Tegernsee von 20 % auf 40 % verdoppeln

Rebell @, Mittwoch, 29.12.2021 (vor 1089 Tagen)

Münchner Merkurbericht schockiert!
Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer wird das Verwaltungsgericht wohl auch im nächsten Jahr beschäftigen. Derweil peilt der Bürgermeister Hagen eine Erhöhung an.
Bei der Verhandlung wurde zwar kein Urteil gesprochen, der Vorsitzende Richter Michael Eder*) hatte jedoch durchblicken lassen, dass er die Rechtsauffassung der Stadt stütze. Tegernsee hatte eine Durchschnittsmiete von 10,17 Euro pro Quadratmeter für eine kleinere Wohnung und 9,22 Euro für eine größere Wohnung errechnet und diese eher niedrig angesetzt, verglichen mit aktuellen Mietpreisen. Ein neues Gutachten, so der Richter, wäre daher ein Nachteil für die Kläger, denn es würde zu wesentlich höheren Mietwerten kommen.
https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/tegernsee-ort29547/tegernsee-stadt-zweit...
*)Anmerkung zu Richter Eder: Einst hat dieser beim VG – München die Satzungen von Bad Wiessee und Schliersee mit den Staffelungen als rechtswidrig und nicht anwendbar den Klägern Recht zugesprochen. Nach diesen Urteilen wurde unter vorgehaltener Hand gemunkelt - er hätte selbst auch eine Zweitwohnung im Gebiet – die bayerische Staatsregierung – die Kommunalverbände und die Landesanwaltschaft empfahl diesen beiden Kommunen auf alle Fälle das Urteil nicht zu akzeptieren – ganz nach deren Willen bzw. Empfehlungen ging Bad Wiessee und Schliersee in Revision. Vom OVG- München wurden beide Urteile aufgehoben- allerdings offiziell Revision zugelassen – in der Folge entschied das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der Kläger und in der Folge waren alle bundesdeutschen Satzungen mit den Staffelungen als rechtswidrig eingestuft und mussten geändert werden. Wobei eben sehr viele Kommunen wegen hohem Verwaltungsaufwand die Bemessungsgrundlagen umstellten auf die seit 1964 gültigen vom Finanzamt ermittelten Werte. Auch diese wurden wenige Jahre später erneut vom Bundesverwaltungsgericht und auch vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Inzwischen sind eben Bemessungsgrundlagen generell nur noch geschätzt möglich!!
Da eben die Zweitwohnungssteuer nur als Länderrecht gilt- hat man in Bayern den Richter Eder inzwischen befördert und siehe da – ist dieser mehr oder weniger der Landesregierung gefügiger – oder täuscht es ?
Schätzungen im Steuerrecht sind nur dann seriös anwendbar, wenn eben entweder betrügerische Absichten – oder falsche nicht nachprüfbare Unterlagen – oder vorsätzliche falsche Angaben als Grundlage nicht verwendet werden können - und dieses trifft auch bei den meisten Satzungen zur Zweitwohnungssteuer nun zu.
Kann es denn sein, dass nun wieder das Bundesverwaltungsgericht oder nur eine Normenkontrollklage – welche Bürgermeister Hagen letztlich noch fürchten muss- doch noch eine Änderung erfolgt?????? Rechtsprechung mit ????????????

Tegernsee von 20 % auf 40 % verdoppeln

Kommunalfreund @, Freitag, 31.12.2021 (vor 1087 Tagen) @ Rebell

Münchner Merkurbericht schockiert!
Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer wird das Verwaltungsgericht wohl auch im nächsten Jahr beschäftigen. Derweil peilt der Bürgermeister Hagen eine Erhöhung an.

Lasst uns mal gespannt sein ob der Bürgermeister eine Mehrheit im Stadtrat bekommt und die Erhähung oder Verdoppelung von 20 auf 40 % erreicht

Bei der Verhandlung wurde zwar kein Urteil gesprochen, der Vorsitzende Richter Michael Eder*) hatte jedoch durchblicken lassen, dass er die Rechtsauffassung der Stadt stütze.

Sehr aufmerksam durfte die Frage von Bürgermeister registriert werden, wo er eben sich Gedanken macht da eben bis heute keine Normenkontrollklage eingegangen sei!
Dabei hat er wohl übersehen, dass eben keine Rechtschutzversicherung die Kosten eines Privaten Klägers übernimmt- während die kommunale Gruppenrechtschutzversicherung vom Gemeindetag bei nur einem Eigen-Anteil der Gemeinde mit 250 € alle Kosten übernimmt.
Eine Normenkontrollklage kann eben einen Streitwert von 20 000 bis 50 000€ auslösen und das ist dann für einen Kläger doch zu viel. Wobei eben die Allgemeinheit im Falle einer Entscheidung zu Gunsten des Kläger bzw. wenn der Kommune Recht zugessprochen wird bleiben dem Kläger nur moch die Kosten zu zahlen übrig.

Es erhebt sich hier im Forum die Frage: WEr hätte denn Interesse zu einer Normenkontrollklage - vielleicht ein gut betuchter von der Zweitwohnungssteuer??