ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
toka, Montag, 26.04.2021 (vor 1341 Tagen)
Hallo,
angenommen ich würde neben meinem Hauptwohnsitz in derselben Stadt eine weitere Wohnung mieten und mit Zustimmung des Vermieters diese Wohnung ab dem ersten Tag zu 100% zu denselben Kosten an die eigene 1-Mann-GmbH unterzuvermieten. Der Mietvertrag sagt explizit, dass die Wohnung nicht zu wohnzwecken gemietet ist. Geh ich recht in der Annahme, dass ich dann weder die Zweitwohnung melden muss noch eine Zweitwohnsitzsteuer schuldig bin?
Danke,
Toka
ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
Rebell , Dienstag, 27.04.2021 (vor 1341 Tagen) @ toka
Hallo,
angenommen ich würde neben meinem Hauptwohnsitz in derselben Stadt eine weitere Wohnung mieten und mit Zustimmung des Vermieters diese Wohnung ab dem ersten Tag zu 100% zu denselben Kosten an die eigene 1-Mann-GmbH unterzuvermieten. Der Mietvertrag sagt explizit, dass die Wohnung nicht zu wohnzwecken gemietet ist. Geh ich recht in der Annahme, dass ich dann weder die Zweitwohnung melden muss noch eine Zweitwohnsitzsteuer schuldig bin?
Danke,
Toka
GmbH ist ja keine Person und kann nicht mit Zwst besteuert werden, ABer der Mietvertrag alleine löst das Problem u.U. nicht!
Ist diese GmbH ein Geschäftsmodell?
Wenn ja - ist Gewerbeanmeldung in der Folge erforderlich:
Oder sollte es nur eine Einamm GmbH sein um die Steuer zu sparen?
Dabei kann man u.U. auch in eine Falle tappen!
ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
toka, Dienstag, 27.04.2021 (vor 1341 Tagen) @ Rebell
Hi Rebell,
danke für die Antwort! Die GmbH gibt es schon fast ein Jahr und ist nat. korrekt angemeldet und besteuert. Es ist in Software-Unternehmen was bisher in der Hauptwohnung einen Schreibtisch hat, aber jetzt den Sitz in ein dediziertes Büro verlegen soll. Da der Markt für kleine gewerbliche Räumlichkeiten hier sehr begrenzt ist, schau ich mich nach 1-Raum-Wohnungen um, um dort die GmbH unterzubringen.
Mal abgesehen davon, dass dies potentiell Probleme mit einer Zweckentfremdung der Wohnung verursachen kann (sofern das Bauamt davon Wind bekommt, nehm ich an), hoffe ich, dass ich mit einer 100%igen Untervermietung der Wohnung an die Firma zumindest schon mal die Zwst. vermeiden kann. Dem scheint ja so zu sein und ich nehme an, dass ich als Hauptmieter bei einer Untervermietung an die GmbH vom ersten Tag an, nicht zum Meldeamt muss.
Auch versuche ich einen Gewerbemietvertrag zu bekommen, da die Wohnung auch mitten in einem Industriegebiet ist. Sollte das aber nicht klappen, versuche ich die Konsequenzen von dem eingangs Beschrieben Szenario zu verstehen.
Danke,
Toka
ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
Rebell , Dienstag, 27.04.2021 (vor 1340 Tagen) @ toka
Auch versuche ich einen Gewerbemietvertrag zu bekommen, da die Wohnung auch mitten in einem Industriegebiet ist. Sollte das aber nicht klappen, versuche ich die Konsequenzen von dem eingangs Beschrieben Szenario zu verstehen.
Danke,
Toka
Vieleicht auch noch über einen Bauantrag eine Nutzungsänderung genehmigen lassen, damit diese "Wohnung" gewerbliche Nutzung nachweisbar ist - entfällt die Zwst.
Trotzdem ist manchmal Vorsicht geboten, denn es kommt immer auf die Hebesätze bei der Gewerbesteuer an - ist in touristischen Regionen oft viel höher - da ist manchmal die Zweitwohnungssteuer nur ein Klacks gegenüber der Gewerbesteuer -da hat sich schon mancher geirrt - zwar die Zwst erspart -aber bei der Gewerbesteuer wurde er dann geschröpft!
ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
toka, Dienstag, 27.04.2021 (vor 1340 Tagen) @ Rebell
Vieleicht auch noch über einen Bauantrag eine Nutzungsänderung genehmigen lassen, damit diese "Wohnung" gewerbliche Nutzung nachweisbar ist - entfällt die Zwst.
Ja, darüber bin ich mit der Vermietung auch im Gespräch, da es ja auch einen anderen Mietvertrag bedarf. Prinzipiell sollte das aber kein Problem sein, da dass Grundstück schon als Gewerbefläche deklariert ist (im Bauplan) und neben den wenigen Wohnungen schon jetzt einige gewerblich genutzte Büros im Gebäude sind. Wäre das aber prinzipiell etwas was ich auch selber beim Bauamt beantragen kann für die einzelne Wohnung?
Trotzdem ist manchmal Vorsicht geboten, denn es kommt immer auf die Hebesätze bei der Gewerbesteuer an - ist in touristischen Regionen oft viel höher - da ist manchmal die Zweitwohnungssteuer nur ein Klacks gegenüber der Gewerbesteuer -da hat sich schon mancher geirrt - zwar die Zwst erspart -aber bei der Gewerbesteuer wurde er dann geschröpft!
Guter Punkt, ja. Aktuell ist die Firma im Grunde nur ein paar Straßen weiter im Hauptwohnsitz in derselben Stadt. Daher würde sich der Hebesatz nicht ändern. Generell mag es aber daher sinnvoll sein, den Firmensitz eher außerhalb zu haben und dann in der Stadt eine Zweitwohnung zu mieten (so hab ich das zumindest verstanden).
Gruß,
Toka
ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
Rebell , Dienstag, 27.04.2021 (vor 1340 Tagen) @ toka
Guter Punkt, ja. Aktuell ist die Firma im Grunde nur ein paar Straßen weiter im Hauptwohnsitz in derselben Stadt. Daher würde sich der Hebesatz nicht ändern. Generell mag es aber daher sinnvoll sein, den Firmensitz eher außerhalb zu haben und dann in der Stadt eine Zweitwohnung zu mieten (so hab ich das zumindest verstanden).
Gruß,
Toka
Es ist zusätzlich zu prüfen, denn häufig wird im Baurecht eine Wohnung im Gewerbe- oder Industriegebiet nur akzeptiert Es muß als Wohnung für den Betriebsinhaber oder des Betriebsleiters- dienlich sein, da eben dort die Grundstücke wesentlich günstiger sind - will der Gesetzgeber keine Konflikte mit Wohnungen in solchen Gebieten.
Es kann oft zu Problemen führen, dass eine Wohnung an Nicht-Betriebsangehörige gar nicht vermietet werden darf.
Räumlichkeiten somit Zweckentfremden - beziehen und danach böse Überraschung kann teuer werden- daher - sofern als Wohnung genehmigt - vorab klären eventuell Nutzungsänderung genehmigen lassen.
ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?
René , Dienstag, 27.04.2021 (vor 1340 Tagen) @ toka
Von Bedeutung ist der Name der Kommune, weil jede Kommune das etwas anders regelt, was eine Wohnung ist.
Im Allgemeinen würde die Wohnung ja nicht von einer natürlichen Person, sondern von einer GmbH bezogen. Es muss also im Sinne des Bundesmeldegesetzes nicht angemeldet werden. Damit hast die Wohnung auch nicht zu Wohnzwecken inne. Wie das gewerberechtlich aussieht - keine Ahnung, außerhalb dem Fokus dieser Seite.
Baurechtliche Fragen sind ebenso nicht im Fokus der Seite.
Aber: Wir reden über eine Wohnung. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hast du ja bereits in einem anderen Kommentar erwähnt, kann dir je nach Kommune Probleme bereiten. Sauberer wäre wohl, wenn die GmbH direkt der Mieter wäre - aber vermutlich will das dein Vermieter eben nicht - aus bekannten Gründen. In dieser Konstellation könnte es noch Probleme mit InSich-Geschäften geben, aber auch das kein Fokus der Seite.