Kein Durchstieg im ZWS - Wirrwarr ...

FireFoxx @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6496 Tagen)

Hallo Allerseits!

Ich hab mich die Tage erstmals mit der ZWS auseinander gesetzt und mich hier nen bischen durch gelesen ... nur so richtig schlau werde ich nicht.
Bei mir ists folgender Sachverhalt:
Wegen der Schule bin ich in ein Studentenwohnheim nach Augsburg gezogen.
Gemeldet bin ich bei meinen Eltern.
Zeitlich bin ich am Wochenende und in den Ferien bei meinen Eltern.
(elternunabhängiges) Bafög bekomme ich aus der Stadt meiner Eltern.
Da ich schon einiges von Strafen usw gelesen habe, würde ich gerne wissen wie das jetzt konkret aussieht.
1. So wie ich das gelesen hab MUSS ich mich in A. anmelden>! 2. Muss ich die ZWS dann auch zahlen> Weil mein einziges Einkommen ja das Bafög ist, und ich auch nur ein Zimmer habe (Sanitär/Küche ist gemeinschaft)
3. Wenn ich mich für das Verbleibende Jahr nicht anmelde, was kann schlimmsten Falls passieren und wie groß ist die Warscheinlichkeit>
4. Hätte es in meiner Situation irgendwelche Vor/Nachteile meinen Hauptwohnsitz nach A. zu verlegen> (Auto läuft über meinen Dad).
Vielen Dank für die Antworten

Kein Durchstieg im ZWS - Wirrwarr ...

Christian @, Donnerstag, 05.04.2007 (vor 6495 Tagen) @ FireFoxx

Hallo,

» Ich hab mich die Tage erstmals mit der ZWSt auseinander gesetzt und mich
» hier ein bisschen durch gelesen ... nur so richtig schlau werde ich nicht.

Das ist wohl mit eine Absicht derer, die Zweitwohnungsteuersatzungen in die Welt setzen.

Drei Dinge bitte trennen
a) das Melderecht
b) die Wohnsitzfrage
c) die Zweitwohnungsteuer.

Zu a) So wie Du das beschrieben hast, ist bei Dir melderechtlich richtig:
- Hauptwohnung bei den Eltern
- Nebenwohnung in Augsburg
Alles andere ist nicht melderechtskonform und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bewehrt.
Bei einem Zimmer in einem Studierendenwohnheim ist das Risiko ziemlich hoch, denn die Städte, vermutlich auch Augsburg, lassen sich üblicherweise von den Wohnungsgebern die Daten übermitteln und können schnell feststellen, wer in einem Wohnheim lebt und nicht gemeldet ist.
Da gibt es weder Vor- noch Nachteile abzuwägen, sondern nur „Erfüllung der Meldepflicht“ - wenn Du Dich mit Hauptwohnung in Augsburg melden willst, musst Du Deine Lebens- und Wohnverhältnisse entsprechend ändern und Dich vorwiegend (zeitlich) in dieser Stadt aufhalten.

Zu b) Wohnsitz hat etwas mit Niederlassen/Bleiben wollen und mit dem Melderecht und der Zweitwohnungsteuer eher am Rande zu tun. Auch wenn Du in Augsburg gemeldet bist, muss die Stadt aber noch lange nicht Dein Wohnsitz werden.

Zu c) Als „Wohnung“ gilt nach der Augsburger Satzung bereits jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen genutzt wird. Das mag jeder Vorstellung von Wohnen und persönlichem Lebensbedarf Hohn sprechen, genügt aber dem Bestimmtheitsgebot in hervorragender Weise, ist verwaltungsseitig einfach zu handeln und wird deswegen von manchen Gerichten als rechtmäßig erklärt. Steuerpflichtig ist, wer in Augsburg eine Nebenwohnung nutzt und nicht „befreit“ ist. Hier knüpft die Augsburger Satzung in rechtswidriger Weise an das Melderecht an.
BafÖG und Einkommen haben mit einer Aufwandsteuer nicht unmittelbar zu tun. Das zeigt schon ein Blick auf die eng mit ihr verwandte Verbrauchsteuer, die den gleichen Grundsätzen folgt. Da fällt es nur nicht so auf, weil Verbrauchsteuern (fast) ausschließlich an der Quelle erhoben werden. Wer tankt, zahlt Mineralölsteuer - egal ob er Einkommen hat oder nicht.

Langer Rede kurzer Sinn:
Sobald Du Dich in Augsburg mit Nebenwohnung gemeldet hat, wird die Stadt an Dich herantreten, eine Erklärung zur Nebenwohnung verlangen und Dir dann einen Steuerbescheid schicken. Dann heißt es leiden (=zahlen) oder klagen (mit der Möglichkeit, das Geld wieder zu bekommen), bei entsprechender Begründung sogar mit guten Erfolgsaussichten.
Wenn es so weit ist, kannst Du Dich wieder hier melden.
Kleiner Tipp noch: Die Anwälte, die in Bezug auf die Augsburger Satzung schon zwei Verfahren verbockt haben, solltest Du Dir nicht aussuchen - die machen es den Gerichten zu einfach.

Noch Fragen>

Gruß

Kein Durchstieg im ZWS - Wirrwarr ...

FireFoxx @, Donnerstag, 05.04.2007 (vor 6495 Tagen) @ Christian

Stellt sich die Frage was aufwendiger ist. Alles umzumelden (was eigentlich konkret> Perso, Reisepass, Versicherungen(>>>)) oder nen Anwalt loszuschicken und wohl möglich zu verlieren.

Vielen Dank!
Gruß zurück

Kein Durchstieg im ZWS - Wirrwarr ...

Christian @, Donnerstag, 05.04.2007 (vor 6495 Tagen) @ FireFoxx

Hallo,
die Frage was aufwändiger ist im Zusammenhang mit einer Aufwandsteuer …
Streng genommen stellt sich die Frage nicht. Denn die Meldung richtet sich nach den Lebens- und Wohnverhältnissen und muss stimmen. Sich mit Haupt-/alleiniger Wohnung in Augsburg zu melden und sich dort nicht vorwiegend aufzuhalten, wäre rechtswidrig. Egal, ob das mit Nachteilen verbunden ist oder nicht. So weit die reine Lehre.
Nachprüfen kann das allerdings kein Mensch, und die Stadt Augsburg wird es ganz bestimmt nicht tun. Ganz im Gegenteil, die freut sich über jeden neuen Bürger. Und die alte Heimatgemeinde> Die kann sich nicht wehren - egal ob die Ummeldung stimmt oder nicht.
Abgesehen davon ist noch ein bisschen mehr zu bedenken. Bei Uni-Wechsel/nach Ende des Studiums ist eine neue Ummeldung fällig. Amtliche Schreiben gehen im Allgemeinen an die Anschrift der Hauptwohnung. Wenn man in der Uni-Stadt mit HW gemeldet ist, kann das bei längerer Abwesenheit (z.B. Semesterferien) u.U. peinlich werden, - wenn man keinen Nachsendeantrag stellt. Aber wie gesagt, das sind nur Überlegungen am Rande, die Rechtslage ist eindeutig.
Und die Zweitwohnungsteuer> Nun, die kann man zahlen - widerstandslos oder den Rechtsweg beschreitend. Den Anwalt sollte man sich allerdings vorsichtig aussuchen, denn besonders lukrativ ist das für den nicht, und BY muss man schon hart zur Sache gehen und die Klage genau auf den Punkt bringen.
Die Entscheidung, was zu tun ist, musst Du selber treffen.
Noch Fragen>
Gruß