Schliesee erhöht die Zweitwohnungssteuer 18 %

Kommunalfreund @, Samstag, 27.11.2021 (vor 873 Tagen)

Wegen Wohnungsnot: Schliersee will Zweitwohnungssteuer deutlich erhöhen
Im Vergleich zum Tegernseer Tal und bald auch München ist die Zweitwohnungssteuer in Schliersee noch recht moderat. Das wird sich ändern. Der Grund: die Wohnungsnot.
Schliersee – Wohnraummangel wo man hinschaut– auch in Schliersee. Da schmerzt es umso mehr, wenn Wohnungen lange Zeit ungenutzt bleiben – wie eben Zweitwohnungen. Weil die Gemeinden für diese die notwendige Infrastruktur (Straßen, Wasser, Abwasser) unterhalten müssen, die Eigentümer aber woanders Einkommensteuer bezahlen, bitten sie die Zweitwohnungsbesitzer zur Kasse. Immer offener räumen sie zudem ein, Nebenwohnsitze insgesamt eindämmen zu wollen.
Gemeinderat Schliersee beschließt höheren Steuersatz für Zweitwohnungen
Darum ging es auch dem Schlierseer Gemeinderat Wolfang Mundel (CSU), der mit einer Reihe von Anträgen der Wohnungsnot begegnen möchte (siehe unten). Dabei will er den Hebel auch bei der Zweitwohnungssteuer ansetzen, diese nicht unbeträchtlich erhöhen. Bislang ist es so, dass zwölf Prozent der Nettojahreskaltmiete ans Gemeindesäckel zu entrichten sind. Ist der Zweitwohnsitzinhaber auch Eigentümer der Wohnung, wird eine ortsübliche Miete angesetzt. Den Satz wollte Mundel auf 18 Prozent erhöhen und erhielt letztlich auch das mehrheitliche Ja des Gemeinderats. Gegenstimmen kamen von Astrid (CSU) und Max Leitner (Die Schlierseer). Der Markt geht damit auf den Satz, den München zuletzt beschlossen hat, bleibt aber unter dem Niveau des Tegernseer Tals (20 Prozent). Der erhöhte Satz soll ab Januar 2022 gelten, die geänderte Satzung muss der Gemeinderat noch extra beschließen.
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Diese Satzung wollte Mundel noch in einem zweiten Punkt geändert wissen. Bislang ist vorgesehen, dass vergünstigte Steuersätze gelten, nämlich für den Fall, dass eine Wohnung über eine Vermieteragentur oder einen Hotelbetrieb weitervermietet wird. Damit ist die Nutzung für den Wohnungseigentümer zeitlich eingeschränkt. Je nachdem, wie lange die Einheit vermietet wird, werden nur 75, 50 oder 25 Prozent der Steuer fällig. Letzteres, wenn der Eigentümer nur einen Monat oder weniger Zugriff auf seine Wohnung hat. Der volle Zweitwohnungsteuersatz wird erst fällig, wenn die Weitervermietung weniger sechs Monate pro Jahr erfolgt. „Ein relativ lukratives Geschäft“, nennt dies Mundel, das nicht gerade wenige Interessenten aktiv anstreben würden. Klar: Eine tage- oder wochenweise Vermietung ist einträglicher als eine dauerhafte. Und, so Mundel: „Das ist keine Gewerbetätigkeit.“ Im Ergebnis bringt sind dann zwar mehr Ferienwohnung auf dem Markt, aber eben weniger Wohnraum für (potenzielle) Erstwohnsitz-Inhaber.
Satzung in Vergangenheit mehrfach beklagt
Über diesen Vorstoß Mundels entschied der Gemeinderat noch nicht. Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) will die Verwaltung erst noch prüfen lassen, ob das rechtlich möglich beziehungsweise sinnvoll ist. Denn die Satzung zur Zweitwohnungssteuer ist eine Mustersatzung, die nahezu alle Städte und Gemeinden identisch verwenden. Die Steuerpflicht für Nebenwohnsitze ist bei den Betroffenen höchst unbeliebt und ist in den vergangenen Jahren mehrfach beklagt worden (wir berichteten). Das jetzt gültige Regelwerk hat den Attacken bisher standgehalten. Auch in Schliersee. Wie Schnitzenbaumer erklärte, richteten sich die Einsprüche stets gegen die Berechnungsgrundlage, also die geschätzte Nettojahreskaltmiete. Die Satzung selbst sei nicht angegriffen worden, so der Bürgermeister. In ein bewährtes Regelwerk greift man als Gemeinde ungern ein


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