ZWS unentgeltlich bei Den Eltern im Haus (Frankfurt am Main)

Dennis2108, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen)

Hallo an alle,
Ich muss die Woche mein Erklärung zur Zweitwohnung abgeben.
Ich habe für mein Zimmer im Elternhaus nix gezahlt, habe mich auch maximal 1-2x im Monat dort für eine Nacht aufgehalten.
Soll ich bei der Erklärung bei Punkt 2.3 keine Inhaberschaft ankreuzen?
Und bei 4.2 unentgeltlich überlassen ankreuzen ?
Die gesamte Wohnfläche beträgt ca.100qm.
Mit wie viel muss ich als Nachzahlung rechnen ?
Laut Amt hab ich die Zweitwohnung seit Dezember 2017 und wurde jetzt rückwirkend zum 1.02.2021 abgemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis

ZWS unentgeltlich bei Den Eltern im Haus (Frankfurt am Main)

Rebell @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen) @ Dennis2108

Hallo an alle,
Ich muss die Woche mein Erklärung zur Zweitwohnung abgeben.

Um welchen Ort handelt es sich eigentlich?
Wie kommt diese Verwaltung dazu?

Ich habe für mein Zimmer im Elternhaus nix gezahlt, habe mich auch maximal 1-2x im Monat dort für eine Nacht aufgehalten.

Woher weiß diese Verwaltung dieses?

Wo bist wohl mit Erstwohnsitz gemeldet?

Soll ich bei der Erklärung bei Punkt 2.3 keine Inhaberschaft ankreuzen?

Sobald Du einen Schlüssel dafür hattest ist wohl das Innehaben erfüllt!

Und bei 4.2 unentgeltlich überlassen ankreuzen ?

Das spielt keine Rolle - muss eventuell in der Satzung prüfen?

Die gesamte Wohnfläche beträgt ca.100qm.

Egal ob 20 oder 100 oder 200 qm es wird wohl wie immer der Aufwand zu Grunde gelegt den ein Inhaber (Besitzer) einer Zweitwohnung betreibt besteuert.

Mit wie viel muss ich als Nachzahlung rechnen ? Wenn es dumm geht bis zu 4 Jahre rückwirkdend zulässig!

Da kommt auf die jeweilige Satzung an?

Laut Amt hab ich die Zweitwohnung seit Dezember 2017 und wurde jetzt rückwirkend zum 1.02.2021 abgemeldet.

aus WELCHEN Gründen als Zweitwohnung gemeldet??
Folgedessen bis zu diesem Zeitpunkt als Zweitwohnung gemeldet - und das warum eigentlich?
War es u.U. eine falsche Zweitwohnsitzmeldung??

Mit freundlichen Grüßen
Dennis

ZWS unentgeltlich bei Den Eltern im Haus (Frankfurt am Main)

Kommunalfreund @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen) @ Rebell

Ich habe für mein Zimmer im Elternhaus nix gezahlt, habe mich auch maximal 1-2x im Monat dort für eine Nacht aufgehalten.

war es wohl nur ein Zimmer? dann wäre es u.U. auch noch keine Wohnung, den zu einer Wohnung gehört eine Toilette bzw. Wasch- und Kochgelegenheit, sowie Wasser und Stromanschluss.

Liegt das Zimmer im Hause und Wohnung Deiner Eltern?

Wenn ja dann wäre es wohl keine Zweitwohnung sondern Du kannst auf Besuch bei Deinen Eltern wohl 2 bis 4 x pro Woche als Gast kostelos genächtigt haben - das sollte man wohl prüfen.

In Frankfurt wird wohl kein Kurbeitrag erhoben!

Vielleicht war all diese Jahre es eine falsche Zweitwohnungsmeldung.

das gibt die Satzung deutlich her!

Wer aber selbst Fehler macht ist auch dafür selbst verantwortlich !

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Alfred @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen) @ Dennis2108

Hallo Dennis,
die Satzung der Stadt Frankfurt enthält einen Denkfehler, der in vielen dieser Satzungen zu finden ist. Jede Nebenwohnung wird zur Zweitwohnung erklärt und die Stadt glaubt, diese – bis auf die Ausnahmen nach Ziffer 4 – zwangsgetauften Nebenwohnungen als Innehabung einer Zweitwohnung besteuern zu dürfen. Das ist deswegen falsch, weil aus dem NUTZEN einer Nebenwohnung (melderechtlicher Tatbestand) nicht das INNEHABEN abzuleiten ist. Das Formular Erklärung zur Zweitwohnungsteuer berücksichtig diesen Sachverhalt nicht.
Du hast in der Wohnung deiner Eltern nur eine dir unentgeltlich, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit genutzt und diese nicht innegehabt. Folglich bist du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
Die Angaben zu 1. und 2. (Anschrift der Nebenwohnung) sind problemlos. Bei 2.3 am besten „Andere Begründung“ ankreuzen und wie folgt erläutern: „Bei der Nebenwohnung handelte sich um eine unentgeltliche, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit im Haus meiner Eltern (s. Melderegister).
Blöd ist die Forderung/Behauptung unter 4.3, dass diese Angaben zwingend erforderlich sein sollen. Da sollte man sich dumm stellen, und einfach schreiben: „Angaben nicht möglich, da ich nicht Inhaber der Nebenwohnung war (s.o., Ziffer2.3)“.
Kann sein, dass trotzdem ein Steuerbescheid kommt –dann Widerspruch einlegen.
Gruß Alfred

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Dennis2108, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
Vielen dank für deine ausführliche Antwort!
Also dann bei Punkt 2.1 auch keine Angaben geben seit wann ich die Zweitwohnung habe und seit wann nicht mehr ? Damit würde ich ja dann bestätigen das ich sie inne habe oder ? Habe den Zweitwohnsitz aufjedenfall letzte Woche offiziell abgemeldet.
Gruß Dennis

ZWS unentgeltlich bei Den Eltern im Haus (Frankfurt am Main)

Alfred @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1335 Tagen) @ Dennis2108

Hallo Dennis,

Also dann bei Punkt 2.1 auch keine Angaben geben seit wann ich die Zweitwohnung habe und seit wann nicht mehr ?

Richtig, bei 2.1 wird unter der Überschrift "Inhaberschaft" explizit nach der Dauer des "INNEHABENS" gefragt und nicht nach der "NUTZUNG".

Gruß
Alfred

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Dennis2108, Montag, 03.05.2021 (vor 1334 Tagen) @ Alfred

Hi Alfred,
Super !
Eine letzte Frage hätte ich noch.. den Punkt 4.2 ankreuzen oder auch leer lassen ?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis

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Alfred @, Montag, 03.05.2021 (vor 1334 Tagen) @ Dennis2108

Leer lassen - überlassen kann so verstanden werden, dass Du nicht nur die (tatsächliche) Verfügungsgewalt sondern auch die (rechtliche) Verfügungsbefugnis hast und damit als Inhaber anzusehen wärst.