Zweitwohnsitzsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Menzelsen, Montag, 07.06.2021 (vor 1299 Tagen)

Hallo!
Unsere Tochter möchte ab Sommer ein Internat besuchen. Dort sollen wir sie mit Haupt oder Nebenwohnsitz anmelden. Hauptwohnsitz bleibt aber ja eigentlich bei den Eltern. Nun habe ich niemanden erreicht und auch im Internet nichts dazu gefunden, ob die Unterbringung in einem Internat auch steuerpflichtig ist. Weiß jemand Rat?

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Alfred @, Montag, 07.06.2021 (vor 1299 Tagen) @ Menzelsen

Die ZWSt ist eine kommunale Steuer. In welcher Kommune liegt das Internat?

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Menzelsen, Dienstag, 08.06.2021 (vor 1299 Tagen) @ Alfred

Hallo! Das Internat ist in Bad Bederkesa. Es wird wohl eine Zweitwohnsitzsteuer von 11% erhoben.

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Alfred @, Freitag, 11.06.2021 (vor 1295 Tagen) @ Menzelsen

Zur melderechtlichen Registrierung:
Da geht es nicht um Wohnsitze sondern um Haupt- und Nebenwohnung. Warum ein minderjähriges Kind bei einem Internatsbesuch dort melderechtlich registriert werden muss, erschließt sich mir nicht. Die melderechtliche Registrierung bei den Eltern sollte reichen.

Zur Zweitwohnungsteuer:
Im Netz habe ich nur gefunden, dass die Satzung Bad Bederkesa vom 8.12.89 am 22.1.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben wurde. Eine neue Satzung scheint es nicht zu geben.

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Menzelsen, Freitag, 11.06.2021 (vor 1295 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort. Hat lange gedauert jemanden vor Ort zu erreichen. Für Kinder im Internat dort wird keine Steuer fällig, aber der Nebenwohnsitz muss wohl auf jeden Fall angemeldet sein.

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

René ⌂ @, Montag, 14.06.2021 (vor 1292 Tagen) @ Menzelsen

Ist das allgemein so? Wenn ja, nehme ich die Info mit bei den Meldefragen auf.

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Rebell @, Montag, 14.06.2021 (vor 1292 Tagen) @ Menzelsen

Vielen Dank für die Antwort. Hat lange gedauert jemanden vor Ort zu erreichen. Für Kinder im Internat dort wird keine Steuer fällig, aber der Nebenwohnsitz muss wohl auf jeden Fall angemeldet sein.

Natürlich für jeden Erstwohnsitzbürger erhält die Kommune im Kommunalen Finanzausgleich, in zwar unterschiedlicher Höhe- das kann zwischen 500 und 1000 € im Jahr schwanken.
Aus diesem Grunde argumentieren doch dies Kommunalpolitiker die Rechtfertigung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.
Nur in Bayern wurde eben seit 1980 diese Bürger mit Nebenwohnsitz mit den Bürgern mit Erstwohsitz gleichgestellt.
ABER die bayerischen Bürgermeister pochten nun ab 2005, dass auch diese Zuwendungen gleichbleibend ohne jeden Aufwand zugeteilt werden sollten und nun ab 2005 zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.
Mit Klagen von Benachteiligten Kommunen wegen Ummeldungen in Gemeinde wo eben eine Zweitwohnugnssteuer fällig ist gingen diesen wohl Millionen verloren, wegen Abmeldung um sich dort die Zweitwohnungssteuer zu ersparen.
Der Münchner Kämmerer gab zu,dass wegen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ein riesiger Verwaltungsaufwand erforderlich sei - welcher etwa 40 bis 50 % vom Erlös auffrisst ABER mit der Einwohnerveredelung - abwerben von andern Kommunen sei der wesentlich höhere Ertrag wie die "lästige Zweitwohnungssteuer" in der Stadtkasse !!

Im Grunde ist die Zweitwohnungssteuer ein Spaltpilz der Gesellschaft!!

Zweitwohnungsteuer für 10 jähriges Kind im Internat!?

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1200 Tagen) @ Rebell

Ja und alles diese Gründe. Einige kleinere Parteien hatten auch schon Steuerverschwendung unter Strafe zu stellen. Leider finde ich die Parteiprogramme gerade nicht.

Allein die AFD (die in allen anderen Punkten sonst für mich unwählbar sind) hatten die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer wohl schon des Öfteren im Programm. Aber das kein guter Weg sein. Mich regt eigentlich am meisten auf, dass man nicht ändern kann wessen Sohn man ist. Das kann man einfach nicht beeinflussen. Wenn Zweitwohnungssteuer nur das einzige rechtliche Thema wäre, das so willkürlich gesetzlich besteuert würde, aber nein, davon gibt es noch andere.