Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

KK, Dienstag, 02.11.2021 (vor 1321 Tagen)

Hallo,

ich bin in Berlin in einer Wohnung allein wohnhaft - und bin da angemeldet. Ich werde demnächst einen zweiten Hauptmieter in einer weiteren Wohnung in Berlin.
Allerdings bliebe ich erstmal noch für ca. ein Jahr in meiner ursprünglichen Wohnung wohnhaft und die zweite (neue) Wohnung bleibt von meiner Seite nun erstmal unbenutzt. Nur der andere Hauptmieter wird da wohnen.

Muss ich mich für die zweite Wohnung anmelden, auch wenn ich da erstmal nicht wohnen werde?
Gilt hier eine Befreiung des Zweitwohnsitzsteuers?

Vielen Dank im Voraus

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

Rebell @, Mittwoch, 03.11.2021 (vor 1320 Tagen) @ KK

Hallo,

ich bin in Berlin in einer Wohnung allein wohnhaft - und bin da angemeldet. Ich werde demnächst einen zweiten Hauptmieter in einer weiteren Wohnung in Berlin.
Allerdings bliebe ich erstmal noch für ca. ein Jahr in meiner ursprünglichen Wohnung wohnhaft und die zweite (neue) Wohnung bleibt von meiner Seite nun erstmal unbenutzt. Nur der andere Hauptmieter wird da wohnen.

komische Konstruktion ?


Muss ich mich für die zweite Wohnung anmelden, auch wenn ich da erstmal nicht wohnen werde?

Für diese Frage steht die Antwort wohl in der Satzung!

Gilt hier eine Befreiung des Zweitwohnsitzsteuers?

müsste aus der Satzung oder nach Anfrage die Stadt zu beantworten sein!?


Vielen Dank im Voraus

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

René ⌂ @, Freitag, 12.11.2021 (vor 1311 Tagen) @ Rebell

In wie weit hilft deine Antwort?

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

Alfred @, Mittwoch, 03.11.2021 (vor 1320 Tagen) @ KK

Maßgeblich für die melderechtliche Anmeldung ist nicht ein Mietverhältnis sondern der tatsächliche Einzug in die Wohnung (§ 17 Abs. 1, BMG).

Steuerpflichtig als Zweitwohnung ist nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz nur die Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung registriert ist – oder registriert sein müsste (§ 2 Abs 1, BZWStG).

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

René ⌂ @, Freitag, 12.11.2021 (vor 1311 Tagen) @ Alfred

Ergänzend und erklärend dazu: Wer in eine Wohnung einzieht (und verwaltungsrechtlich wird damit das Mitführen von Einrichtungsgegenstanden verstanden), muss sich entsprechend dem Bundesmeldegesetz melden. Wenn du erklärst, dass du die Wohnung 'für später' schon mal mietest, so ziehst du eben nicht ein - und musst dich eben auch nicht melden. Und wenn du dich nicht melden musst, hast du eben keine Nebenwohnung. Ohne Nebenwohnung keine ZWS.

Was aber ggf. problematisch sein könnte: Leerstand - wegen dem Zweckentfremdungsverbot. Du mietest eine Wohnung, nutzt diese aber nicht. Solange der andere diese Wohnung voll nutzt, sollte das noch passen.

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

Alfred @, Samstag, 13.11.2021 (vor 1310 Tagen) @ René

... (und verwaltungsrechtlich wird damit das Mitführen von Einrichtungsgegenstanden verstanden),

Das kann so nicht stimmen.

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

maxmu, Sonntag, 14.11.2021 (vor 1309 Tagen) @ Alfred

Hallo,

mich würde die Klärung dieser Situation auch interessieren. Ich versuche das nochmal in eigene Worte zu fassen:

1) Nicht (selbst) bewohnte Zweitwohnung
Wenn ich einen Mietvertrag für zwei Wohnungen besitze, jedoch nur in einer Wohnung tatsächlich wohne, ist die zweite Wohnung dann zweitwohnsitzsteuerpflichtig?

Die zweite Wohnung könnte ja beispielsweise an Dritte untervermietet sein oder von einer angehörigen bewohnt werden. Ich selbst wäre also nur ein einer Wohnung eingezogen.


2) Zur Untervermietung noch Fragen:
Verstehe ich es richtig, dass wenn ich eine Wohnung untervermiete, dass ich dann für den untervermieteten Teil KEINE Zweitwohnsitzsteuer bezahlen muss?

Wenn die Wohnung nicht anteilig sondern komplett untervermietet ist, muss ich dann überhaupt keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen?


Vielen Dank für eure Mühen!
Max

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

Alfred @, Sonntag, 14.11.2021 (vor 1309 Tagen) @ maxmu

Melderechtlich keine Anmeldung.
Eine weiter vermietete Wohnung ist keine Zweitwohnung.
Ansonsten: Zweitwohnungsteuer hängt von der Kommune/Satzung ab.

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

René ⌂ @, Montag, 15.11.2021 (vor 1308 Tagen) @ Alfred

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

aus den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz

Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

Alfred @, Montag, 15.11.2021 (vor 1308 Tagen) @ René

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

aus den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz

Die sind mir bekannt.

Aber
"Wer in eine Wohnung einzieht (und verwaltungsrechtlich wird damit das Mitführen von Einrichtungsgegenstanden verstanden), muss ..."
ist eine andere Aussage und durch die Verwaltungsvorschriften nicht gedeckt.