Murchins Reinfall auf Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Dienstag, 28.12.2021 (vor 822 Tagen)

Was macht Murchin richtig und was macht man falsch?
Zweitwohnungsbesitzer werden ab dem kommenden Jahr auch in der Gemeinde Murchin zur Kasse gebeten.
Ausgenommen von der Steuer sind nämlich unter bestimmten Regelungen die Besitzer von Gartenlauben und diejenigen, die allein aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nutzen. Konkrete Zahlen und Prognosen zu den zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinde Murchin und seine Ortsteile könne das Amt derzeit noch nicht liefern, dazu müsse erst die Abfrage durch sein. Zweitwohnungsbesitzer sind durch die neue Satzung verpflichtet, dem Amt diese Auskünfte zu geben.
https://www.nordkurier.de/anklam/zweitwohnsitzsteuer-fuer-diese-gemeinde-vor-usedom-134...
Eigenartiger Weise begeht man den gleichen Fehler bei der Satzung von Murchin bei der Bemessungsgrundlage damit reiht man sich in die betrügerischen Praktiken aller Kommunen ein , denn der Knackpunkt in dieser Satzung: Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresmiete geschätzt, die für Räume gleichen oder ähnlicher Art und Lage und Ausstattung regelmäßig gezahalt wird.
Damit ist Tür und Tor geöffnet willkürlich oder gar emotional den Jahresmietpreis festzusetzen Beispiele sind anzutreffen zwischen Nordsee und Oberstdorf oder Berchtesgaden – gleiche Größe gleicher Ort gleiche Wohnanlage Tür an Tür – die ganz gleiche Ausstattung im Falle a= 1480€ : b 1120.- € Zweitwohnungssteuer – lediglicher Unterscheid – verschiedene emotionale Sachbearbeiterinnen.

Eine Reihe Widerspruchsverfahren dürfte im Laufe 2022 diese nicht sehr rechtssichere Vorgehensweise endgültig all diese Satzungen wohl für nicht praktikabel erweisen!!

Zu begrüßen ist auf alle Fälle keine Steuer auf Gartenlauben das ist sehr vernünftig!


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