Im Dschungel der Vorschriften habe ich mich verloren.....

Sabine @, Montag, 09.04.2007 (vor 7007 Tagen)

...und brauche dringend Hilfe.
Also, Hallo erstmal ich bin Sabine und bräuchte mal jemanden, der mir weiterhelfe kann, folgende Situation:
Ich habe bis vor 3 Wochen bei meinen Eltern in Frankfurt gewohnt, nun bin ich für eine Ausbildungsstelle nach Oldenburg gezogen. Unser Steuerberater hat uns geraten in Oldenburg meinen Zweitwohnsitz zu beantragen und Frankfurt als Hauptwohnsitz beizubehalten. Nun kam die große Überraschung bei der Behörde in Oldenburg, als es hieß, ich könnte den Zweitwohnsitz nicht beantragen, weil ich mehr in Oldenburg als in Frankfurt sein werde, ich bin davon ausgegangen, dass der Hauptwohnsitz da sein wird, wo man seine Hauptlebensbeziehungen/Lebensmittelpunkt hat. Die Dame von der Behörde klang sehr überzeugend, dennoch behauptet unser Steuerberater, dass der Hauptwohnsitz da wäre wo der Lebensmittelpunkt also Freunde und Familie sind. Nun riet er mir, nochmal zu der Behörde zu gehen um erneut ein Gespräch zu suchen und beharrlich darauf zu bestehen, Oldenburg als Zweitwohnsitz beantragen zu können, da Oldenburg aus steuerlichen Gründen natürlich daran interessiert ist, mir den Zweitwohnsitz nicht zu genehmigen, sollte ich hartnäckig bleiben.
Ich habe mal über den Daumen gezählt, wenn ich an allen meinen Urlaubstagen plus jedes Wochenende und allen Feiertagen nach Hause fahre, ist es sehr knapp die Hälfte des Jahres. Mal angenommen, diese Jahr gehen die Zahlen nicht auf und ich bin mehr in Oldenburg als in Frankfurt, doch im kommenden Jahr fallen diverse Feiertage auf Wochentage statt auf Wochenenden, somit wäre ich dann wieder mehr in Frankfurt als in Oldenburg, dann kann ich mich doch nicht jedes Jahr ummelden>
Wie ist denn die allgemeine Gesetzteslage zu Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz, also wann ist welcher berechtigt>
und
Gibt es eine besondere Regelung für die grenzwärtigen Fälle, wie ich es anscheinend bin>
Ich hoffe das dieser lange Text nicht verwirrt und ich wäre über eine Antwort, die mir hoffentlich weiterhilft im Dschungel der Millionen Vorschriften und Bedinungen sehr Dankbar.
LG Sabine :-)

Im Dschungel der Vorschriften habe ich mich verloren.....

Christian @, Montag, 09.04.2007 (vor 7007 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

ich würde mir einen neuen Steuerberater suchen.

Streichen wir als erstes die Begriffe Haupt-/Erst- und Neben-/Zweitwohnsitz. Es geht hier um das Melderecht, und da gibt es nur
- die alleinige Wohnung,
- die Hauptwohnung
- die Nebenwohnung(en)
(Das kann man übrigens nachlesen - auch als Steuerberater:-P .)

Für ledige (volljährige) Einwohner, die mehrere Wohnungen nutzen, gilt nach dem Melderecht, dass die Hauptwohnung dort ist, wo sich der Einwohner vorwiegend (quantitativ/zeitlich) über das Jahr aufhält (bzw. aufhalten wird). Das ist durch den Einwohner plausibel darzulegen und nach dieser Darlegung bestimmt die Meldebehörde die Hauptwohnung.

Nun schreibst Du leider nicht, wie lange Du dich in Oldenburg (welches übrigens> In Niedersachsen oder Schleswig-Holstein>) aufhalten wirst. Das könnte entscheidend sein.

Besonders plausibel klingt es natürlich nicht, wenn Du behaupten willst, jedes Wochenende von Oldenburg nach Frankfurt (am Main oder an der Oder>) fahren zu wollen - das müsste schon gängiger dargelegt werden. Ehrlich: Ich würde es als „Behörde“ bezweifeln. Wenn es Dir aber möglich ist, das schlüssig zu begründen, rechnet man üblicherweise bei solchen Fällen 4 Tage am Ausbildungsort, 3 Tage am Wohnort der Eltern.
Für 2007 ergibt sich daraus für Dich ca. 160 Tage in Oldenburg und ca. 205 Tage in Frankfurt.
Für 2008 und alle folgenden Jahre ergibt sich daraus für Dich ca. 200 Tage in Oldenburg und ca. 165 Tage in Frankfurt - das ist auch realistisch und nicht mehr grenzwertig. Und immer unter der Annahme, dass Du jedes Wochenende nach Frankfurt fährst.

Im Prinzip ist damit die Sache klar für Oldenburg als Hauptwohnung. Insofern klang die Dame vom Einwohnermeldeamt nicht nur überzeugend, sie hat auch Recht. Wenn die Dame auch noch freundlich war, ist sie ein Musterbeispiel für vorbildliches Handeln einer Verwaltungsbediensteten :-) - leider, wenn auch selten, erlebt man ab und an mal andere Fälle:-( .

Erst wenn es Dir gelingt, bei der Aufenthaltszeit, aus Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen abgeleitet, in etwa 50:50 nachvollziehbar zu begründen, wirst Du zum melderechtlichen „Zweifelsfall“, und dann ist die Hauptwohnung dort, wo der „Schwerpunkt Deiner Lebensbeziehungen“ (so heißt das im Melderecht) liegt. Aber das zu begründen - siehe oben.:-(

Deinen bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz, evtl. sogar den steuerrechtlichen, kannst Du aber auf jeden Fall in Frankfurt beibehalten. Das hilft einkommensteuerrechtlich vielleicht weiter - da würde ich mal einen Steuerberater fragen.:-D

Damit eine kleine Schneise in den Dschungel des Melderechts geschlagen>:-)

Gruß (auch an den Stuerberater)