Wie hoch ist die FDP- Entschödigung f. Zweitwohnungen?

Rebell @, Donnerstag, 27.05.2021 (vor 1277 Tagen)

Die FDP Mecklenburg-Vorpommern hat vom Land Entschädigungen für Zweitwohnungsbesitzer gefordert, die ihr Eigentum wegen Landesverordnungen zur Corona-Pandemie noch nicht wieder nutzen dürfen.
Diese Gruppe zahle Zweitwohnsitzsteuer in Mecklenburg-Vorpommern und müsse ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Eigentum nachkommen, erklärte Domke. Bei einem Nutzungsverbot sollte das Land den Menschen die dafür gezahlten Steuern zurückerstatten.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/fdp-fordert-entschaedigung-fuer-ausges...

Ob es auch in Bayern von einer Partei Steuernachlässe als Entschädigung geben wird?
ganz bestimmt nicht von der Söder-.CSU!
Der Bayerische Innenminister wird sich wohl wieder querstellen, denn in Bayern würde man diese "Unerwünschten" gerne mit Neuen Satungen und Verdoppelung der Steuersätze gerne vertreiben - Oberstdorf und rund um Berchtesgaden haben Kommunen schon Satzungen die einer Enteignung gleichwertig sind beschlossen.

Bestandschutz nur bis zum Besitzübergang ob Erwerb oder im Erbfall, Nutzung wird nur noch genehmigt wenn an mindestens mehr als die hälfte der Tage eines Jahres eine Vermietung erfolgt- Zuwiderhandlungen wird mit 50 000 € Strafe angedroht.

Wie das allerdings in der Corona-Pandemie gehandhabt werden könne - hat man sich bisher noch nicht geäußert. mehr Infos >www.buergernetzwerk-bayern.de


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