Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?

Clara @, Montag, 02.04.2007 (vor 6935 Tagen)

Ihr Lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Kürzlich erzählte ich unter Freunden von dem Ärgernis, dass ich (Studentin) über 500 Euro Zweitwohnsitzsteuer bezahlen musste (in Köln). Die Reaktion darauf war etwa folgende: "Waaas> Bist du bescheuert> Das hättest du nicht zahlen müssen, da gibts doch dieses Urteil, dass Studenten das nicht zahlen müssen. Aber du kannst das Geld auch jetzt im Nachhinein zurückfordern..."
Meine Eltern übernahmen damals diesen Betrag netter Weise, um so schöner wäre es natürlich, wenn ich ihnen das Geld nun "zurückerkämpfen" könnte. Weiß jemand von euch darüber Bescheid>

Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?

Yvonne Winkler @, Montag, 02.04.2007 (vor 6935 Tagen) @ Clara

Das hört sich so an, als wäre der Zweitwohnungsteuerbescheid bestandskräftig.
Auf welcher Grundlage sollte man es zurückfordern können>
Wenn man gegen den ZWS-Bescheid nicht vorgegangen ist, ist der Bescheid bestandskräftig und man kann nichts zurückfordern.

Im anderen Fall Widerspruch und Klage.

YW

Bereits gezahlte Steuer zurückfordern?

Christian @, Montag, 02.04.2007 (vor 6935 Tagen) @ Clara

Hallo Clara,

wer in Köln Zweitwohnungsteuer zahlt ist selber schuld.:-D

Abgesehen von dem, was Yvonne in diesem konkreten Fall zur Unmöglichkeit der Rückforderung gesagt hat, kann ich Dich trösten. Deine Freunde haben Unsinn erzählt. Es gibt keine gerichtliche Entscheidung, die besagt, dass Studierende keine Zweitwohnungsteuer zahlen müssen. Das wäre auch purer Unsinn - wer eine Zweitwohnung innehat muss zahlen - so das BVerfG 1983 und 2005. Eine Satzung, die das nicht sicherstellt, verstößt gegen das Wesen der Aufwandsteuer.

Gruß