HILFE

Moni @, Dienstag, 03.04.2007 (vor 6644 Tagen)

Hallöchen die Herrschaften,

sagt mal hat einer die Ahnung ob es ein Gesetz gibt wie eine Wohnung beschaffen sein muss um als Zweitwohnung geltend gemacht werden zu können.

Mein Widerspruch wurde anerkannt und neuer geschrieben in dem folgendes steht:
§§2 Abs.(1)u.(2) sowie § 3Abs.(1) der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in der Gemeinde Satow

§2 Abs.(1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung im Gemeindegebiet

§2Abs.(2) sagt nicht aus wie eine Wohnung beschaffen sein muss..

§3 Abs.(1) Steuerpflichtig ist der Inhaber einer im Gemeindegebiet liegenden Zweitwohnung

Diese Sache trifft für Sie solange zu bis Sie sich mit der Nebenwohnung bei uns abgemeldet haben....


Kann mir jemand helfen>>>>

HILFE

Christian @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6643 Tagen) @ Moni

Hallöchen die Herrschaft,

So ganz verstehe ich das nicht,
- Wenn Dein Widerspruch „anerkannt“ wurde, was wurde dann neu geschrieben>
- § 2 Abs 1 „Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Wohnung im Gemeindegebiet“ kann eigentlich so ganz nicht stimmen. Es müsste zumindest „Zweitwohnung“ heißen - obwohl ja alles möglich scheint.

Wenn der Steuergegenstand das Innhaben einer Zweitwohnung ist, gilt:
- Wenn Du die Nebenwohnung nicht innehast, ist die Beschaffenheit völlig Wurst - das kann ein Palast oder eine Hundehütte sein.
- Genau so gleichgültig ist es in diesem Fall, ob Du mit Nebenwohnung gemeldet bist oder nicht.

Noch Fragen>

Gruß