Wahl am 26. September: Wichtige Info für Betroffene der Zweitwohnungssteuer!

Schmunzel @, Samstag, 18.09.2021 (vor 1196 Tagen)

Die meisten melden sich in diesem Forum erst zu Wort, wenn sie von der Zweitwohnungssteuer (nachfolgend kurz ZWS) betroffen sind, von der sie in vielen Fällen noch kurz zuvor nichts ahnten.
Neben der Ratlosigkeit wie am besten mit einer unerwarteten Forderung umzugehen ist, zählen Unverständnis und Ärger zu den meisten Reaktionen der Neu-Betroffenen.
Aber auch bei Jenen, die in diesem Forum sozusagen Dauergäste sind, dominiert ganz klar der Ärger über die ZWS, um es nicht Wut zu nennen. So stark, dass zuweilen die deutsche Sprache darunter leiden muss und man sich wünscht, dass der Post besser noch eine geruhsame Nacht vor seiner Veröffentlichung zugebracht hätte.

In manch einem der geschilderten Fälle mag es hilfreich sein, dagegen zu klagen.
Das ändert aber letztlich nichts daran, dass die ZWS einer Hydra gleich immer wieder auftauchen wird – in Gestalt einer veränderten Satzung beispielsweise.
Welche dann vielfach eine noch höhere Besteuerung zur Folge hat…

Aber was wäre noch möglich?
Theoretisch zumindest.

Erstmals seit Einführung der Zweitwohnungssteuer gibt es ein Wahlprogramm, in welchem die Abschaffung der ZWS gefordert wird!
Die folgende Webseite fasst die Absichten der im Bundestag vertretenen Parteien in steuerlicher Hinsicht zusammen:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/bundestagswahl-20...
Wenn die Webseite geöffnet ist – einfach das Suchwort Zweitwohnungssteuer eingeben und man stößt auf folgende Absicht bei einer der 6 Parteien:
ZITAT
„… sollten … auf der Kommunalebene … die Zweitwohnungssteuer entfallen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie verwaltungsaufwendig und aufkommensschwach sind.“
ZITAT ENDE

Man mag einwenden, dass gerade bei Wahlen Viele noch viel mehr versprechen – kurz, dass Papier geduldig ist.
Daher habe ich geprüft, inwieweit diese Absichtserklärung glaubhaft ist.
Maßstab für die Glaubwürdigkeit war für mich (wie übrigens in jeder anderen Angelegenheit auch) nicht das, was eine Partei beabsichtigt – sondern das, was sie in dieser Hinsicht in den letzen 3 Jahren NACHPRÜFBAR getan hat.

Als ein Beispiel möge (vorerst) Folgendes genügen:
Im Jahr 2019 gelang es mir, eine Wählervereinigung zu bewegen, das Thema ZWS im Stadtrat von Chemnitz anzufragen. Letztlich brachte die Wählervereinigung einen Antrag zur Abschaffung* der ZWS in den Stadtrat ein.
Die im Stadtrat von Chemnitz sitzenden Parteien, wobei hier nur die 6 auch im Bundestag vertretenen Parteien erwähnt seien, mussten sich am 30. Oktober 2019 mit einer klaren Entscheidung (JA oder NEIN) bekennen; zu einem Antrag, der von keiner dieser 6 Parteien selbst gestellt wurde!
(*Ich hätte mir idealerweise eine Geringverdiener-Regel vorgestellt – aber immer noch besser als gar kein Antrag.)

Das Ergebnis:
Von den 6 Parteien stimmte letztlich nur eine Partei für die Abschaffung der ZWS.
Es war genau jene Partei, die die Abschaffung der ZWS auch in ihr Wahlprogramm aufgenommen hat.
(Wer kurz „googelt“ wird rasch feststellen, dass dies anderenorts in den letzten
3 Jahren in gleicher Weise geschah.)
Die im zitierten Wahlprogramm erklärte Absicht darf also als sehr glaubwürdig für die Zukunft eingestuft werden.

Auch wenn natürlich in letzter Instanz auf der Kommunalebene entschieden wird, bietet die Wahl am
26. September den von der Zweitwohnungssteuer Betroffenen erstmals die Möglichkeit, das PARADOXON** der Zweitwohnungssteuer zu umgehen.
** siehe
https://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=sinn
ZITAT
„Die Zweitwohnungsteuer ist ein Paradoxon. Ein Betroffener kann gegen die Erhebung der Zweitwohnungsteuer allein durch die Zweitwohnung nicht politisch vorgehen, bspw. durch einen Bürgerentscheid oder die Wahl einer bestimmten Partei. Wenn er dies tun möchte, muß er sich ummelden. Aber dann hätte er keine Zweitwohnung mehr oder wäre folglich auch kein Betroffener mehr.“
ZITAT ENDE

Gleichwohl wird sich eher nichts ändern, selbst wenn alle von der ZWS Betroffenen entsprechend wählen würden. Denn zum einen ist deren Anzahl insgesamt zu gering und zum anderen gibt es ja noch andere Themen, die aber nicht zum Forum zweitwohnsitzsteuer.de gehören und daher hier nicht erwähnt werden.

FAZIT
Erstmals ist die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer Thema in einem Wahlprogramm einer im Bundestag vertretenen Partei. Jeder Betroffene hat somit (anders als auf der Kommunalebene) die Möglichkeit, die ZWS abzuwählen, sofern ihm das Thema bedeutend genug ist.

Wahl am 26. September: Wichtige Info für Betroffene der Zweitwohnungssteuer!

Rebell @, Sonntag, 19.09.2021 (vor 1195 Tagen) @ Schmunzel

Die meisten melden sich in diesem Forum erst zu Wort, wenn sie von der Zweitwohnungssteuer (nachfolgend kurz ZWS) betroffen sind, von der sie in vielen Fällen noch kurz zuvor nichts ahnten.

Danke Schmunzel - Du hast Dich eigentlich schon lange nicht mehr hier im Forum gemeldet, freue mich trotzdem!

Neben der Ratlosigkeit wie am besten mit einer unerwarteten Forderung umzugehen ist, zählen Unverständnis und Ärger zu den meisten Reaktionen der Neu-Betroffenen.

Viele werden überrascht - ärgern sich - bemühen sich nicht um Rat und Hilfe, denn wer will denn schon gegen sooo eine Mammuntorganistion Kommunale Poltiker vorgehen, das ist wie wenn ein Einzelner die Mafia angreifen möchte..

Aber auch bei Jenen, die in diesem Forum sozusagen Dauergäste sind, dominiert ganz klar der Ärger über die ZWS, um es nicht Wut zu nennen. So stark, dass zuweilen die deutsche Sprache darunter leiden muss und man sich wünscht, dass der Post besser noch eine geruhsame Nacht vor seiner Veröffentlichung zugebracht hätte.

Vollkommen auf den Punkt gebracht !


In manch einem der geschilderten Fälle mag es hilfreich sein, dagegen zu klagen.
Das ändert aber letztlich nichts daran, dass die ZWS einer Hydra gleich immer wieder auftauchen wird – in Gestalt einer veränderten Satzung beispielsweise.
Welche dann vielfach eine noch höhere Besteuerung zur Folge hat…

Solche Erfolge eingefahren z.B. in Bayern - aber gegen eine CSU-Regierung - wo eben wie jüngst deutlich auch öffentlich geworden soviele betrügerischen Machenschaften wie eben Scheuer als Verkehrsminister - ob nun Nüsslein - Sauter und und ? vom MP Söder lässt keinen fallen - wenn hier die Bürger nicht konsequenzen ziehen, ja wann dann??


Erstmals seit Einführung der Zweitwohnungssteuer gibt es ein Wahlprogramm, in welchem die Abschaffung der ZWS gefordert wird!

Ach das hat die FDP in Bayern vor der WAhl im Jahr 2008 schon versprochen und was hat diese dann unternommen ?
Die CSU hat lediglich eine Novellierung in den Koaltionsvertrag geschrieben, allerding snur zum Schein, denn diese Novellierung wurde schon Monate vor der _Wahl von der Spd-Opposition gefordert- im Landtag beschlossen für das Jahr 2010
Und was dann?? Innenminister Joachim Hermmann hat auf Nachfrage m Jahr 2010 geantwortet, es dauer noch etwas länger - Auf das Ergebnis muss immer noch abgewartet werden - im Jahre 2014 hat es geheißen - das Ergebnis muss nur noch vom Ministerrat ausgearbeitet und veröffentlicht werden!!

Die folgende Webseite fasst die Absichten der im Bundestag vertretenen Parteien in steuerlicher Hinsicht zusammen:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/bundestagswahl-20...
Wenn die Webseite geöffnet ist – einfach das Suchwort Zweitwohnungssteuer eingeben und man stößt auf folgende Absicht bei einer der 6 Parteien:
ZITAT
„… sollten … auf der Kommunalebene … die Zweitwohnungssteuer entfallen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie verwaltungsaufwendig und aufkommensschwach sind.“
ZITAT ENDE

Es werden oft Staatschef öffentlich kritisiert - ABER was kommt dabei heraus?

Man mag einwenden, dass gerade bei Wahlen Viele noch viel mehr versprechen – kurz, dass Papier geduldig ist.
Daher habe ich geprüft, inwieweit diese Absichtserklärung glaubhaft ist.
Maßstab für die Glaubwürdigkeit war für mich (wie übrigens in jeder anderen Angelegenheit auch) nicht das, was eine Partei beabsichtigt – sondern das, was sie in dieser Hinsicht in den letzen 3 Jahren NACHPRÜFBAR getan hat.

Glaubhafte Politik >> einfach Fehlanzeige-


Als ein Beispiel möge (vorerst) Folgendes genügen:
Im Jahr 2019 gelang es mir, eine Wählervereinigung zu bewegen, das Thema ZWS im Stadtrat von Chemnitz anzufragen. Letztlich brachte die Wählervereinigung einen Antrag zur Abschaffung* der ZWS in den Stadtrat ein.
Die im Stadtrat von Chemnitz sitzenden Parteien, wobei hier nur die 6 auch im Bundestag vertretenen Parteien erwähnt seien, mussten sich am 30. Oktober 2019 mit einer klaren Entscheidung (JA oder NEIN) bekennen; zu einem Antrag, der von keiner dieser 6 Parteien selbst gestellt wurde!
(*Ich hätte mir idealerweise eine Geringverdiener-Regel vorgestellt – aber immer noch besser als gar kein Antrag.)

Wozu wundern sich manche Bürger ? Der Wähler gibt doch immer wieder Recht!

Das Ergebnis:
Von den 6 Parteien stimmte letztlich nur eine Partei für die Abschaffung der ZWS.
Es war genau jene Partei, die die Abschaffung der ZWS auch in ihr Wahlprogramm aufgenommen hat.
(Wer kurz „googelt“ wird rasch feststellen, dass dies anderenorts in den letzten
3 Jahren in gleicher Weise geschah.)
Die im zitierten Wahlprogramm erklärte Absicht darf also als sehr glaubwürdig für die Zukunft eingestuft werden.

Auch wenn natürlich in letzter Instanz auf der Kommunalebene entschieden wird, bietet die Wahl am
26. September den von der Zweitwohnungssteuer Betroffenen erstmals die Möglichkeit, das PARADOXON** der Zweitwohnungssteuer zu umgehen.
** siehe
https://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=sinn
ZITAT
„Die Zweitwohnungsteuer ist ein Paradoxon. Ein Betroffener kann gegen die Erhebung der Zweitwohnungsteuer allein durch die Zweitwohnung nicht politisch vorgehen, bspw. durch einen Bürgerentscheid oder die Wahl einer bestimmten Partei. Wenn er dies tun möchte, muß er sich ummelden. Aber dann hätte er keine Zweitwohnung mehr oder wäre folglich auch kein Betroffener mehr.“
ZITAT ENDE

Gleichwohl wird sich eher nichts ändern, selbst wenn alle von der ZWS Betroffenen entsprechend wählen würden. Denn zum einen ist deren Anzahl insgesamt zu gering und zum anderen gibt es ja noch andere Themen, die aber nicht zum Forum zweitwohnsitzsteuer.de gehören und daher hier nicht erwähnt werden.

Es wird sich wohl etwas ändern, denn es sind über Klagen beim Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen fällig - bestimmt nicht 2021 da eben in allen Bundesländern Satzungen als rechtswidrig einzustufen sind, wo es um die nicht transparente Bemessungsgrundlage geschätzt - Willkürliche Festlegungen einer Steuer ist nicht über Schätzungen möglich - dazu gibt gesetzliche Vorgaben im Steuerrecht . das ist eben nicht generell möglich bei Betrügern.
[quote]

FAZIT
Erstmals ist die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer Thema in einem Wahlprogramm einer im Bundestag vertretenen Partei. Jeder Betroffene hat somit (anders als auf der Kommunalebene) die Möglichkeit, die ZWS abzuwählen, sofern ihm das Thema bedeutend genug ist.[/quote]

ES würde schon genügen wenn eben betrügerische- willkürliche nicht nachvollziehbare Fakten bei der Bemessungsgrundlage nicht angewandt werden dürfen, dann fallen alle Zweitwohnungssteuersatzungen wieder auf ein Verbot - wie schon zweimals geschehen!!

Wahl am 26. September: Wichtige Info für Betroffene der Zweitwohnungssteuer!

Rebell @, Mittwoch, 29.09.2021 (vor 1185 Tagen) @ Rebell

Die meisten melden sich in diesem Forum erst zu Wort, wenn sie von der Zweitwohnungssteuer (nachfolgend kurz ZWS) betroffen sind, von der sie in vielen Fällen noch kurz zuvor nichts ahnten.

Das bundesweite Wahlergebnis darf wohl als Quittung an die großen Parteien verstanden werden

Viele werden überrascht - ärgern sich - bemühen sich nicht um Rat und Hilfe, denn wer will denn schon gegen sooo eine Mammuntorganistion Kommunale Poltiker vorgehen, das ist wie wenn ein Einzelner die Mafia angreifen möchte..

WEr nicht klagt hat auch schon verloren und darf die Schuld nicht bei Anderen suchen

Erstmals seit Einführung der Zweitwohnungssteuer gibt es ein Wahlprogramm, in welchem die Abschaffung der ZWS gefordert wird!

Ach das hat die FDP in Bayern vor der WAhl im Jahr 2008 schon versprochen und was hat diese dann unternommen ?

Trifft zu ABER diesesmal hat die FDP nun die Aufgabe vom Wähler erhalten und wird wohl das "Zünglein an der Waage spielen"! Das ist der Wählerauftrag

Die CSU hat lediglich eine Novellierung in den Koaltionsvertrag geschrieben, allerding snur zum Schein, denn diese Novellierung wurde schon Monate vor der _Wahl von der Spd-Opposition gefordert- im Landtag beschlossen für das Jahr 2010

Die CSU muss bangen und das ist gut soo

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/bundestagswahl-20...
Wenn die Webseite geöffnet ist – einfach das Suchwort Zweitwohnungssteuer eingeben und man stößt auf folgende Absicht bei einer der 6 Parteien:
ZITAT
„… sollten … auf der Kommunalebene … die Zweitwohnungssteuer entfallen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie verwaltungsaufwendig und aufkommensschwach sind.“
ZITAT ENDE

Glaubhafte Politik >> einfach Fehlanzeige-


Als ein Beispiel möge (vorerst) Folgendes genügen:
Im Jahr 2019 gelang es mir, eine Wählervereinigung zu bewegen, das Thema ZWS im Stadtrat von Chemnitz anzufragen. Letztlich brachte die Wählervereinigung einen Antrag zur Abschaffung* der ZWS in den Stadtrat ein.
Die im Stadtrat von Chemnitz sitzenden Parteien, wobei hier nur die 6 auch im Bundestag vertretenen Parteien erwähnt seien, mussten sich am 30. Oktober 2019 mit einer klaren Entscheidung (JA oder NEIN) bekennen; zu einem Antrag, der von keiner dieser 6 Parteien selbst gestellt wurde!
(*Ich hätte mir idealerweise eine Geringverdiener-Regel vorgestellt – aber immer noch besser als gar kein Antrag.)

e) die Möglichkeit, die ZWS abzuwählen, sofern ihm das Thema bedeutend genug ist.

ES würde schon genügen wenn eben betrügerische- willkürliche nicht nachvollziehbare Fakten bei der Bemessungsgrundlage nicht angewandt werden dürfen, dann fallen alle Zweitwohnungssteuersatzungen wieder auf ein Verbot - wie schon zweimals geschehen!!

Wahl am 26. September: Wichtige Info für Betroffene der Zweitwohnungsteuer!

Alfred @, Sonntag, 19.09.2021 (vor 1195 Tagen) @ Schmunzel

Aber auch bei Jenen, die in diesem Forum sozusagen Dauergäste sind, dominiert ganz klar der Ärger über die ZWS, um es nicht Wut zu nennen. So stark, dass zuweilen die deutsche Sprache darunter leiden muss und man sich wünscht, dass der Post besser noch eine geruhsame Nacht vor seiner Veröffentlichung zugebracht hätte.

Wenn es um die Zweitwohnungsteuer (kurz: ZWSt) geht, leidet bei manchen nicht nur die deutsche Sprache sondern bedauerlicherweise auch die Sachlichkeit.

Wahlnachbetrachtung aus Sicht von der ZWSt betroffener Geringverdiener

Schmunzel @, Freitag, 01.10.2021 (vor 1184 Tagen) @ Schmunzel

Theoretisch wäre es bei dieser Wahl erstmals möglich gewesen, die Zweitwohnungssteuer (ZWSt) abzuwählen, da eine der im Bundestag vertretenen Parteien die Abschaffung dieser Steuer (wie von mir zuletzt dargelegt - glaubwürdig) in ihr Wahlprogramm aufgenommen hatte.

Es war allerdings von vornherein klar, dass die „Abwahl“ der ZWSt tatsächlich nur theoretisch war; selbst wenn deren Stellenwert höher gewichtet gewesen wäre (z.B. als einer der 38 Punkte im Wahl-O-Mat).

Erstens hätten alle von der ZWSt Betroffenen das erwähnte Programm kennen und zweitens vollständig an der Wahl teilnehmen müssen.
Schließlich hätten drittens auch alle Betroffenen in gleicher Weise wählen müssen, sofern für sie die ZWSt noch als ausschlaggebend wichtig für ihre Wahlentscheidung gesehen hätten.
Alles an sich schon völlig unwahrscheinlich.

Aber auch wenn all dies so gewesen wäre – hätte es nichts verändert!
Denn der Anteil der von der ZWSt Betroffenen ist (auch wenn das die Betroffenen zuweilen anders empfinden) eine Minderheit.
Fast schon wieder etwas Vorteilhaftes, möchte man meinen – erfreut sich doch beinahe jeden Tag irgendeine Minderheit einer eher asymmetrischen medialen Würdigung.

So war es also zumindest dieses Mal nicht die Frage, ob sich die ZWSt „abwählen“ ließe.
Vielmehr war die Frage, wo man diesem Ziel (allerdings nur durch andere Effekte summiert) am nächsten gekommen ist?
Und ob es auf Grund dieser Stimmverteilung eventuell bei der nächsten Kommunalentscheidung zur Abschaffung der ZWSt reichen könnte?

Die Antwort ist, dass dies mittels einer Wahl beispielsweise in Bayern niemals möglich sein wird!
In Bayern bleibt so in der Tat nur der Klageweg, der freilich die ZWSt nicht abschaffen wird.
Oder gibt es da Hoffnung?
Ganz anders schaut es in Sachsen aus.
Hier stellvertretend das Ergebnis aus dem Wahllokal meines Stadtteils:
https://wahlen.regioit.de/4/bt2021/14511000/praesentation/ergebnis.html?wahl_id=3&s...
(ohne Briefwahl)
Aber auch hier würde es nicht reichen, da ein Stadtteil nicht für die ganze Stadt steht und bei einer künftigen Abstimmung ein Antrag gegen die ZWSt nur dann durchkäme, wenn mehr als 50 % der Stadträte dafür wären, was unrealistisch ist und bleibt!
(siehe dazu unten* und **)

Immerhin:
In diesem Stadtteil gibt es viele geringverdienende Pendler (immer noch eine Minderheit bezüglich aller Wähler), deren Verbitterung über die ZWSt im Ergebnis etwas zum Ausdruck gekommen sein mag…
In Zukunft wird es für Jene allerdings noch härter werden, denn der Weg zum Arbeitsort wird spätestens nächstes Jahr noch teurer.
Aber das ist schon wieder ein anderes Thema und gehört nicht in dieses Forum.


*Hier sei angemerkt, dass am Tag der letzten Abstimmung über die Abschaffung der ZWSt in Chemnitz
am 30. Oktober 2019 auch und gerade die FDP wieder ganz vorne mit dabei war, diese Steuer beizubehalten.
Ich erwähne dies deshalb, da sich immer wieder der Mythos hält, die FDP sei dagegen. Es mag vereinzelt regionale Ausnahmen geben, wo dies vorkommt. In aller Regel ist das aber nicht so!

**Die Linke schrieb mir vor 2 Jahren:
ZITAT
„…finde es nicht richtig geringverdienende Berufspendler dafür zu bestrafen und zu benachteiligen, dass sie sich der in unserer neoliberalen Arbeitswelt geforderten und erzwungenen Flexibilität beugen und hohe persönliche Belastungen auf sich nehmen um ihre Arbeitskraft dort zu verkaufen, wo es der Markt von Ihnen verlangt.
DIE LINKE sieht die zunehmende Entgrenzung von Arbeits- und Lebenswelt, die ja vor allem bei Berufspendlern erlebbar ist, sehr kritisch...
Denn natürlich ist uns bewusst, wie viele Hunderttausende Ostdeutsche jede Woche in die alten Bundesländer pendeln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Wir nehmen ihre Anregung sehr gern auf und werden überprüfen, ob die
Zweitwohnsteuer sozial gerechter gestaltet werden kann oder sich als
falsches Steuerungsmittel entpuppt bzw. ob und wie da weitere Ausnahmen eingeführt werden können.“

ZITAT ENDE

Es gab allerdings nie eine wie auch immer geartete Reaktion (auf welcher Ebene auch immer).
Und das hat bestimmt vor allem mit folgender Fehlannahme zu tun, die in besagter Antwort auch schon zum Ausdruck kam:
ZITAT
„Da … aber bekannt ist, dass zum Beispiel von den Professoren der technischen Universität nur ein Bruchteil auch in Chemnitz lebt (Hauptwohnsitz), sind wir bisher davon ausgegangen, dass diese Steuer sinnvoll einen kleinen Beitrag leisten kann … die schlechte
Finanzlage der Kommunen zu verbessern und dabei eben nicht zu sozialen Problemen führt, bzw. die „Falschen“ trifft.“

ZITAT ENDE

Ein Blick auf das gerade gezeigte konkrete Wahlbeispiel verdeutlicht warum die Linke dort nur auf Platz 5 (vormals oft Platz 2) landete:
Weil sie tatsächlich allen Ernstes glaubt (übrigens nicht weiß), dass es schon die „Richtigen“ träfe – Professoren beispielsweise.
Von den 4000 in Chemnitz ZWSt-Zahlenden können aber nur maximal 170 Professoren sein.
Mehr Professoren gibt es an der Uni nämlich gar nicht.
Kurzum: Die Linke hat Ihrem eigenen Verständnis für Geringverdiener NICHTS folgen lassen; Hauptsache das Wahlprogramm war das am vorbildlichsten gegenderte…