Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Freitag, 07.01.2022 (vor 1207 Tagen)
bearbeitet von Meg, Freitag, 07.01.2022

Hi zusammen

Meine Cousine wird in Berlin in eine Wohnung einziehen, aber die Vermietung wird ihr nicht die Wohnung geben, wenn nicht einer für sie bürgt, weil ihr Lohn nicht genug ist.

Die Vermietung wollte mehr Absicherung und sagte, dass ich in dem Vertrag als Vertragspartnerin und Mietinteressentin aufgeführt werde. Aber sie wird die ganze Miete bezahlen. Diese Whg ist auch ihre alleinige Wohnung.

Die Vermietung sagte, dass es auf der Wohnungsgeberbescheinigung explizit steht, dass nur meine Cousine die Wohnung nutzt, daher fällt für mich keine Zweitwohnungssteuer an.

Ich behalte auch meine aktuelle Anschrift in Niedersachsen. Ich wohne in Berlin tatsächlich nicht und kein tatsächlicher Einzug findet statt. (Ich arbeite in Niedersachsen und bin auch hier da steuerpflichtig)

Ich frag mich:

1. Ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz, mich nicht anzumelden? Gibts in diesem Fall wirklich kein Pflicht für Zweitwohnsitzanmeldung? Oder soll ich mich doch diese Wohnung als Zweitwohnung anmelden?

2. Fällt bei mir dann eine Zweiwohnsitzsteur?

3. kriege ich eventuell andere Probleme?

Vielen lieben Dank!

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Kommunalfreund @, Samstag, 08.01.2022 (vor 1206 Tagen) @ Meg

Meine Cousine wird in Berlin in eine Wohnung einziehen, aber die Vermietung wird ihr nicht die Wohnung geben, wenn nicht einer für sie bürgt, weil ihr Lohn nicht genug ist.

Das ist eohl auch leicht verständlich - die Vermieterin will eine Bürgschaft

Die Vermietung wollte mehr Absicherung und sagte, dass ich in dem Vertrag als Vertragspartnerin und Mietinteressentin aufgeführt werde. Aber sie wird die ganze Miete bezahlen. Diese Whg ist auch ihre alleinige Wohnung.

In diesem Falle müsste wohl die Vermieterin - zu mindest formal- eine Untervermietung an die Cousine erlauben!


Die Vermietung sagte, dass es auf der Wohnungsgeberbescheinigung explizit steht, dass nur meine Cousine die Wohnung nutzt, daher fällt für mich keine Zweitwohnungssteuer an.

das dürfte bei der Konstellation zutrffend sein


Ich behalte auch meine aktuelle Anschrift in Niedersachsen. Ich wohne in Berlin tatsächlich nicht und kein tatsächlicher Einzug findet statt. (Ich arbeite in Niedersachsen und bin auch hier da steuerpflichtig)

Das ist wohl auch legitim


Ich frag mich:

1. Ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz, mich nicht anzumelden? Gibts in diesem Fall wirklich kein Pflicht für Zweitwohnsitzanmeldung? Oder soll ich mich doch diese Wohnung als Zweitwohnung anmelden?

WEnn jemand 10 Wohnungen besitzt, der ist auch nicht verpflichtet in allen 10 Gemeinden sich anzumelden.ES ist in diesen Fällen eine Kapitalanlage und bei Leerstand auch nicht Zweitwohnungssteuerpflichtig - dazu bedarf es dann Nachweis über Mull-Verbrauch von Wasser und Strom für den ganzen Zeitraum ( z.B. 365 TAGE!

2. Fällt bei mir dann eine Zweiwohnsitzsteur?

Klar und deutlich nein bei dieser Kostellation

Diese Cousine meldet sich mit Erstwohnsitz an und ist auch nicht Zweitwohnungssteuerpflichtig

3. kriege ich eventuell andere Probleme?

Diese können nur zwischen Dir und Cousine auftreten wenn diese das nötige Geld nicht aufbringt - dazu übernimmst ja die Bürgschaft und diese ist der Vermieterin wichtig.


Vielen lieben Dank!

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Samstag, 08.01.2022 (vor 1206 Tagen) @ Kommunalfreund

Vielen herzlichen Dank! Das ist sehr professionell!!

Da wir beiden Hauptmieterinnen sind und meine Cousine tatsächlich diese Wohnung gefunden hat, daher gehe ich davon aus, dass eine Untervermietung nicht mehr nötig, ist das korrekt?

LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Kommunalfreund @, Sonntag, 09.01.2022 (vor 1205 Tagen) @ Meg

Vielen herzlichen Dank! Das ist sehr professionell!!

Da wir beiden Hauptmieterinnen sind und meine Cousine tatsächlich diese Wohnung gefunden hat, daher gehe ich davon aus, dass eine Untervermietung nicht mehr nötig, ist das korrekt?

im Grunde ja- aber wer weiß denn schon wie die Gemeinde es betrachtet? Steht eben im Mietvertrag die Erlaubnis zur Untervermietung, liefert dieser dann auf alle Fälle den Beweis, dass eben die Cousine -welche sich mit Erstwohnsitz meldet- tatsächlich die einzige Inhaberin ist - denn es gibt auch den Begriff Innehaben - sobald eben das Innehaben irgendwie erkennbar ist kann eine Kommune - je nach Satzung- auf die Idee kommen die Möglichkeit zur teilweisen Nutzung und danach eine Zweitwohnungssteuer erheben.
Die Juristen und die Kommunalverwaltungen versuchen Geld zu schäffeln.
Beispielhaft: Bei einem Ehepaar ist die Frau Eigentümer eines Hauses und ist mit Erstwohnsitz gemeldet. Der Partner ist rund um die Erde unterwegs - nicht mit Erstwohnsitz gemeldet kommt mal für 4 oder 6 Wochen und wohnt dort -oder die Frau wohnt z.B. in Kanada bei Ihrem Partner - dort nutzen diese eine Wohnung von Freunden- weährend diese sich im Urlaub befinden- so etwas ist in Kanda fast üblich- damit das Haus während der Abwesenheit bewohnt bzw. beschützt ist. folglich hat die Gemeinde einen Zweitwohnungssteuerbescheid erlassen- da eben nicht mit Erstwohnsitz gemeldet steht der Gemeinde diese Zweitwohnungssteuer zu Recht zu.
Auch Klage wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen- da eben nicht mit Erstwohnsitz gemeldet - folglich in der übrigen Zeit in einem anderen Gebäude der Wohnsitz angenommen werden muss. ES heißt nichts ist unmöglich.


LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Sonntag, 09.01.2022 (vor 1205 Tagen) @ Kommunalfreund
bearbeitet von Meg, Sonntag, 09.01.2022

Danke vielmals!
Obwohl ich nie nach Berlin fahren werde und in dieser Wohnung wohne? Ich behalte gleichzeitig meinen Wohnsitz in Niedersachsen und bin auch hier angemeldet.
Sollte die Kommunalverwaltung Beweise für teilweise Nutzung vorlegen?

Für Untervermietung:
1. Kann ich die Wohnung zu 0 Euro an meine Cousine untervermieten? Weil sie tatsächlich die ganze Miete bezahlen wird und ich nix dafür bezahlen muss. Ich kriege dann auch nix von ihr..

Oder können wir eine schriftliche Vereinbarung verfassen, um zu erklären dass meine Cousine die einzige Benutzerin ist und ich mich nur als Bürgin erkläre?
2. Gibts Einkommensteuer für mich? Also wegen der Untervermietung..

Ich dachte dass Mietvertrag ist von Zweitwohnsitz unabhängig ist. Solange ich die Wohnung nicht im melderechtlichen Sinn benutze..

Mietvertrag ≠ Meldepflicht ist das richtig?


LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Sonntag, 09.01.2022 (vor 1205 Tagen) @ Meg

Die Vermietung sagte, dass es auf der Wohnungsgeberbescheinigung explizit steht, dass nur meine Cousine die Wohnung nutzt, daher fällt für mich keine Zweitwohnungssteuer an.

Das ist sachlich richtig. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist Grundlage für die melderehtliche Registrierung.

Ich behalte auch meine aktuelle Anschrift in Niedersachsen. Ich wohne in Berlin tatsächlich nicht und kein tatsächlicher Einzug findet statt.

Damit bist Du auch nicht meldepflichtig. Ein „Untermietvertrag“ ist nicht erforderlich.
Zweitwohnungsteuer fällt bei der Sachlage in Berlin damit nicht an. Die Stadt kennt den Mietvertrag nicht und vermutlich wird es deshalb nicht mal dumme Fragen geben.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Sonntag, 09.01.2022 (vor 1205 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Montag, 10.01.2022 (vor 1204 Tagen) @ Alfred

Hi Alfred,

wir haben heute die Wohnungsgeberbescheinigubg bekommen, aber wir sind nicht sicher ob das wirklich kein Problem ist.

Diese Bestätigung ist an uns beiden. Da steht:

wir bestätigen nach § 19 Bundesmeldegesetz den Einzug für die fol- genden meldepflichtigen Personen gelegene Wohnung.

Meldepflichtige Person(en) gemäß §17 Bundesmeldegesetz
Mieter:
Meine Cousine
Ich

Wohnungsnutzer: Meine Cousine

In diesem Fall frag ich mich ob ich wirklich nicht meldepflichtig bin?

Wenn ich mich nicht anmelde, kriege ich dann Problem?

Hier hab ich aber auch gesehen,

https://service.berlin.de/dienstleistung/121859/

Falls Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern zum Beispiel an jemand anderen vermieten, müssen Sie keine Zweitwohnungsteuer dafür bezahlen.

Wie kann ich die Anmeldung umgehen?

Freue mich auch Ihre Antwort! Danke!

LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Montag, 10.01.2022 (vor 1204 Tagen) @ Meg

Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist falsch. Du solltest ihn darauf aufmerksam machen, dass Du gem. § 17 Abs. 1 nicht meldepflichtig bist und er die Bestätigung entsprechend korrigieren muss. Eine unrichtige Meldung ist bußgeldbewehrt.

§ 17 Abs. 1 besagt:
„Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers besagt:
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.
(2) …
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.

Das Mieten einer Wohnung ist demnach gem. BMG nicht meldepflichtig, zu bestätigen ist der Einzug.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Montag, 10.01.2022 (vor 1204 Tagen) @ Alfred

Vielen herzlichen Dank. Auch wenn da “Wohnungsnutzer: Meine Cousine” steht?

Meldepflichtige Person(en) gemäß §17 Bundesmeldegesetz
Mieter: Cousine, ICH
Wohnungsnutzer: Cousine


Wie kann ich Meldepflicht umgehen? Z.B. etwas wie “folgende Person ist in diese Wohnung eingezogen: Wonungsnutzer: Cousine” hinzufügen? Ist diese Umstrukturierung besser?

Freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Meg

Wie kann ich Meldepflicht umgehen?

Das ist gar nicht erforderlich. Da Du nicht in die Wohnung einziehst, bist Du nicht meldepflichtig. Nochmal: Die Bestätigung ist falsch, du bist als Bürgin nicht meldepflichtig. Der Wohnungsgeber, der ja genau weiß, dass Du nur als "Bürgin" im Mietvertrag stehst, kann Dich nicht willkürlich als meldepflichtige Person deklarieren. Für Dich ist das nicht verbindlich.

Z.B. etwas wie “folgende Person ist in diese Wohnung eingezogen: Wonungsnutzer: Cousine” hinzufügen? Ist diese Umstrukturierung besser?

Nein, denn das steht schon in der Bestätigung.

Du kannst es mit der vorliegenden Bestätigung natürlich darauf ankommen lassen und der Berliner Finanzverwaltung - sollte sie nachfragen, warum Du Dich nicht hast registrieren lassen - den Sachverhalt erklären. Was dann passiert steht in den Sternen.

Frage (nur aus Neugierde):
Ist der Wohnungsgeber eine Genossenschaft oder eine Privatperson?

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die ist keine Privatperson, sondern eine große Firma.

Die hat uns gesagt, dass ich als Hauptmieterin im Vertrag steht bekomme ich auch eine Wohnungsgeberbescheinigung.
Die tatsächliche Wohnungsnutzerin (also die Cousine) ist separat ausgewiesen.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Meg

Die ist keine Privatperson, sondern eine große Firma.

Auch die darf Dich nicht zur meldepflichtigen Person machen und riskiert ein Bußgeld.

Die hat uns gesagt, dass ich als Hauptmieterin im Vertrag steht bekomme ich auch eine Wohnungsgeberbescheinigung. Die tatsächliche Wohnungsnutzerin (also die Cousine) ist separat ausgewiesen.

Das ist in dieser Form neu für mich. Stehst nur Du als Mieterin im Mietvertrag? Wenn ja, wie ist dann Deine Cousine darin verankert?

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Alfred

Wir beide sind Hauptmieterinnen.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Meg

Wie sollte ich diese Bescheinigung korrigiert werden? Einfach meinen Name komplett weglassen?

Wenn die Vermietung das absagen, was sollten wir dann machen?

Die Wohnungsnutzer ist nur meine Cousine.


Mit Berliner Finanzverwaltung sollte kein Problem geben, weil ich kein Wohnungsnutzer bin

https://service.berlin.de/dienstleistung/121859/

Falls Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern zum Beispiel an jemand anderen vermieten, müssen Sie keine Zweitwohnungsteuer dafür bezahlen.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Meg

Wie sollte ich diese Bescheinigung korrigiert werden? Einfach meinen Name komplett weglassen?

Ja. Wenn Ihr beide als Hauptmieterinnen eingetragen seid, müsste Deine Cousine ja auch eine Wohnungsgeberbescheinigung bekommen haben.

Wenn die Vermietung das absagen, was sollten wir dann machen?

Deine Cousine lässt sich mit alleiniger Wohnung registrieren - Du überhaupt nicht. Sollte die Berliner Finanzverwaltung Dich fragen, warum Du Dich nicht hast registrieren lassen: Den Sachverhalt erklären (falls erforderlich, kann ich Dir bei der Formulierung helfen - das sollten wir dann aber über E-Mail machen - erreichbar über den Briefumschlag hinter meinem Namen).

Die Wohnungsnutzer ist nur meine Cousine.

Das ist entscheidend.


Mit Berliner Finanzverwaltung sollte kein Problem geben, weil ich kein Wohnungsnutzer bin
https://service.berlin.de/dienstleistung/121859/

Was da steht ist zum Teil blanker Unsinn.

Falls Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern zum Beispiel an jemand anderen vermieten, müssen Sie keine Zweitwohnungsteuer dafür bezahlen.

Ist bei Euch ja nicht der Fall.

Du kannst es mit der vorliegenden Bestätigung natürlich darauf ankommen lassen und der Berliner Finanzverwaltung - sollte sie nachfragen, warum Du Dich nicht hast registrieren lassen - den Sachverhalt erklären. Was dann passiert steht in den Sternen.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Dienstag, 11.01.2022 (vor 1203 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von Meg, Dienstag, 11.01.2022

Vielen herzlichen Dank!!

Also am besten, die Wohnungsgeberbescheinigung nur an meine Cousine(die eingezogene Person) zu schreiben?


Wenn es nicht geht und die Bestätigung die folgenden bleibt,

  • wir bestätigen nach § 19 Bundesmeldegesetz den Einzug für die fol-
  • genden meldepflichtigen Personen gelegene Wohnung.
  • Vertragsbeginn: XX.XX.XXXX
  • Meldepflichtige Person(en) gemäß §17 Bundesmeldegesetz
  • Mieter:
  • Cousine
  • Ich (um das Mietverhältnis deutlich zu machen?)
  • Wohnungsnutzer: Cousine (um den tatsächlichen Nutzer zu delamieren?)[/i]

Bin ich in dieser Formulierung meldepflichtig? (Ich bin in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung registriert.) Kriege ich Bußgeld?

In diesem Fall Wohnungsnutzer = meldepflichtige Person?

  • Deine Cousine lässt sich mit alleiniger Wohnung registrieren - Du überhaupt nicht
    Ist das gegen Meldepflicht?


Kümmert sich Berliner Finanzverwaltung um unrichtige Meldung?


Da der Vertrag am Donnerstag unterzeichnet werden sollte, wollte ich fragen, es sollte in jedem Fall kein großes Problem sein? Bei dem zweiten Fall könnte es nur die Möglichkeit geben, dass ich den Sachverhalt erklären müsste?

Ist es besser, dass meine Cousine bei ihrer Anmeldung den Sachverhalt schonmal erklärt?


LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Mittwoch, 12.01.2022 (vor 1202 Tagen) @ Meg

Also am besten, die Wohnungsgeberbescheinigung nur an meine Cousine(die eingezogene Person) zu schreiben?

Ja

Wenn es nicht geht und die Bestätigung die folgenden bleibt, ... Bin ich in dieser Formulierung meldepflichtig? (Ich bin in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung registriert.) Kriege ich Bußgeld?

Die Bestätigung ist und bleibt falsch. Maßgeblich ist auch nicht der Vertragsbeginn sondern das Datum des Einzugs.

Deine Cousine lässt sich mit alleiniger Wohnung registrieren - Du überhaupt nicht

Ist das gegen Meldepflicht?

Nein, es entspricht dem Gesetz.

Kümmert sich Berliner Finanzverwaltung um unrichtige Meldung?

Ja, wenn es ihr auffällt. Berlin ist arm und greift nach jedem Cent.

Da der Vertrag am Donnerstag unterzeichnet werden sollte, wollte ich fragen, es sollte in jedem Fall kein großes Problem sein? Bei dem zweiten Fall könnte es nur die Möglichkeit geben, dass ich den Sachverhalt erklären müsste?

Ja

Ist es besser, dass meine Cousine bei ihrer Anmeldung den Sachverhalt schonmal erklärt?

Falls da schon Rückfragen kommen, kann sie ja sagen, dass Du nur der Mietsicherheit wegen im Vertrag stehst.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Mittwoch, 12.01.2022 (vor 1202 Tagen) @ Alfred

Vielen herzlichen Dank!

Wir machen dann noch bisschen Druck, falls die Vermietung die nicht abändern würde und es irgendwelche Probleme gäbe, setzen wir mit Ihnen dann per Email in Kontakt für weitere Unterstützung bei Formulierung oder so.

LG

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

René ⌂ @, Mittwoch, 19.01.2022 (vor 1195 Tagen) @ Alfred

Alfred hat eine entscheidende Zeile nicht zitiert, nämlich der Satz 4 in §17 Abs. 1 BMG:

Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind.

Sprich: Woher soll denn der Vermieter denn wissen, was sie da dir ausstellen sollen? Wenn du das exakt nach dem Gesetz abspielen willst, bist du zuerst gefordert, dem Vermieter diese Informationen mitzuteilen, auf deren Grundlage dann dieser Bescheid ausgestellt wird.

Das Problem ist: der Vermieter muss also etwas ausstellen, was er nicht bezeugen oder kontrollieren kann. Weder weiß er, wer eingezogen ist, noch wann genau. Er müsste dem blind vertrauen. Und damit haben manche Vermieter ein Problem. Wäre ich in der Situation, würde ich diese Bescheinigung so ausstellen:

Person X teilte mir am Tag Y mit, dass sie am Tag Z in besagte Wohnung eingezogen ist. Aufgrund Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 sowie Artikel 13 Grundgesetz habe ich keine Chance, diese Aussage zu prüfen oder zu verifizieren.

(Wie Alfred schrieb: der Einzug ist entscheident, oder im Verwaltungsdeutsch: "Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen".)

Das Einzugsdatum ist dann nämlich für Fristverletzung entscheidend. Ich hatte vor 5 Jahren das Problem, eine falsch datierte Bescheinigung bekommen zu haben, das interessierte das Amt exakt 0.

In soweit würde ich mir da auch wenig Sorgen machen. Beim Einzug sollte deine Cousine auf diesen Umstand hinweisen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist falsch. Du solltest ihn darauf aufmerksam machen, dass Du gem. § 17 Abs. 1 nicht meldepflichtig bist und er die Bestätigung entsprechend korrigieren muss. Eine unrichtige Meldung ist bußgeldbewehrt.

§ 17 Abs. 1 besagt:
„Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

Allgemein habe ich dazu zur Wohnungsgeberbescheinigung gebloggt.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Donnerstag, 20.01.2022 (vor 1194 Tagen) @ René

Alfred hat eine entscheidende Zeile nicht zitiert, nämlich der Satz 4 in §17 Abs. 1 BMG:

Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind.

Sprich: Woher soll denn der Vermieter denn wissen, was sie da dir ausstellen sollen? Wenn du das exakt nach dem Gesetz abspielen willst, bist du zuerst gefordert, dem Vermieter diese Informationen mitzuteilen, auf deren Grundlage dann dieser Bescheid ausgestellt wird.

Der Vermieter wusste es - siehe 1. Eintrag: "Meine Cousine wird in Berlin in eine Wohnung einziehen, aber die Vermietung wird ihr nicht die Wohnung geben, wenn nicht einer für sie bürgt, weil ihr Lohn nicht genug ist."

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

René ⌂ @, Freitag, 21.01.2022 (vor 1193 Tagen) @ Alfred

Großes Unternehmen. Die eine Hand weiß nicht, was die andere macht. Irgendjemand stellt die Anforderungen für den Vertrag. Und irgendjemand anders stellt das dann aus.

Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Sonntag, 23.01.2022 (vor 1191 Tagen) @ René

Was nichts daran ändert, dass die von Meg beschriebene Bestätigung falsch ist.