Bad-Wörishofen erhöht von 16 % auf 20 %

Kommunalfreund @, Samstag, 27.11.2021 (vor 1239 Tagen)

Aktualisiert: 17.11.202115:33
Win-Win für die Stadt
Entscheidung im Stadtrat: Bad Wörishofen erhöht Zweitwohnungssteuer
• VonOliver Sommer
Bad Wörishofen – Die Kneippstadt wird zum kommenden Jahr die Steuer auf Zweitwohnsitze erhöhen. Vier Prozentpunkte mehr sollen gut 40.000 Euro mehr pro Jahr in die klamme Stadtkasse spülen. Damit steigt die Steuer von 16 auf 20 Prozent, mit der neuen Satzung gibt es auch eine Bußgeldvorschrift.
Schon einmal hatte der Stadtrat das Thema Zweitwohnungssteuer behandelt. Die wird fällig, wenn jemand neben seinem Erstwohnsitz einen weiteren Wohnsitz, etwa als Ferienwohnung, unterhält.
Die bis zur Sitzung gültige Satzung war im Januar 2019 in Kraft getreten, die nun geänderte tritt zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. In seinem Vortrag erklärte Kämmerer Tim Hentrich die Rahmenbedingungen der Zweitwohnungssteuer und verglich diverse Kommunen miteinander. Mit nur zehn Prozent, bezogen auf die Jahresnettokaltmiete liegen Augsburg und das Westallgäuer Lindenberg unter dem Steuersatz Bad Wörishofens, auch Scheidegg und Bad Hindelang verlangen weniger von den Besitzern einer Zweitwohnung. Künftig spielt die Kneippstadt aber in einer Liga mit Garmisch-Partenkirchen, Lindau und den Ostallgäuer Tourismus¬orten Schwangau, Pfronten und Seeg, die bereits jetzt 20 Prozent Steuer erheben.
Laut Hentrich gibt es in Bad Wörishofen etwa 250 bis 300 Zweitwohnungssteuerpflichtige, die derzeit rund 155.000 Euro pro Jahr Steuern zahlen. Noch in den beiden Vorjahren lag dieser Wert bei 120.000 Euro, 2018 hatte Wörishofen rund 130.000 Euro durch die Zweitwohnungssteuer eingenommen; pro Jahr zahlt ein Wohnungsbesitzer im Schnitt 600 Euro Steuern für seinen zweiten Wohnsitz. Ab kommenden Jahr wird die Stadt dann 194.000 Euro mit dem linearen Steuersatz einnehmen, erklärte der Kämmerer. Obendrauf kommen noch 80,40 Euro Kurbeitrag, denn als nicht ständig in Wörishofen Wohnende sind die Zweitwohnungsbesitzer auch kurbeitragspflichtig, erhalten aber auch die Kurkarte und können die Angebote darin nutzen.
Die Erhöhung des Steuersatzes hat auch mit der haushaltstechnischen Notwendigkeit zur Erzielung von Mehreinnahmen zu tun. Zuletzt hatte die Kommunalaufsicht am Landratsamt die Genehmigung des Haushalts 2021 damit verknüpft bzw. angeregt, „höhere Einnahmen zu generieren“, so Hentrich. So sei es auch hier nötig, sich an den Werten vergleichbarer Kommunen zu orientieren. Neben der „Einkommensbeschaffung“, wie Hentrich in der Begründung schreibt, soll die Erhöhung aber auch eine Lenkungswirkung. Denn um der Steuer zu entgehen, haben die Wohnungsbesitzer nur zwei Möglichkeiten: Sie können die Wohnung aufgeben, oder sie verlegen ihren Erstwohnsitz nach Bad Wörishofen – dann erhält die Kommune eine Einkommenssteuerbeteiligung. So oder so eine Win-Win-Situation für die Kommune.
Nachdem Hentrich gut vorgearbeitet hatte, gab es entsprechend auch keine Nachfragen der Stadträte, die einstimmig ihr Ok für die neue Satzung gaben. Darin steht eben die Erhöhung von 16 auf 20 Prozent. Auch ist geregelt, dass eine Anzeigepflicht für den Wohnungsbesitzer gibt, er also von sich aus der Kommune mitteilen muss, dass er eine zweite Wohnung unterhält. Ein Nicht-Zahlen gleicht der Hinterziehung von Abgaben und kann nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) geahndet werden.
https://www.merkur.de/bayern/schwaben/mindelheim-kurier/entscheidung-im-stadtrat-bad-wo...


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