Zweitwohnungssteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
LE-Tegel , 13507 Berlin, Samstag, 31.07.2021 (vor 1433 Tagen)
Guten Tag,
wir sind ein Ehepaar und bewohnen jeweils eigenständig 2 Wohnungen. Die Wohnungen gehören jeweils zur Hälfte uns beiden.
Meine Frau ist mit Hauptwohnsitz in Rheinsberg gemeldet, ich mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Nebenwohnsitze haben wir nicht.
Seit letztem Jahr werde ich nun auf 6 Jahre rückwirkend zur Zweitwohnungssteuer steuerlich herangezogen. Mein Widerspruch wurde von der Stadt Rheinsberg noch nicht bearbeitet, die Aussetzung der Zahlung wurde gerichtlich abgelehnt.
Ich kann nirgendwo etwas zu diesem Thema finden.
Auch der Ehemann der Nachbarin meiner Frau, welche die Wohnung allein besitzt und als Hauptwohnsitz bewohnt wurde von der Stadt als Ehemann, daher Nutzer, zur Zweiwohnungssteuer herangezogen.
Ist solche eine Veranlagung rechtens, kann dies auch in Berlin passieren?
Danke für Ihre Beiträge.
Mit freundlichen Grüßen
LE
Zweitwohnungssteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Rebell , Samstag, 31.07.2021 (vor 1433 Tagen) @ LE-Tegel
Guten Tag,
wir sind ein Ehepaar und bewohnen jeweils eigenständig 2 Wohnungen. Die Wohnungen gehören jeweils zur Hälfte uns beiden.
Das ist eigentlich eine Normalangelenheit - nicht jedoch wenn es um die Zwst geht- denn diese Konstellation ist wohl der bürgerlichen ehrlichen Dummheit zuzuordnen.
Die Zweitwohnugnssteuergesetzgebung ist eben eine Besonderheit!
Meine Frau ist mit Hauptwohnsitz in Rheinsberg gemeldet, ich mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Somit sitzen eben beide in der Falle!
Nebenwohnsitze haben wir nicht.
Wie kommen Sie denn auf diese Idee?? denn Ihre Frau hat Nebenwohnsitz in Berlin und Sie paersönlich den Nebenwohnsitz in Rheinsberg!!
Seit letztem Jahr werde ich nun auf 6 Jahre rückwirkend zur Zweitwohnungssteuer steuerlich herangezogen. Mein Widerspruch wurde von der Stadt Rheinsberg noch nicht bearbeitet, die Aussetzung der Zahlung wurde gerichtlich abgelehnt.
Das ist legal und längst soo über all in Deutschland
Ich kann nirgendwo etwas zu diesem Thema finden.
Ja dann haben Sie etwas versäumt - im Traum
Auch der Ehemann der Nachbarin meiner Frau, welche die Wohnung allein besitzt und als Hauptwohnsitz bewohnt wurde von der Stadt als Ehemann, daher Nutzer, zur Zweiwohnungssteuer herangezogen.
Ja soooo ist es eben überall - mur mit dem feinen Unterschied- die vielen Sachbearbeiter in den Kommunen sind eben nicht immer in der Lage diese Sache zu beherrschen- denen wächst auch manchmal alles über den Kopf - Die ganzen ##Verwaltungsarbeiten inn Sache Zweitwohnungssteuer übersteigen oftmals die Kosten der Erträge - folglich müssten überall Juristen und Steuersachbearbeiter beschäftigt werden.
Ist solche eine Veranlagung rechtens, kann dies auch in Berlin passieren?
Ja aus gemachten Erfahrungen kann so etwas überall in Deutschlanf passieren - und im Grunde zu Recht - da eben die Betroffenen im Grunde entweder zu dumm sind oder zu Reich sind und alles über sich ergehen lassen.- man kann halt nichts machen und - was bleibt schon übrig wie bezahlen - dann damit hat man auch seine Ruhe!!
Im Grunde ist die ganze Zweitwohnungssteuer eine Betrugsmasche welche als Geldquelle für Kommunen genutzt wird - kaum jemand rafft sich auf und prozessiert- dazu findet man auch nicht den richtigen Anwalt - es geht hier um das "Verwaltungsrecht" so mancher 'Annwalt aus dem Steuerrecht riecht den Braten - verspricht Hilfe - aber damit ist dem Mandanten nicht gedient.
Danke für Ihre Beiträge.
Mit freundlichen Grüßen
LE
Mehr ausführliche Info dazu www.buergernetzwerk-bayern.de >zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Alfred , Sonntag, 01.08.2021 (vor 1432 Tagen) @ Rebell
... denn diese Konstellation ist wohl der bürgerlichen ehrlichen Dummheit zuzuordnen.
Ja dann haben Sie etwas versäumt - im Traum.
... - da eben die Betroffenen ..im Grunde entweder zu dumm sind ... und alles über sich ergehen lassen.
Warum diese beleidigenden Äußerungen?
Etwas mehr Sachlichkeit wäre angebracht.
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Alfred , Sonntag, 01.08.2021 (vor 1432 Tagen) @ LE-Tegel
Meine Frau ist mit Hauptwohnsitz in Rheinsberg gemeldet, ich mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Es geht hier nicht um Wohnsitze sondern ums Melderecht. Deswegen: "Meine Frau ist mit alleiniger Wohnung in Rheinsberg registriert, ich mit alleiniger Wohnung in Berlin.
Mit Nebenwohnung sind wir nicht registriert.
Nicht der Regelfall, aber zulässig, Macht die Sache aber schwierig aber vielleicht nicht unmöglich..
Hilfreich wäre es, wenn ich wüsste, was im Widerspruch steht und mit welcher Begründung das Gericht die Aussetzung abgelehnt hat. Von Bedeutung wäre auch die steuerliche Veranlagung - jeder einzeln oder gemeinsam? Da nicht jeder mitlesen muss, Antwort am besten direkt per Mail an mich.
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
René
, Dienstag, 03.08.2021 (vor 1430 Tagen) @ Alfred
Es geht hier nicht um Wohnsitze sondern ums Melderecht. Deswegen: "Meine Frau ist mit alleiniger Wohnung in Rheinsberg registriert, ich mit alleiniger Wohnung in Berlin.
Mit Nebenwohnung sind wir nicht registriert.
Ich würde diese Meldung etwas schärfen. Wenn sich die Kommunen darauf verlassen, dass alle korrekt gemeldet sind, wäre die Steuer gerichtlich anfechtbar. Der Ehrliche wäre der Dumme.
Sie gehen von Annahmen aus, dass die Meldung der Wohnungen nicht ganz korrekt ist. Hier wäre zu fragen, ob die Wohnungen tatsächlich bezogen sind. Ehepartner müssen nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung innehaben. Sie dürfen auch getrennte Modelle fahren und sich lediglich "besuchen". Das reine "Besuchen" ist kein Bezug der Wohnung, muss daher auch nicht gemeldet werden.
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Rebell , Mittwoch, 04.08.2021 (vor 1429 Tagen) @ René
Ich würde diese Meldung etwas schärfen. Wenn sich die Kommunen darauf verlassen, dass alle korrekt gemeldet sind, wäre die Steuer gerichtlich anfechtbar. Der Ehrliche wäre der Dumme.
Ja exakt der ehrlich ist der Dumme - ABER juristisch sitzt eben die Kommune am längeren Hebel- der Knackpunkt hier ist eben das gemeinsame Eigentum - warum eigentlich in Berlin und am zweiten Ort ebenfalls Gemeinsames Eigentum?
Wegen eben dem gemeinsamen Eigentum wird wohl jede Kommune nicht verzichten .
Dazu sind viele Fälle bekannt - vor Gericht waren alle chancenlos
Sie gehen von Annahmen aus, dass die Meldung der Wohnungen nicht ganz korrekt ist. Hier wäre zu fragen, ob die Wohnungen tatsächlich bezogen sind. Ehepartner müssen nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung innehaben. Sie dürfen auch getrennte Modelle fahren und sich lediglich "besuchen". Das reine "Besuchen" ist kein Bezug der Wohnung, muss daher auch nicht gemeldet werden.
Getrennte Modelle ja aber nicht jeweils Miteigentümer - jene Person welch mit Erstwohnsitz gemeldet ist zahlt keine ABER der Miteigentümer hätte ja die Nutzungsmöglichkeit da er als Miteigentümer im Grundbuch steht.
Steht eben nur einer im Grundbuch dann ist es über eine Besucherregelung nicht möglich eine Zwst zu fordern - es gäbe ja keine Grundlage
Der Aufwand des Inhabers kann - muss allerdings nicht - besteuert werden, das liegt eben im Ermessen der komunalen Selbstverwaltung - freiwillig kann die Kommune welche eine Satzung zur Zwst beschlossen hat - nicht verzichten.
Der Skanal ist eben die nicht juristisch verfolgte falsche Erstwohnsitzanmeldung - damit entfällt zwar eine Zweitwohnugnssteuer - ABER im KFAG steht ohne wenn und ABEr der Komune oft ohne jeglichen Verwaltungsaufwand mehr Einnahmen zu wie die Zwst bringt.
IM Grunde müsste bei solcher Duldung der Bürgermeister mit einer Mindeststrafe - wegen Missbrauch des Meldegesetzes mindesten soviel bezahlen müssen wie jener Bürger der sich widerrechtlich zur Umgehung der Zwst 50 000 € Strafe zahlen befürchten!!!
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
LE-Tegel , 13507 Berlin, Mittwoch, 04.08.2021 (vor 1429 Tagen) @ Rebell
Heißt also, die gemeinsam gekauften hälftigen Wohnungsanteile müssten dem jeweils gemeldeten Wohnungsnutzer überschrieben werden. Richtig?
Was passiert aber dann?
Es gibt ja dann immer noch den Ehemann/Ehefrau, welche sich in den anderen Wohnungen aufhalten können.
Die Tatsache, das es mal zwei Eigentümer gab ist ja bekannt.
Grüße LE-Tegel
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Rebell , Freitag, 06.08.2021 (vor 1427 Tagen) @ LE-Tegel
Heißt also, die gemeinsam gekauften hälftigen Wohnungsanteile müssten dem jeweils gemeldeten Wohnungsnutzer überschrieben werden. Richtig?
Es wird der Aufwand das Innehaben ob gemietet oder im Eigentum zugelassen zu besteuern, es gibt keine Vorschrift dazu eine Steuer zu erheben - es ist Sache der kommunalen Selbstverwaltung.
Was passiert aber dann?
WEr persönlich mit Erstwohnsitz gemeldet ist hat keinen Aufwand der besteuert werden kann-
Es geht um das Persönliche !
Es gibt ja dann immer noch den Ehemann/Ehefrau, welche sich in den anderen Wohnungen aufhalten können.
ja dann sind diese eben Besucher - das ist nicht zu verbieten
Die Tatsache, das es mal zwei Eigentümer gab ist ja bekannt.
Trifft zu, aber die Kommune hat dazu keine Möglichkeit es zu verhindern oder zu verbieten
Grüße LE-Tegel
In Bayern, das ist wohl ein ganz besonderes Land in Deutschland und Europa da gibt es die Geringverdienerregelung - dabei folgende Situation die Ihrer ähneln kännte:
Bei der Bayerischen CSU gibt es auch die meisten Maskenaffären
Der eine Partner verdient = ist jährl. Summe der positiven Einkünfte -= 20 000€ i Jahr- der zweite 150 000€ - solange denen die Wohnung gemeinsam im Grundbuch stehen müssen für diese Zweitwohnung Zweitwohnungssteuer zahlen -
Wird allerdings die Wohnung auf den Partner mit dem geringen Einkommen überschrieben mit Eintrag im Grundbuch - hat dieser die rechtliche Möglichkeit über die Geringverdiener Regelung seit 2014 - einen Antragzu stellen und die bezahlte Steuer muss zurückbezahlt werden - dabei ist allerdings die Antragsfrist zwischen 1.1.und 31.1. begrenzt - wer den Antrab am 2.2. abgibt hat die Frist versäumt
So ist es in Bayern - mehr dazu kann verfolgt werden www.buergenetzwerk-bayern.de
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Alfred , Freitag, 06.08.2021 (vor 1427 Tagen) @ Rebell
Eigentümer und Inhaber sind unterschiedliche Begriffe. ZWSt-steuerpflichtig ist immer der Inhaber.
Der Hinweis auf Bayern ist unsachlich und deplatziert.
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Rebell , Samstag, 07.08.2021 (vor 1426 Tagen) @ Alfred
Eigentümer und Inhaber sind unterschiedliche Begriffe. ZWSt-steuerpflichtig ist immer der Inhaber.
Wo und wie ist diese Beschreibung denn falsch ??????????
Der Hinweis auf Bayern ist unsachlich und deplatziert.
Warum eigentlich deplatziert Bayern liegt in Deutschland - und in der Bundesrepublik Deutschland - weshalb ist denn diese Zweitwohnungssteuer nur Ländersache?
In keinem Bundesgesetz - so meine gemachte Erfahrung- existiert überhaupt der Begriff Zweitwohnungssteuer ??
Wenn es um Steuern geht, dann sollte man doch die Meinung vertreten, dass diese bundeseinheitlichen Regeln unterworfen sind?
Haben inzwischen doch die EU- Finanzminister das bemühen einheitliche Besteuerungsrechte als Ziel zu setzen!
Warum werden denn v. Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht so manche rechtswidrigen Satzungen jüngst wiederholt verboten als Grundlage zur Besteuerung?
Das generelle Problem ist eben die nachprüfbare transparente Bemessungsgrundlage - wenn diese nicht tranparent und nicht nachprüfbar und deshalb schon rechtswidrig ist - dann sind eben auch weitere damit in Zusammenhang gebrachten Grundlagen nicht akzeptabel, da eben diese vielen Kommunalpolititischen Entscheidungen sogar das Grundgesetz missachten.
Verfehlte falsche kommunalpolitische Entscheidungen nun mit einer Besteuerung nachträglich zu korrigieren ist doch der falsche Ansatzpunkt ??
Womit ist denn eine Rechtfertigung dieser Steuer zu finden?
WEnn eben - dann bitteschön unter Beachtung des Grundgesetz, sowie freie Niederlassungsmöglichkeit und Wahrung des Wohneigentumsgesetzes!
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
LE-Tegel , 13507 Berlin, Samstag, 07.08.2021 (vor 1426 Tagen) @ Rebell
Hallo an alle,
diese Nebenschauplätze zu meiner Frage sind für mich nicht zielführend. Ich hatte angenommen, in diesem Forum sachliche Antworten zu meiner Frage zu bekommen.
Bisher weiß ich, dass man als Miteigentümer zur Zweitw-St. herangezogen werden kann.
Sich dagegen zu wehren ist gerichtlich möglich jedoch aufwändig, und teuer?
Die Alternative wäre, die Überschreibung der eigenen Hälfte an die Ehefrau, richtig?
Dagegen spricht zumindest in Rheinsberg, dass auch der Ehemann in der Nachbarwohnung zur Zweitw-St. herangezogen wird, obwohl er dort nicht gemeldet ist.Seine Ehefrau aber schon, Klage dagegen läuft.
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Rebell , Samstag, 07.08.2021 (vor 1426 Tagen) @ LE-Tegel
> Hallo an alle,
diese Nebenschauplätze zu meiner Frage sind für mich nicht zielführend. Ich hatte angenommen, in diesem Forum sachliche Antworten zu meiner Frage zu bekommen.
Ihre Kritik ist nicht ganz angeracht, denn es ist alles verwirrend denn diesen Kommunen geht es nur noch ums Geld
Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. ... Von Bedeutung sind hierbei nur Wohnungen, die im Inland, also innerhalb Deutschlands liegen.
Können Ehepaare getrennte Wohnsitze haben?
Auch wenn ein Paar in unterschiedlichen Wohnungen lebt, kann es bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting anwenden - vorausgesetzt, es führt eine intakte Ehe. Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben
Diesbzgl. gilt das Melderechtsrahmengesetz. Entscheidend ist die Vorschrift des § 12, die wörtlich wie folgt lautet:
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
Haupt- und Zweitwohnsitz: Das sind die Unterschiede
Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich der Mieter überwiegend – also mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Zweitwohnsitz ist demzufolge jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.
Bisher weiß ich, dass man als Miteigentümer zur Zweitw-St. herangezogen werden kann.
es liegt überwiegend im Ermessen der Kommune.Wenn z.B. ein Parteifreund aus irgendeiner anderen Kommune einen wirkliche zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommt und sich an den betreffenden Kollegen wendet- hat dieser die Möglichkeit diesen aufzuheben und einen neuen Bescheid der 50 % niederige ausfällt wie der erste.
Sich dagegen zu wehren ist gerichtlich möglich jedoch aufwändig, und teuer?
Ja das haben Sie scheinbar schon erkannt.
Die Alternative wäre, die Überschreibung der eigenen Hälfte an die Ehefrau, richtig?
Ja das trifft zu - aber damit ist Rheinsberg sofern dort auch ein Zwst gefordert wieder z.T. dran
Dagegen spricht zumindest in Rheinsberg, dass auch der Ehemann in der Nachbarwohnung zur Zweitw-St. herangezogen wird, obwohl er dort nicht gemeldet ist.Seine Ehefrau aber schon, Klage dagegen läuft.
Sie haben es richtig erkannt - sind Sie doch bitte so nett und informieren Sie hier im Forum wie eben die Entscheidung ausgefallen sei.
Das kann allerdings Jahre dauern - viel Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. ... Von Bedeutung sind hierbei nur Wohnungen, die im Inland, also innerhalb Deutschlands liegen.
Können Ehepaare getrennte Wohnsitze haben?
Auch wenn ein Paar in unterschiedlichen Wohnungen lebt, kann es bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting anwenden - vorausgesetzt, es führt eine intakte Ehe. Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben
Diesbzgl. gilt das Melderechtsrahmengesetz. Entscheidend ist die Vorschrift des § 12, die wörtlich wie folgt lautet:
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
Haupt- und Zweitwohnsitz: Das sind die Unterschiede
Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich der Mieter überwiegend – also mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Zweitwohnsitz ist demzufolge jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.
Geduld ist hier schon erforderlich - Bedenken sind angebracht Rechtsstaat bzw. Ländererchte unterscheiden sich vom Bundesrecht - dort gibt es keine Zweitwohnungssteuerrechte!
Schnellere Lösung wäre: Ehevertragsauflösung einleiten dann hätte jeder seine Hauptwohnung - setzt dann voraus getrennte Steuerveranlagung !
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Alfred , Samstag, 07.08.2021 (vor 1426 Tagen) @ Rebell
Ihre Kritik ist nicht ganz angeracht, denn es ist alles verwirrend denn diesen Kommunen geht es nur noch ums Geld
Die Kritik ist alles andere als unangebracht. Verwirrend ist ganz besonders, was ein Rebell so von sich gibt.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Und wenn ich nur eine Wohnung bewohne, ist das meine alleinige Wohnung. "Haben" ist hier als "zum Wohnen oder Schlafen nutzen" zu verstehen. Insofern ist "haben und bewohnen" irreführend.
Können Ehepaare getrennte Wohnsitze haben?
Auch wenn ein Paar in unterschiedlichen Wohnungen lebt, kann es bei der Steuererklärung das Ehegattensplitting anwenden - vorausgesetzt, es führt eine intakte Ehe. Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben
Einkommensteuerrechtlich richtig - sogar der Begriff Wohnsitz.
Diesbzgl. gilt das Melderechtsrahmengesetz.
Das gilt nicht mehr - maßgeblich ist - s.u. das Bundesmeldegesetz. Besagt aber nichta anderes.
Haupt- und Zweitwohnsitz: Das sind die Unterschiede.
Den Wohnsitzbegriff findet man im BGB und in der Abgabenordnung, nicht im Melderecht. Findet sich auch in keiner ZWStSatzung - nur viele Spruchkörper und Kommunalverwaltungen schnorcheln da noch rum.
Gemäß § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (kurz: BMG) gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der sich der Mieter überwiegend – also mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Zweitwohnsitz ist demzufolge jede Wohnstätte, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.
Das steht so nicht im Bundesmeldegesetz und ist irreführend bzw. falsch.
Bisher weiß ich, dass man als Miteigentümer zur ZweitW-St. herangezogen werden kann.
Zur Zweitwohnungsteuer kann nur der (Mit-)Inhaber herangezogen werden.
Sich dagegen zu wehren ist gerichtlich möglich jedoch aufwändig, und teuer?
Ja das haben Sie scheinbar schon erkannt.
Was soll das herabsetzende "scheinbar"?
Die Alternative wäre, die Überschreibung der eigenen Hälfte an die Ehefrau, richtig?
Ja das trifft zu - aber damit ist Rheinsberg sofern dort auch ein Zwst gefordert wieder z.T. dran
Den 2. Halbsatz auf Verständlichkeit überprüfen
Alleiniger Eigentümer und Inhaber der melderechtlich alleinigen Wohnung schließt ZWSt aus.
Schnellere Lösung wäre: Ehevertragsauflösung einleiten dann hätte jeder seine Hauptwohnung - setzt dann voraus getrennte Steuerveranlagung !
... dann hätte jeder melderechtlich eine alleinige Wohnung.
Zweitwohnungsteuer auch für nicht angemeldeten Miteigentümer?
Alfred , Samstag, 07.08.2021 (vor 1426 Tagen) @ Rebell
Eigentümer und Inhaber sind unterschiedliche Begriffe. ZWSt-steuerpflichtig ist immer der Inhaber.
Wo und wie ist diese Beschreibung denn falsch ??????????
An meiner Anmerkung ist nichts falsch
... weshalb ist denn diese Zweitwohnungssteuer nur Ländersache?
Im Föderalismus ist vieles Ländersache.