Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch
Missbrauch bei der Zweitwohnungssteuer und Missachtung Meldegesetz
Förderungen eines Bundeslandes knüpfen häufig an den Hauptwohnsitz an. Weitere Informationen zu Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern (von Wohnräumen) in diesem Zusammenhang ist auch bei der Zweitwohnungssteuer der Hauptwohnsitz ein sehr entscheidendes Kriterium.
Vorsätzlicher Missbrauch von Meldegesetz ist auch dann strafbar, wenn eben wie in Bayern in 156 Kommunen sehr weit verbreitet ein Bürgermeister, Sachbearbeiter oder sonstige Kommunalpolitiker einem Bürger die Empfehlung ausspricht – sich mit Erstwohnsitz anzumelden, denn dieses wird mit einer Befreiung von der Zweitwohnungssteuer belohnt.
Auch Duldung ohne jegliche Nachprüfung muss als Beihilfe zum Betrug als strafbare Verletzung der Amtspflicht im Amt höher bestraft werden als jener Bürger, wenn dieser den Empfehlungen einer Kommunalverwaltung sich widerrechtlich mit Erstwohnsitz anmeldet und auch vorgesehen hat an weniger als 190 Tagen im Jahr diese Wohnung zu nutzen!
Hierzu ist ein Bürgermeister verpflichtet zu einer möglichen Berichtigung : falls die Qualität des Wohnsitzes strittig ist, kann eben die Bürgermeisterin/der Bürgermeister von in ihrer/seiner Gemeinde gemeldeten Menschen eine Wohnsitzerklärung fordern und in einem Reklamationsverfahren klären, ob diese zurecht in der Gemeinde den Haupt- bzw. „Nebenwohnsitz“ haben.
Nach unseren seit Jahren gemachten Recherchen und gemachten Erfahrungen erheben in Bayern immerhin noch 156 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Inzwischen sehen manche weitere Kommunalpolitiker argwöhnisch diese Einnahmen der Nachbarkommunen als Möglichkeit, entweder damit manche kommunalpolitischen Fehlentwicklungen, jüngst dazu noch Verluste im Finanzhaushalt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, mit den Einnahmen aus einer Zweitwohnungssteuer abzumildern und zusätzliche Animierung der Bürger sich mit Erstwohnsitz anzumelden. Mit der Erstwohnsitzanmeldung entfallen eben die bekannt enorm hohen und in der Regel fast durchwegs rechtswidrigen Verwaltungsaufwendungen mit diesen inzwischen wiederholt von Gerichten nicht rechtssicheren in Kraft gesetzten Satzungen.
Fakt ist: In Bayern sind (bei 120 000 ZWB) über die vielen geduldeten oder auch geforderten Verstöße gegen das Meldegesetz mindestens über 15 000 000 € Zweitwohnungssteuer nicht zur Zahlung fällig, damit wird auch die ganze Sache noch viel komplizierter, denn damit genießen diese Gesetzesbrecher dazu auch noch Vorteile im KFAG. zu Lasten der Allgem. Steuerzahler und anderer Kommunen Erstwohnsitzbürger abgejagt damit Benachteiligungen im KFAG-
Fazit: Die CSU-/FW- Staatsregierung duldet scheinbar solche Verstöße und unternimmt wohl nichts es wird damit auch weiterhin gegen den Gleichheitsgrundsatz ohne Strafverfolgung verstoßen..