Frage Festlegung HWS-NWS

ZWS-Gegner @, Dienstag, 10.04.2007 (vor 6689 Tagen)

Hallo,

eine Frage an die Experten unter Euch:

Nach der Anmeldung des Nebenwohnsitzes im Münchner Umland habe ich ein Schreiben erhalten, in dem auf den Art. 16 Abs. 2 Satz 1 MeldeG referenziert wurde und ich darauf hingewiesen wurde, dass die Hauptwohnung nach der zeitlichen Nutzung innerhalb des Jahres festzustellen ist und das §12 Abs. 2 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in diesem Fall nicht einschlägig ist.

Fazit: Ich soll gefälligst meinen Wohnnsitz als Hauptwohnsitz anmelden.

Mein Hauptwohnsitz (lebensmittelpunkt) ist aktuell in der Wohnung mit meiner gemeinsamen Lebenspartnerin und wird sich voraussichtlich erst in einigen Monaten ändern.

Ist das Rechtens das ich den Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden muss oder gibt es irgendeine Handhabe dagegen>

Danke für die Anwtorten!

Gruß
Markus

Frage Festlegung HWS-NWS

Christian @, Mittwoch, 11.04.2007 (vor 6689 Tagen) @ ZWS-Gegner

Hallo Markus,

auch wenn ich kein Experte im Melderecht bin:

1. Streichen wir als erstes die Begriffe Haupt-/Erst- und Neben-/Zweitwohnsitz. Es geht hier um das Melderecht, und da gibt es nur:
- die alleinige Wohnung,
- die Hauptwohnung
- die Nebenwohnung(en).
Alles andere ist schlicht falsch.

2. Für ledige (volljährige) Einwohner, die mehrere Wohnungen nutzen, gilt nach dem Melderecht, dass die Hauptwohnung dort ist, wo sich der Einwohner vorwiegend (quantitativ/zeitlich) über das Jahr aufhält (bzw. aufhalten wird). Das ist durch den Einwohner plausibel darzulegen und nach dieser Darlegung bestimmt die Meldebehörde die Hauptwohnung. Nur wenn es nicht möglich ist, bei der aus Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen abgeleiteten Aufenthaltszeit festzustellen, welche von mehreren Wohnungen vorwiegend genutzt wird, wirst Du zum melderechtlichen „Zweifelsfall“, und dann ist die Hauptwohnung dort, wo der „Schwerpunkt Deiner Lebensbeziehungen“ (so heißt das im Melderecht) liegt.
Was für Dich zutrifft, kann ich nicht beurteilen - die Meldebehörde übrigen auch nicht. Allein der vorwiegende Aufenthalt dürfte entscheidend sein.

3. Unabhängig vom Melderecht kannst Du deinen Lebensmittelpunkt und Wohnsitz wählen, wie es Dir beliebt - da hat die Meldebehörde nichts zu melden.

Noch Fragen>

Gruß

Frage Festlegung HWS-NWS

ZWS-Gegner @, Mittwoch, 11.04.2007 (vor 6688 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für die Antwort. Eine Frage habe ich noch:

Thema Hauptwohnung/Nebenwohnung habe ich soweit verstanden. Nun kann man ja aktuell beispielsweise Heimfahrten steuerlich anrechnen, wenn man vom Neben- zum Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) pendelt (so wie ich am Wochenende).

Ist das Thema Haupt- / Nebenwohnsitz nun getrennt zu betrachten von Haupt- und Nebenwohnung oder anders gefragt, kann ich dann nach wie vor die Heimfahrten steuerlich geltend machen, auch wenn ich zwangsweise meine Hauptwohnung ummelden musste>

Grüße,
Markus

Frage Festlegung HWS-NWS

Christian @, Mittwoch, 11.04.2007 (vor 6688 Tagen) @ ZWS-Gegner

Hallo Markus,
das überschreitet endgültig meine Kenntnisse und Interessen.
Nur so viel: Der Melderecht sagt nur (ausgenommen die „Zweifelsfälle“ - aber ob so einer vorliegt kann man an der Meldung selbst auch nicht erkennen) etwas über den Grad der Nutzung einer Wohnung/die Aufenthaltsdauer an einem Ort aus, nichts über den Lebensmittelpunkt. Der ist ja sehr subjektiv zu sehen.
Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff ist nach meiner Auffassung nicht deckungsgleich mit dem melderechtlichen Begriff der alleinigen Wohnung usw. - im Wohnsitzbegriff stecken ebenfalls subjektive Wertungen drin.
Da gibt es bestimmt schon jede Menge Urteile zu. Aber damit habe ich mich noch nie befasst/befassen müssen - sorry, da muss ich passen.
Gruß