Zweitwohnsteuer rückwirkend erhoben?
Hallo zusammen!
Aufgrund der unglaublich langen Wartezeiten auf Bürgeramt-Termine in Berlin werde ich erst zeitnah eine Wohnung als Zweitwohnsitz ummelden können (Mietvertrag 01.05.21, Termin Bürgeramt 27.12.21), sanktioniert wird die Überschreitung lt. Bürgeramt nicht, da diese aufgrund Corona eh komplett überlastet waren/sind und die Wartezeiten per se mal 3 Monate oder mehr betragen.
Nun meine Frage: Wird die Steuer rückwirkend eingefordert? Wenn ja, würde ich diese Adresse zunächst als alleinigen Wohnsitz anmelden (jetzigen Wohnsitz bei Frau und Kindern abmelden) und Anfang kommenden Jahres dann als Zweitwohnsitz und den dann abgemeldeten Hauptwohnsitz dann wieder als solchen aktivieren.