Tutzings Verwaltung in der Klemme Thai-König keine Bescheide möglich

Rebell @, Donnerstag, 16.12.2021 (vor 1073 Tagen)

Thailands König und seine Villa am Starnberger See: Jetzt folgt die Wende
nach 10 Monaten Ungleichbehandlung aufgedeckt und zugegeben?
Von: Tobias Gmach
Der König Thailands, bürgerlich Maha Vajiralongkorn, besitzt mehrere Häuser am Starnberger See. Das größte ist die Villa Stolberg in Tutzing. © JACK TAYLOR/AFP
Der thailändische König Rama X. soll für seine Villa am Starnberger See künftig Zweitwohnungssteuer zahlen. Die Gemeinde, die das Thema lange vor sich hergeschoben hat, verspricht nun ein Gutachten, das die Luxus-Immobilie erfasst.

Tutzing – Der Tutzinger Gemeindekasse fehlen nach wie vor Steuereinnahmen für die Zweitwohnung des thailändischen Königs – weil die Verwaltung das Geld seit Jahren nicht eingefordert hat. Ein neues Gutachten soll ab Anfang 2022 auch die Königsvilla erfassen und für Steuergerechtigkeit sorgen.
Aber wie viel Zweitwohnungssteuer soll der thailändische König für seine Residenz in Tutzing, die Villa Stolberg, bezahlen? Die Gemeindeverwaltung tut sich bei dieser Frage enorm schwer und hat sie lange vor sich hergeschoben. Das offenbarte die Gemeinderatssitzung am Dienstag aufs Neue – und insbesondere der Bericht von Dr. Ernst Lindl (CSU), dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Wie im Februar berichtet, hatte der Bürgerverein Tutzinger Liste (TL) schlüssig dargelegt, dass der Gemeinde seit Jahren Steuereinnahmen vom Monarchen mit dem bürgerlichen Namen Maha Vajiralongkorn fehlen müssen. Im Juni, als es um die Jahresrechnung 2019 ging, hatte Lindl von den Schwächen des Gutachtens berichtet, das Basis zur Bemessung der Zweitwohnungssteuer ist. Es erfasse eine gewisse Immobilie „der exklusiveren Sorte“ nicht, seit 2018 sei die Steuer dafür nicht erhoben worden. Am Dienstag konnte Lindl (beim Bericht zur Jahresrechnung 2020) immerhin vermelden: Anfang 2022 werde es ein neues, modifiziertes Gutachten geben.
Thailand-König und die Villa in Tutzing: Verwaltung hat das Geld nicht eingefordert

Anwalt Lindl(Wirtschaftsprüfer + Steuerberater) hat wohl die Schwachpnkte der Tutzinger Satzung erkannt>>„Es ist richtig, dass es sich tatsächlich hingezogen hat. Wir haben von der Verwaltung nachvollziehbar den Eindruck gewonnen, dass es daran lag, dass man nicht so genau wusste, wie man damit umgehen soll.“ Es geht also um die Frage: Welchen Betrag legt man zugrunde, wenn kein Gutachter die Villa für eine valide Einschätzung betreten kann?
Diese Schwachpunkte mit der Schätzung ist eine intransparente keinesfalls nachprüfbare Bemessungsgrundlage und muss ob kurz oder lang von Gerichten gekippt werden

Fazit: Alle bayerischen Satzungen sind eben unseriös und der König hätte wohl die besten karten diese Satzungen zu kippen über eine gerichtliche Grundstzentscheidung - lasst uns hoffen auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig!!oder Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Es sei denn die Kommunen lenken vorher ein und setzen erst stets nach Gutachterbeweisen der ermittelten Jahresrohmiete einen Steuerbescheid in die Tat um!! Alle willkürlichen Schätzungn deuten auf Betrugsabsichten.


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