus 2019 entwickelt für die Unwirksamkeit war nicht die fehlende Wahrscheinlichkeit des Ersatzmaßstabes, sondern das Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit!), wird hieran ebenfalls das erhebliche Missverhältnis bzw. die nicht bestehende Wahrscheinlichkeit des Ersatzmaßstabes deutlich.

Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

René ⌂ @, Montag, 26.04.2021 (vor 1509 Tagen) @ Rebell

Auf was möchtest du hinauf? Die neuen Spielregeln mit den Bodenwerten, die nun anstelle der Jahresrohmiete auf Basis der Einheitswerte getreten sind, sollen deiner Auffassung nichtswidrig sein?

Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

Rebell @, Dienstag, 27.04.2021 (vor 1508 Tagen) @ René

Auf was möchtest du hinauf? Die neuen Spielregeln mit den Bodenwerten, die nun anstelle der Jahresrohmiete auf Basis der Einheitswerte getreten sind, sollen deiner Auffassung nichtswidrig sein?

Fast alle bisherigen Satzungen beziehen sich auf Bemessungsgrundlagen, welche nicht den Nachweis liefern - es geht um die Besteuerung des Aufwandes den ein Inhaber einer Zweitwohnung betreiben würde! Das ist auch mit den Boden-Richtwerten nicht gegeben!
Richtwerte sagt schon der Name - das ist allerdings kein Nachweis des persönlichen Aufwandes - dazu müsste eben ein anerkanntes verbindliches Gutachten den rechtsicheren Beweis liefern - solange nur Schätzungen oder Richtwerte angesetzt werden sind eben der zu besteuernde Aufwand nur willkürlich oder auch betrügerisch möglich.
In unserem digitalen Zeitalte wor eben schon CO2- Besteuerungskriterien möglich sind - bleibt der Aufwand des zu besteuernden Aufwand nicht nachgewiesen.
Den Nachweis dieses Aufwandes kann nur ein unabhängiger vereidigter ortskundiger Sachverständiger verbindlich festsetzen - dazu ist auch die Wohnung vor Ort zu beisichtigen und nicht beim Vorbeifahren zu beurteilen. Dieser muss und kann auch vor Gericht - wie bei jeder Mietanpassung - nachweislich liefern. Dazu ist er dann auch verantwortlich - Die Kosten für den Nachweis hat jene Kommune zu tragen.- welche den Aufwand besteuern möchte.

Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

Rebell @, Freitag, 30.04.2021 (vor 1506 Tagen) @ René

Auf was möchtest du hinauf? Die neuen Spielregeln mit den Bodenwerten, die nun anstelle der Jahresrohmiete auf Basis der Einheitswerte getreten sind, sollen deiner Auffassung nichtswidrig sein?

Ja es scheint so - empfohlen sei mal zu beobachten was das Sächsische OVG entschieden hat und was nun das BverwG. wohl entscheiden wird >>https://www.bverwg.de/120220B9B64.19.0

Geschätzt ist nicht gewogen!

Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1368 Tagen) @ Rebell

Ohje, naja das Thema hier ist wenig ermutigend. Mit jeder Stunde, mit der ich meinen Urlaub vergeude, und mehr mehr gewahr werde einen unendlich langen Prozess führen zu müssen. Aber wer nicht für sein Recht kämpft, hat schon verloren. Ich suche schon nach jedem Strohhalm, aber selbst die angefragten Rechtsanwälte weigern sich oder melden sich erst gar nicht zurück. -.-

Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1368 Tagen) @ Xzor

Nachdem der Einheitswert neu ermittelt, die Mustersatzungen angepasst und die Günstigerprüfung für den Bürger durchgeführt und die Zweitwohnungssteuerbescheide verschickt wurden, steht jetzt fest:

Viele Satzungen nach Rechtsgutachten weiterhin verfassungswidrig!

Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand

Jst123, Sonntag, 24.04.2022 (vor 1146 Tagen) @ Xzor

Das Amt Probstei hat im März 22 neue Zwst-Bescheide erlassen.
Jetzt läßt das Amt die Bemessungsgrundlage auf dem Bescheid weg.
Ausgangsgrundlage:
Bodenrichtwert und weitere 5 Faktoren , jetzt müsste die Bemessungsgrundlage da erscheinen. Das ist nicht der Fall. (Verschleierungstaktik?)
Es kommt der Steuersatz der Gemeinde und die Höhe der Steuer
Somit soll kein Eigentümer sofort erkennen, dass die Bemessungsgrundlage nicht den Aufwand des Eigentümers lt. OVG vom 23.8.21 (AZ. 5 MB 10/21) realitätsgerecht abbildet.

Ich werde diesen Steuerbescheid bei meinem aktuellen Klageverfahren beim Verwaltungsgericht mit vorlegen, damit der Richter über diese Methode des Klagegegners unterrichtet ist (mein RA-Büro ist auch unterrichtet) . So etwas macht immer Eindruck vor Gericht .

Ich bin auch der Meinung , dass mit dem Weglassen der Bemessungsgrundlage die wesentlichste Grundlage im Steuerbescheid fehlt . Der Bescheid müsste daher sogar nichtig sein.