Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben?

barfly0815, Mittwoch, 22.12.2021 (vor 1223 Tagen)

Hallo zusammen!

Aufgrund der unglaublich langen Wartezeiten auf Bürgeramt-Termine in Berlin werde ich erst zeitnah eine Wohnung als Zweitwohnsitz ummelden können (Mietvertrag 01.05.21, Termin Bürgeramt 27.12.21), sanktioniert wird die Überschreitung lt. Bürgeramt nicht, da diese aufgrund Corona eh komplett überlastet waren/sind und die Wartezeiten per se mal 3 Monate oder mehr betragen.

Nun meine Frage: Wird die Steuer rückwirkend eingefordert? Wenn ja, würde ich diese Adresse zunächst als alleinigen Wohnsitz anmelden (jetzigen Wohnsitz bei Frau und Kindern abmelden) und Anfang kommenden Jahres dann als Zweitwohnsitz und den dann abgemeldeten Hauptwohnsitz dann wieder als solchen aktivieren.

Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben?

René ⌂ @, Montag, 27.12.2021 (vor 1218 Tagen) @ barfly0815

Ich habe so Zweifel, dass das kurzzeitige (und vor allem rückwirkende) Verlegen der Hauptwohnung akzeptiert wird (zumal auch Wahlen dazwischen lagen). Vor allem fällt mir keine schlüssige Begründung ein.

Maßgeblich ist aber nicht der Termin im Mietvertrag oder die Übergabe, sondern der Bezug der Wohnung. Kann ja auch zwei Monate später passiert sein...

Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben?

barfly0815, Montag, 27.12.2021 (vor 1218 Tagen) @ René

Ja, die Dame fragte mich tatsächlich, wann die Wohnung denn bezogen wurde. Da ich diese nun als Hauptwohnsitz deklariert habe, war das in dem Fall nicht weiter relevant. Anfang des Jahres werde ich diese Wohnung dann allerdings als Zweitwohnsitz anmelden, den alten Wohnsitz dann wieder als Erstwohnsitz. Meine Frau und ich leben getrennt, wir agieren aber trotzdem noch als Familie (2 Söhne, Schule & Kindergarten), die Zweitwohnung wird dann zu 50% als Homeoffice (Bescheinigung vom AG kein Problem) genutzt, Hintergrund wäre dann der, dass der Wohnraum des ehemaligen Hauptwohnsitzes aufgrund des (kleinen) heranwachsenden Kindes und des notwendigen Platzbedarfs für eben dieses nicht mehr groß genug wäre und daher eine Zweitwohnung nötig wäre. Ein Steuerberater gab uns diesen Tip. So wäre man zwar zunächst mal in voller Höhe zweitwohnsitzsteuerpflichtig, könne mit der Erklärung dann aber 50% der Kosten der Zweitwohnung absetzen. Zudem wäre eine gemeinsame Veranlagung als Ehepaar weiterhin möglich. Und diese auch durchaus berechtigt, denn wie gesagt, wir agieren noch als Familie. Meine Frau und ich "nur" noch als Freunde, aber immer noch regelmäßig zusammen als Eltern, d.h. wir sehen uns 6x die Woche, ich fahren mit den Kindern zum Training, an den Wochenende zu Turnieren, wir unternehmen recht viel miteinander als Familie.