ist hier Tutzing Vorreiter bei der Festlegung der Jahreskaltmiete? Obwohl gem Sa<tzung nur geschätzt vorgesehen?
Auf welcher Basis die Gemeinde Tutzing die Zweitwohnungssteuer – unter anderem für die Villa des Thailand-Königs – erhebt, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Die Kommune veröffentlicht das neue Gutachten, das für mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll, nicht.
Tutzing – Wie berechnet die Gemeinde Tutzing die Höhe der Zweitwohnungssteuer für exklusive Objekte wie die Villa Stolberg des thailändischen Königs Rama X.? Die Öffentlichkeit wird das vorerst nicht erfahren. Gemeinde-Geschäftsleiter Marcus Grätz teilte nach mehreren Anfragen des Starnberger Merkur und des Bürgervereins Tutzinger Liste mit: Das neue Gutachten, das für mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll, wird nicht veröffentlicht. Der Hauptgrund für diese Entscheidung laut Grätz: Der beauftragte Gutachter habe sich dagegen ausgesprochen. Nur die Steuerpflichtigen selbst hätten ein „Recht auf Akteneinsicht“.
Hier liefert Tutzing eindeutig den Beweis – und setzt damit die willkürliche Besteuerung ob mit 10 %– 12%. Oder 20 % sogar auch mehr als 30 % ist möglich,, wenn eben die Bemessungsgrundlage schon intransparent und nicht beweisbar ist-bleibt es ein betrügerisches „Gschmäckle“ - Es wäre wohl angebracht generell nur mit Vorlage eines Sachverständigen -Gutachten den zu besteuernden Aufwand nachzuweisen.
Thailand-König und Co.: Basis für Tutzinger Zweitwohnungsteuer bleibt unklar (merkur.de)
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Kommt somit der Durchbruch an Stelle von geschätzer Bemesssungsgrundlage nur noch über Gutachten die Höhe Jahreskalmiete über einen anerkannten Sachverständigen zu beweisen?[/quote]
Nur beim König wird ein Gutachter beauftragt - warum nicht bei allen übrigen Bescheiden??>
Damit wäre wohl mehr Verantwortung bei einem Gutachter über diese Besteuerungsgrundlage und käme das bestehende Gesetz § 558 womöglich bei allen Steuerbescheiden zur Anwendung
Diese erwähnte Akteneinsicht ist wohl ein Scherz vom Geschäftstellleiter Marcus Grätz!!
Zeitenwende???
Die Zeitenwende kann nur noch über Gerichte erreicht werden!"
Bayerische "Gemeinheiten" sind eben, das bestätigen z. T. auch Direktionsangehörige vom bayerischen Gemeindetag, denn von 2056 bayer. Kommunen erhebt nicht mal 10 % eine Zwst. ABEr diese Zwst-erhebenden sind gegenüber den restlichen bayer. Kommune doppelt ja sogar dreifach im Vorteil A )= Zwst - B = Jahreskurbeitrag C= diese Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer werden vom Finanzministerium wie das Schwarzgeld bei der verbotenen Parteienfinanzierung geduldet - da dies bei der Bewertung der Finanzkraft einer Kommune nicht berücksichtigt werden bei der Festlegung der Schlüsselzuweisungen - echt bayerische besonders dreiste Vorgehensweise- und da soll im nächsten Jahr noch jeder "freie Bürger" auch noch sich an der Wahlurne noch rechtfertigen - obwohl dieser Skandal weder von Medien - samt Presse nicht den Bürgern übermittelt wird??