Hauptwohnsitz Elternhaus "Mitbestimmung"

Rebell @, Freitag, 10.09.2021 (vor 949 Tagen) @ JulianPe

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation bzw. Fragen an die netten Zweitwohnsitzsteuerexperten:

Ich bin bisher als einziger (Haupt-)wohnsitz im Eigenheim meiner Eltern in Leipzig gemeldet. Dort habe ich bisher einen "Mietzuschuss" an meine Eltern für das Wohnen bezahlt.

Nun bin ich aus beruflichen Gründen nach München gezogen. Da ich dort zum Übergang eine möblierte Wohnung zur Miete auf Zeit bezogen habe, habe ich mich zunächst nicht umgemeldet, da dies ja für maximal 6 Monate nicht verpflichtend ist. Nun habe ich mich dazu entschieden, länger in der möblierten Wohnung zu wohnen, weshalb ich mich nun bei der Stadt melden will. Um diverse steuerliche Vorteile durch die doppelte Haushaltsführung in Anspruch nehmen zu können, würde ich gerne (trotz der ab dem 01.01.22 geltenden 18% Zweitwohnsitzsteuer) meinen Zweitwohnsitz in München anmelden.
Schlafende Hune weckchen? siehe www.buergernetzwerk-bayern.de was bringt es ??
Nun zu den Fragen:

1) Reicht der weiterhin gezahlte "Mietzuschuss" an meine Eltern (teilweise bar, also nicht immer garantiert nachweisbar), um den Hauptwohnsitz im Elternhaus anerkannt zu bekommen?

Da wird wohl München alle Register ziehen und den Mietspiegel -Nettokltmiete anwendn

2) Wie bestimmen sich die nötigen "mehr als 10 % der laufenden Haushaltskosten für Miete, Lebensmittel usw." bei einem abgezahlten Haus ohne definierte Miete?

Das Finanzamt kennt alle Tickseereien

3) Wie ist die nötige "Mitbestimmung" nachzuweisen? Das Innehaben genügt

4) Der zu zahlende Zweitwohnsitzsteuer wird ja auf Grundlage der Nettokaltmiete berechnet. In meinem Mietvertrag ist jedoch nur eine Gesamtmiete inkl. aller Nebenkosten und der Möblierung aufgeführt. Muss ich eine aufgeschlüsselte Nettokaltmiete bei meinem Vermieter anfragen?

Die Stadt München wird die Nettokaltmiete schäzen Basta-

Wenn ja: Reicht das mündlich oder muss der schriftliche Nachweis über die Nettokaltmiete der Zweitwohnsitzsteuererklärung beigefügt werden?
Belege sind auf alle Fälle glaubwürdigere Nchweise


Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten!

Viele Grüße
Julian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion