Murchin wagt sich an die unseriöse Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Dienstag, 16.11.2021 (vor 1089 Tagen)

https://www.nordkurier.de/anklam/zweitwohnsitzsteuer-fuer-diese-gemeinde-vor-usedom-134...
Murchin ·
Zweitwohnungsbesitzer werden ab dem kommenden Jahr auch in der Gemeinde Murchin zur Kasse gebeten
. Nach Rubkow ist das die zweite Gemeinde im Amt Züssow, die diese Art der Besteuerung künftig umsetzt. Die Steuer beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete und wird jährlich veranschlagt, heißt es in der kürzlich veröffentlichten Zweitwohnungssatzung.
Grundstücksbesitzer bekommen Post
„Die Einnahmen aus dieser Steuer fließen direkt an die jeweiligen Gemeinden und so kommen die Einnahmen schlussendlich auch wieder indirekt den Besitzern der Zweitwohnungen zu Gute, weil die einzelnen Gemeinden einfach mehr Geld in den Kassen haben”, erklärt Sandra Jantz, leitende Verwaltungsbeamtin im Amt Züssow. In den nächsten Tagen werden in diesem Zusammenhang übrigens die Anhörungsbögen an Grundstücksbesitzer verschickt, um den aktuellen Bestand an Zweitwohnungen in der Gemeinde zu ermitteln, deren Nutzung und gegebenenfalls Ausnahmen zu klären, so Jantz.
Ausgenommen von der Steuer sind nämlich unter bestimmten Regelungen die Besitzer von Gartenlauben und diejenigen, die allein aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nutzen. Konkrete Zahlen und Prognosen zu den zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinde Murchin und seine Ortsteile könne das Amt derzeit noch nicht liefern, dazu müsse erst die Abfrage durch sein. Zweitwohnungsbesitzer sind durch die neue Satzung verpflichtet, dem Amt diese Auskünfte zu geben.
Amt behält sich Überprüfungen vor
Sollten sich dabei Ungereimtheiten ergeben, sei das Amt außerdem berechtigt, die Sachverhalte vor Ort zu überprüfen, schließt Sandra Jantz nicht aus.
In der Nachbargemeinde liegen dafür mittlerweile die ersten Erfahrungen vor, hier gibt es die Zweitwohnungssteuer ja schon seit dem 1. Januar 2021. „Die Gemeinde Rubkow nimmt damit in diesem Jahr etwa einen vierstelligen Betrag ein”, prognostiziert die Verwaltungsbeamtin. Ein nicht zu unterschätzender Posten auf der Haben-Seite im Haushaltsplan einer kleinen Gemeinde.
Auch in der Gemeinde Groß Polzin würde übrigens derzeit über die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer beraten, um die eigene finanzielle Lage künftig ein wenig aufzubessern.
Anmerkung dazu:
Ob es dabei wohl gelingt die finanzielle Lage der Gemeinde aufzubessern, hängt allerdings von den Kosten des Verwaltungsaufwandes ab. Es hat sich inzwischen bei sehr vielen Kommunen heerausgestellt, dass eben die Kosten des Verwaltungsaufwandes höher sind als die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer. Eine Zweitwohnungssteuersatzung rechnet sich nur wenn eben an Stelle der Zweitwohnsitzanmeldung eine Anmeldung als Erstwohnsitz damit erreicht wird.
Dazu bestes Beispiel in München – denn die Aufwendungen rund um die Zweitwohnungssteuer sind häufig über 50 % höher, während mit der Erstwohnsitzanmeldung die Einnahmen im KFAG wesentlich höher ausfallen – dazu noch mit Null- Aufwand ohne Prozessrisiken!
Je mehr Kommunen von dieser Zweitwohnungssteuer Gebrauch machen, damit kommt diese Steuer einer Bundessteuer immer näher – damit wird die Frage zu beantworten sein ob diese eigentlich noch zu rechtfertigen sei??


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