ZWS auch als Untermieter
Hallo Petra,
§ 24 des Hamburgischen Meldegesetzes - Besucher, besagt:
„Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1.“
Danach bist Du meldepflichtig - der Natur der Sache nach mit Nebenwohnung, denn eine Abmeldung in Oldenburg (bisher wohl alleinige Wohnung) wäre falsch.
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Gruß
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- ZWS auch als Untermieter -
Petra,
09.04.2007
- ZWS auch als Untermieter - Christian, 09.04.2007