ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?

Georgia, Sonntag, 12.09.2021 (vor 1392 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe in Frankfurt eine Zweitwohnung und wurde aufgefordert meine Steuererklärung abzugeben, welches vor 2 Monaten geschah. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, über Beträge die jedenfalls nicht 10% der Jahresnettomiete betragen, sondern höher sind. Meine Wohnung ist für Frankfurter Verhältnisse relativ günstig. Kann sich die Stadt aussuchen ob sie die Miete als Berechnungsgrundlage aussucht oder den Mietspiegel? Konkrete in Zahlen heisst das:
ich zahle monatlich kalt 530€, -> 6360€/Jahr -> davon 10% = 636€
lt. Bescheid, soll ich aber für 2019 und 2020 je 721€ bezahlen und für 2021 sogar 747€. Bitte sagt mir nicht, dass die Stadt sich die für sich bessere (Höhere) Bemessungsgrundlage einfach aussuchen kann. Ich bin ganz normale Mieterin, die in keinerlei Verhältnis zu meiner Vermieterin steht, ich hatte einfach nur Glück, dass sie nett ist und nicht viel verlangt.

Ich freue mich auf Eure Antworten und viele Grüsse,

Georgia

ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?

Alfred @, Sonntag, 12.09.2021 (vor 1392 Tagen) @ Georgia

Nach der Satzung wäre das richtig.
§ 4 Abs. 5: Für Wohnungen, die im Eigentum der/des Steuerpflichtigen stehen, der/dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, oder ungenutzt sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen, welche sich aus dem Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main ergibt. Maßgebend ist der zu Beginn des Besteuerungszeitraumes gültige
Mietspiegel.

Findet sich so oder so ähnlich in zahlreichen Satzungen. Wenn, müsste man grundsätzlich gegen diesen Passus vorgehen - Argument: nur der tatsächliche Aufwand darf besteuert werden. Ob man damit durchkommt und wie weit man gehen muss, kann ich nicht beurteilen. Lässt sich ggf. aus höchstrichterlichen Urteilen ableiten.

ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?

Georgia, Sonntag, 12.09.2021 (vor 1392 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort. Das muss ich jetzt erst mal verdauen. Also da hat man schon mal Glück und kommt nicht an einen geldgierigen Vermieter und dann halten andere die Hand auf. Als ich mich in die Thematik eingelesen hatte, habe ich das so verstanden, dass der Betrag 10% der Nettomiete sei, ausser man könne die Nettomiete nicht definieren (wg. Eigentum oder weil man umsonst drin wohnt). Erst dann würde man den Mietspiegel heranziehen. Und egal ob man in Kurzarbeit ist oder Geringverdiener, das ist schon krass. Naja, es ist wie es ist, Danke Dir nochmal, dass Du mir Klarheit verschafft hast.

Viele Grüsse,
Georgia

ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?

Rebell @, Montag, 13.09.2021 (vor 1391 Tagen) @ Georgia

Als ich mich in die Thematik eingelesen hatte, habe ich das so verstanden, dass der Betrag 10% der Nettomiete sei, ausser man könne die Nettomiete nicht definieren (wg. Eigentum oder weil man umsonst drin wohnt).

exakt soo würde ich empfehlen einen Widerspruch mit diesem Argument einlegen, das kann nicht viel kosten verursachen

Erst dann würde man den Mietspiegel heranziehen. Und egal ob man in Kurzarbeit ist oder Geringverdiener, das ist schon krass. Naja, es ist wie es ist, Danke Dir nochmal, dass Du mir Klarheit verschafft hast.

Auch das ist wohl nicht richtig- denn für Eigengenutzte Wohnung kann kein Mietspiegel erstellt werden- in der Folge ist sodann die Bemessungsgrundlage nur über Schätzung möglich - und Schätzung bedeutet willkürliche Festlegeung - ohne entsprechend Transparenz


Viele Grüsse,
Georgia


Der Gesetzgeber hat die Erlaubnis erteilt - jedoch keine Kommune dazu verpflichtet den Aufwand den eine Zweitwohnung verursacht- zu besteuern!

Fakt ist: bei gemieteten Objekten würde ich keinesfalls eine höhere Miet als BMG. anerkennen- ABER diese Kommunalen Sachbearbeiter wissen es genau, dass die meisten ohne Widerspruch bezahlen!

Ich vertrete die Meinung: "Nur die Dümmsten von den Dummen zahlen" der Rest ist schweigende Mehrheit siehe dazu auch www.buergernetzwerk-bayernde

ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?

Georgia, Montag, 13.09.2021 (vor 1391 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell,

Danke für Deine Antwort. Ich habe am Sonntag eine E-mail an das Amt rausgeschickt, indem ich Widerspruch eingelegt habe und ein Rechenbeispiel meiner tatsächlichen Jahresnettomiete und dem sich daraus ergebenden Steuerbetrag, beigefügt.

Danke, dass Du mir bestätigst, dass man den Weg eventuell gehen könnte. Klar gibt es keine Garantie, aber kampflos mich den Dingen ergeben, ist nicht so meine Stärke. Es geht ja auch um eine Menge Geld (für mich jedenfalls). Ich soll 3 Jahre (2019, 2020 und 2021) am Stück bezahlen, da sind wir bei über 2000€, durch einen Betrag der nicht anhand meiner Nettomiete errechnet wurde, sondern am Frankfurter Mietspiegel. Ich kann ja jetzt auch nichts dafür, dass meine Wohnung noch relativ bezahlbar ist, und es ist ne Frechheit, dass die Stadt da willkürlich entscheiden darf, welche Bemessungsgrundlage für sie die günstigere ist.